Mehrfachbeauftragung für Freiburger Quartier „Metzgergrün“ entschieden
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Im Team mit den Architekten Dietrich|Untertrifaller, hat das Büro Ramboll Studio Dreiseitl die Mehrfachbeauftragung der Freiburger Stadtbau GmbH für das Quartier Metzgergrün gewonnen. Die Siedlung soll sich in den kommenden zehn Jahren deutlich verändern und zu einem zeitgemäßen Quartier mit ca. 500 Wohnungen entwickeln, ohne seinen ursprünglichen Charakter zu verlieren. Die Jury lobte den Entwurf folgendermaßen: „Diese städtebauliche Komposition aus Wohnhöfen, sozialräumlicher Mitte, hochwertigen und differenziert nutzbaren Freiräumen, neuen Vernetzungen und richtigen Wegeverbindungen hat das Potenzial, ein modellhaftes und zukunftsweisendes Quartier entstehen zu lassen.“
Germanwatch begrüßt Einigung auf neue Energierichtlinie / Bundesregierung gibt in letzter Minute Widerstand auf und unterstützt ambitionierten Klimaschutz
Bonn/Brüssel. Als „wichtiges Signal für den gesamten Finanzmarkt“ begrüßt die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch die Verabschiedung der neuen Energierichtlinie der Europäischen Investitionsbank. Sie legt den Ausstieg aus der Finanzierung fossiler Energieprojekte bis Ende 2021 fest. Der Ausstieg gelang auch dank einer am Ende gemeinsamen Linie der zuvor zerstrittenen Bundesministerien.
„Dieser Beschluss setzt ein wichtiges Signal für andere Entwicklungsbanken und den gesamten Finanzmarkt. Die Finanzierung fossiler Energieprojekte, die nicht vereinbar sind mit den Pariser Klimazielen, wird so insgesamt deutlich schwieriger werden“, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. Er begrüße, dass das Umwelt- und das Finanzministerium die Blockade des Wirtschaftsministeriums überwunden haben und nach wochenlanger Uneinigkeit doch noch die Einigung auf die Zustimmung zum Ausstieg folgte. „Glücklicherweise hat es die Bundesregierung in letzter Minute geschafft, auf EU-Ebene diesmal nicht als Blockierer beim Klimaschutz dazustehen.“
Als Mitglied im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung setzt Bals darauf, dass der Beirat im Frühjahr 2020 konkrete Empfehlungen vorlegt, die Deutschland zu einem führenden Standort für ein zukunftsfähiges Finanzwesen machen und die mit den Pariser Klimazielen vereinbar sind.
Die Entscheidung der Investitionsbank ermöglicht Ausnahmen zur Förderung besonders energieeffizienter Gaskraftwerke über das Jahr 2021 hinaus. Allerdings unter der Auflage, dass glaubhafte Pläne für eine spätere hauptsächliche Nutzung klimafreundlicher erneuerbarer Gase vorgelegt werden und dass die festgelegten Emissionsobergrenzen nicht überschritten werden. Germanwatch betont, dass es nun gelte diese Regel wasserdicht auszugestalten. Die Ausnahme dürfe nicht zu einem großen Schlupfloch werden.
Dr. Kirsten David, Wissenschaftlerin an der HafenCity Universität (HCU) Hamburg, hat eine innovative Methode zur Ermittlung von Mieterhöhungen nach energetischen Maßnahmen entwickelt: Mittels Funktionalen Kostensplittings werden Mieterhöhungen sachgerecht und nachvollziehbar. Auch die Planung der energetischen Maßnahmen wird ökologisch optimiert. Für ihre Dissertation mit dem Titel „Funktionales Kostensplitting zur Ermittlung von Mieterhöhungen nach energetischen Maßnahmen“ erhält die Wissenschaftlerin heute den „BUND-Forschungspreis 2020“. Mit dem Forschungspreis würdigt der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) wissenschaftliche Arbeiten zur nachhaltigen Entwicklung.
Mieterhöhungen aufgrund von energetischen Gebäudemodernisierungen sind rechtlich zulässig und als Investitionsanreiz politisch gewollt. Schließlich gehen etwa 35% des gesamten deutschen Energieverbrauchs laut Deutscher Energie-Agentur (dena) auf das Konto des Gebäudesektors. Eine Erhöhung der Sanierungsquote ist also aus klimapolitischer Sicht geboten.
Während jedoch die Gesetzgeber*innen davon ausgehen, dass entsprechende Maßnahmen sich zugleich wirtschaftlich und warmmietenneutral umsetzen lassen, ist die Erfahrung vieler Mieter*innen eine andere: Oftmals übersteigen die Mieterhöhungen die eingesparten Heiz- und Energiekosten um ein Vielfaches. Im Extremfall können sich Mieter*innen ihre Wohnung nicht mehr leisten. „Die energetische Gebäudesanierung hat bis heute den Ruf eines Gentrifizierungstools“, so David. Mit der von ihr entwickelten Methode zur Ermittlung sachgerechter Mieterhöhungen will die 45-jährige Wissenschaftlerin auch zu einer erhöhten gesellschaftlichen Akzeptanz entsprechender Maßnahmen beitragen.
