„BISKO“ ist weder eine Knackwurst noch ein neuer Schokoriegel, sondern der neue „Bilanzierungs-Standard Kommunal“. Nach vier Jahren der Entwicklung steht jetzt ein Methodenpapier zur Verfügung, das für Energie- und Treibhausgasbilanzen eindeutige Bilanzierungsregeln für Kommunen in Deutschland liefert. In einem längeren Konsultationsprozess, das das ifeu Heidelberg koordinierte und fachlich leitet, wurden mit Wissenschaftlern, Kommunen und Beratungsinstituten Fragen wie „Darf man Ökostrom in der Bilanz anrechnen?“ oder „Soll man den Strommix der Kommune, des Landes oder des Bundes nehmen?“ geklärt. Damit ist zu hoffen, dass Kommunalbilanzen zukünftig einheitlich berechnet werden und damit vergleichbar sind.
Beim ifeu Heidelberg gibt es weitere Informationen.
Das erste Softwaretool, das den BISKO-Standard implementiert hat, ist der Klimaschutz-Planer www.klimaschutz-planer.de
Mit den Zielen für den Klimaschutzplan 2050 verfolgt die Bundesregierung ehrgeizige Vorhaben. Für den Gebäudebereich bedeutet das, dass bis zum Jahr 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden soll. Das Bundesbauministerium hat Modellvorhaben auf den Weg gebracht, wie z. B. Effizienzhäuser Plus im Altbau, mit denen Wege zum Erreichen dieses Ziels praxisnah untersucht werden. Bereits im Jahr 2030 sollen die politischen Rahmenbedingungen derart ausgestaltet sein, dass die Anforderungen an einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bereits gelten. Der energetische Standard für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden muss dafür bis zum Jahr 2030 weiterentwickelt werden. Gleichfalls müssen ab 2030 die energetischen Sanierungen von Gebäuden dem Anspruch eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands weitgehend genügen.
Damit die notwendigen energetischen Sanierungen und Neubaumaßnahmen nachhaltig sind, müssen ganzheitliche Planungsansätze im Blickpunkt stehen, die eine zukunftsweisende architektonische Gestalt- und Nutzungsqualität mit energieeffizienten Maßnahmen vereinen. Besondere Sorgfalt muss bei energetischen Sanierungsmaßnahmen zum Schutz unserer erhaltenswerten Bausubstanz angewandt werden, auch derjenigen, die keinem denkmalschutzrechtlichen Schutz unterliegt. Die Vielfalt der Fassaden muss geschützt werden.
Für alle Gebäude, ob Neu- oder Altbauten, gilt: Die baukulturelle Verträglichkeit ist im Einzelfall zu prüfen, nach verschiedenen ökologischen, ökonomischen, technischen und gestalterischen Lösungen ist zu suchen. Vereinheitlichung, Gestaltlosigkeit und Beliebigkeit sind zu vermeiden. Sie führen zum Verlust identitätsstiftender Baukultur.
Zielsetzungen: Auszug zu den Handlungsfeldern
Der Klimaschutzplan orientiert sich am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Für das Jahr 2030 bekräftigt er das Gesamtziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 55 Prozent gegenüber 1990. Dieses Gesamtziel wird zugleich erstmals auf einzelne Sektoren heruntergebrochen. Damit gibt der Plan für alle Sektoren eine klare Orientierung.
Von zentraler Bedeutung ist der Umbau der Energiewirtschaft. In diesem Sektor wurden mit der Energiewende bereits wichtige Weichen gestellt. Mit erneuerbarem Strom werden auch andere Sektoren – wie etwa den Verkehr – in die Lage versetzt, wegzukommen von klimaschädlichen fossilen Energien. Die erneuerbaren Energien werden weiter ausgebaut und die Kohleverstromung entsprechend zurückgehen. Eine neue Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ soll einen Instrumentenmix entwickeln. Dieser soll den Regionen und Branchen helfen, die vom Strukturwandel besonders betroffen sind, der mit der Energiewende einhergeht.
Im Gebäudebereich gibt es einen „Fahrplan für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand“. Gebäude sind besonders langlebig, darum müssen hier schon früh die Weichen für 2050 gestellt werden. Bis 2030 soll die Minderung 66-67 Prozent betragen. Das wird über anspruchsvolle Neubaustandards, langfristige Sanierungsstrategien und die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen geschehen.
Der Verkehrsbereich wird mit 40 bis 42 Prozent zum 2030er Klimaziel beitragen. Eine Reihe von Klimaschutzkonzepten soll hierfür Maßnahmen aufzeigen, etwa ein Klimaschutzkonzept Straßenverkehr. Alternative Antriebe, der ÖPNV, der Schienenverkehr und der Rad- und Fußverkehr aber auch eine Digitalisierungsstrategie werden eine wichtige Rolle spielen.
Im Bereich der Industrie soll die Minderung 49 bis 51 Prozent betragen. Hier wird die Bundesregierung ein Forschungs-, Entwicklungs-, und Markteinführungsprogramm zur Minderung bisher nicht vermeidbarer industrieller Prozessemissionen auflegen.
