Verwaltungsvereinbarung regelt den Einsatz von Bundesfinanzhilfen in Höhe von 1 Milliarde Euro
Erst am 16. März 2022 hat das Bundeskabinett den Haushalt 2022, die Eckwerte bis 2026 und damit auch die Rekordsumme von 14,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2026 beschlossen. Am 18. März 2022 nun hat Bundesbauministerin Klara Geywitz die Verwaltungsvereinbarung über den klimagerechten sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2022 unterschrieben. Diese muss nun von den Ländern gegengezeichnet werden.
Bundesbauministerin Geywitz: “Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deshalb unterstützt der Bund die Länder mit erheblichen Mitteln.”
Die Länder verpflichten sich ihrerseits, Landesmittel in Höhe von mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel bereitzustellen.
Bundesbauministerin Geywitz betont: “Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zum klimagerechten sozialen Wohnungsbau liegen nun die erforderlichen Grundlagen für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Programmjahr 2022 vollständig vor. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2022 können die Länder über die Mittel in Höhe von 2 Milliarden Euro verfügen und bis zum Ablauf des kommenden Jahres Bewilligungen aussprechen.”
Die jetzt unterschriebene Verwaltungsvereinbarung regelt den Einsatz von Bundesfinanzhilfen in Höhe von 1 Milliarde Euro, die der Bund den Ländern in Umsetzung des am 23. Juni 2021 beschlossenen Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 für den energetisch hochwertigen Neubau und die energetische Sanierung von Sozialwohnungen gewährt. Dies bedeutet, dass beim Neubau der Effizienzhausstandard 55 und für Modernisierungen der Effizienzhausstandard 85 einzuhalten ist.
Die Verwaltungsvereinbarung ergänzt die bereits im Dezember 2022 von Bauministerin Geywitz unterschriebene Verwaltungsvereinbarung zum klassischen sozialen Wohnungsbau. Hier werden im Gegensatz zum klimagerechten sozialen Wohnungsbau keine über das Ordnungsrecht hinausgehenden energetischen Anforderungen gestellt. Auch für den klassischen sozialen Wohnungsbau stehen im Programmjahr 2022 Bundesmittel in Höhe von 1 Milliarde Euro zur Verfügung.
Für das Programmjahr 2023 sind im Eckwertbeschluss der Bundesregierung 2,5, Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Die Mittel erhöhen sich im Programmjahr 2024 auf 3 Milliarden Euro. Für die Programmjahr 2025 und 2026 sind jeweils 3,5 Milliarden Euro vorgesehen.
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