„Grundlage der politisch erwarteten Erhöhungsbeträge ist das sogenannte Kopplungsprinzip“, erklärt die Architektin. „Es geht wie die Energieeinsparverordnung davon aus, dass energieeffizienzsteigernde Maßnahmen immer dann umgesetzt werden, wenn ohnehin eine umfassende Sanierung ansteht.“ Der Knackpunkt: Nur die Modernisierungskosten berechtigen Vermieter*innen zu Mieterhöhungen, nicht aber die Kosten für die Sanierung. Letztere müssen als „Sowieso-Kosten“ von der Gesamtinvestitionssumme abgezogen werden. Acht Prozent der verbleibenden Kosten können als Modernisierungsumlage an die Mieter*innen weitergegeben werden.
„Die aktuelle Regelung ist unzureichend. In der Praxis gibt es vielfältige Abgrenzungsprobleme zwischen mieterhöhungsrelevanten Modernisierungs- und nicht mieterhöhungsrelevanten Erhaltungskosten“, so David. Die von ihr entwickelte Methode fasst hingegen die klimarelevante Verbesserung jedes einzelnen Bauteils im Vergleich zu seinem Zustand vor der Baumaßnahme ins Auge. „Funktionales Kostensplitting entspricht somit der eigentlichen Grundidee der Gesetzgeber*innen, ist praxistauglich und ermöglicht eine sachgerechte und nachvollziehbare Zuordnung in Modernisierungs- oder Sanierungskosten“, sagt David.
Ihr Ansatz führe dazu, dass bautechnisch unsinnige Maßnahmen unterblieben, die keine klimarelevante Verbesserung der Bauteile mit sich brächten, so die Wissenschaftlerin: „Solche Maßnahmen sind mit meiner Methode nicht mieterhöhungsrelevant und damit für Vermieter*innen unwirtschaftlich.“ Darüber hinaus sorgt Ihre Berechnungsmethode dafür, dass sich die Modernisierungsumlage in der Regel tatsächlich dem Niveau der Nebenkosteneinsparung annähert. Dass mit dem BUND-Forschungspreis der Nachhaltigkeitsaspekt ihrer Arbeit gewürdigt wird, freut die Preisträgerin daher besonders: „Mietwohnbestände lassen sich nur nachhaltig entwickeln, wenn ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichbedeutend berücksichtigt werden. Funktionales Kostensplitting leistet dazu einen wesentlichen Beitrag.“
Der BUND-Forschungspreis wird dieses Jahr im Rahmen einer virtuellen Konferenz verliehen. Unter anderem diskutiert Keynote-Speaker und Umweltwissenschaftler Ernst Ulrich von Weizsäcker mit den insgesamt drei Preisträger*innen, wie die Wissenschaft mehr Relevanz und Wirksamkeit für Nachhaltigkeitsziele entwickeln kann. Der Transfer in die Praxis ist auch David ein wichtiges Anliegen. Ihr nächstes Ziel ist es, das Funktionale Kostensplitting zu einem auch für Laien verständlichen Instrument weiterzuentwickeln – am liebsten als Online-Tool.
Zur Person:
Kirsten David ist Gastwissenschaftlerin an der HCU in den Fachgebieten „Entwurf und Analyse von Tragwerken“ bei Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle und „Bauökonomie“ bei Prof. Dipl.-Ing. Reinhold Johrendt sowie Lehrbeauftragte in den fachübergreifenden Studienangeboten. Ihre Doktorarbeit wurde von Prof. Dipl.-Ing. Reinhold Johrendt und Prof. Dr.-Ing. Thomas Krüger, (Fachgebiet „Projektmanagement und Projektentwicklung in der Stadtplanung“) betreut und ist frei verfügbar: https://edoc.sub.uni-hamburg.de//hcu/volltexte/2019/508/.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erweitert die Förderung für Brennstoffzellen-Heizungen. Ab sofort können Sie bei der KfW attraktive Zuschüsse für den Einbau von Brennstoffzellen-Heizungen sowohl in alle Wohn- als auch in Nichtwohngebäude beantragen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich Contractoren) sowie kommunale und gemeinnützige Organisationen.
Die Förderung steht für Brennstoffzellen-Heizungen mit einer elektrischen Leistung bis 5 kW, die entweder im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus installiert werden, zur Verfügung. Je nach elektrischer Leistung ist ein Zuschuss von bis zu 28.200 Euro pro eingebaute Brennstoffzelle möglich.
Ziel der Erweiterung der Förderung ist es, die zukunftsweisende Brennstoffzellentechnologie zur Strom- und Wärmeversorgung in Gebäuden breitenwirksam am Markt zu etablieren. Im Vergleich zu konventionellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen haben Brennstoffzellen-Heizungen einen deutlich höheren Wirkungsgrad. Das eingesetzte Erd- oder Biogas wird deutlich effizienter genutzt, was auch zu einem geringeren CO2-Ausstoß führt.
Die Zuschussförderung von Brennstoffzellen-Heizungen ist Teil des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ der Bundesregierung. Sie ergänzt die bestehenden KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Seit dem Start der Förderung im August 2016 wurde der Einbau von über 900 Brennstoffzellen-Heizungen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern mit Zuschüssen von rund 13 Mio. Euro unterstützt.
URBAN MINING – Die Stadt als ewige Rohstoffquelle
Regie: Sandra Czeczelitz
Produktion: Christoph Gretzmacher | twovisions Filmproduction
45 min. A 2012 Sendung vom 29.10.2012. 3sat
Während die Abfallberge in unseren Städten wachsen, werden Rohstoffe weltweit immer knapper und teurer. Über Jahrzehnte wurden Bodenschätze in die Industrienationen verfrachtet und in beispielsweise Hochhäuser, Handys und Autos verbaut. Metropolen sind heute gigantische Rohstoffminen. Forscher und Firmen beginnen nun zu schürfen.
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