Für die Landnutzung und Forstwirtschaft, die nicht in die Bewertung der Zielerfüllung einbezogen werden, stehen der Erhalt und die Verbesserung der Senkenleistung des Waldes im Vordergrund. Dazu kommen die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die damit verbundene Holzverwendung, der Erhalt von Dauergrünland, der Schutz von Moorböden und die Klimapotenziale der natürlichen Waldentwicklung.
Die EU-Zielverschärfungen auf dem Weg zur Klimaneutralität sehen im Kontext des Green Deal eine Reduktion der CO2-Emissionen um 55% bis 2030 und 100% bis 2050 vor. Vor dem Hintergrund dieser verschärften Parameter stellt sich die Frage nach der Auswirkung auf die Energiewende in Deutschland. Das Fraunhofer ISE hat auf Basis seines Energiesystemmodells REMod die Konsequenzen der neuen EU-Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland berechnet und stellt die Ergebnisse nun in einer Kurzstudie vor.
Im Februar 2020 hatte das Fraunhofer ISE die Studie »Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem – Die Energiewende im Kontext gesellschaftlicher Verhaltensweisen« vorgelegt, die den Einfluss gesellschaftlicher Verhaltensweisen auf mögliche Transformationspfade des deutschen Energiesystems hin zu einer nahezu vollständigen Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen im Jahr 2050 aufzeigt. Den mit dem Energiesystemmodell REMod durchgeführten Berechnungen waren die zum Zeitpunkt der Erstellung anvisierten Ziele der Bundesregierung zugrunde gelegt, d.h. eine Reduktion der deutschen CO2-Emissionen um 55% im Jahr 2030 und 95% im Jahr 2050 gegenüber dem Jahr 1990.
Als Reaktion auf die im Rahmen des European Green Deal nun erfolgte Verschärfung der europäischen Ziele von 40% auf 55% bis zum Jahr 2030 hat das Institut neu gerechnet. Die in der Februar-Studie betrachteten Transformationspfade für Deutschland wurden mit Blick auf eine Reduktion der deutschen CO2-Emissionen von 65% im Jahr 2030 und eine vollständige Klimaneutralität des Energiesystems im Jahr 2050 aktualisiert. Die Freiburger Wissenschaftler berechneten dabei alle Szenarien ihrer Studie aus dem Februar neu (Referenz, Beharrung auf konventionellen Technologien, Inakzeptanz von großen Infrastrukturmaßnahmen, Suffizienz). Als zusätzlichen Aspekt fügten sie eine Untersuchung der Sensitivität für Importpreise grünen Wasserstoffs und synthetischer Brennstoffe hinzu. Die Kurzstudie betrachtet hauptsächlich das Referenzszenario, um auf die durch die Zielverschärfung hervorgerufenen Veränderungen näher eingehen zu können. Die Studie nennt aber auch Korridore für den Ausbau einer Vielzahl von Technologien, die sich aus verschiedenen Szenarien ableiten lassen. Bei Photovoltaik und Wind sind es bis zum Jahr 2030 ein jährlicher Zubau von 10-14 GW bzw. 9 GW, die notwendig sind, um genügend CO2-frei erzeugten Strom für Deutschland zur Verfügung zu stellen.
»Das Update unserer Energiewendestudie zeigt, dass das Erreichen der Klimaschutzziele, auch mit einer stärkeren Reduzierung der Treibhausgasemissionen als bisher angenommen, aus technischer und systemischer Sicht machbar ist, wenn auch mit größeren Anstrengungen«, sagt Dr. Christoph Kost, Leiter der Gruppe Energiesysteme und Energiewirtschaft und Autor der Kurzstudie. »Eine Zielverschärfung der energiebedingten CO2-Emissionen führt zu einer höheren direkten oder indirekten Nutzung von erneuerbar erzeugtem Strom in den Verbrauchssektoren. Dies wiederum erfordert einen deutlich stärkeren Ausbau von Anlagen zur Stromerzeugung aus Wind und Sonne.« Weiterhin zeige die Kurzstudie, dass der Ausbau fluktuierender erneuerbarer Energien einen starken Ausbau von Systemflexibilität bedingt.
Will man die Reduktion der CO2-Emissionen um 65% bis 2030 erreichen, müssen beispielsweise im Mobilitätssektor batterieelektrische Fahrzeuge 30–35% des Personenverkehrs ausmachen. In einem dann 2050 klimaneutralen Energiesystem werden neben dem PKW-Verkehr auch im Lastgüterverkehr nahezu keine konventionellen Verbrennungsmotoren mehr betrieben.
»Wärmepumpen – eingesetzt in Haushalten oder zur Versorgung von Fernwärmenetzen – müssen ab sofort zu einer Schlüsseltechnologie für die Wärmeversorgung werden«, fasst Institutsleiter Prof. Dr. Hans-Martin Henning die Ergebnisse für den Gebäudesektor zusammen. Mit Blick auf die CO2-Vermeidungskosten ergänzt er: »Die hier zugrunde gelegte Zielverschärfung führt zu einer Erhöhung der CO2-Vermeidungskosten. Diese hängen allerdings wesentlich von der Entwicklung des Endenergiebedarfs ab.«
Link zur Studie »Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem – Die Energiewende im Kontext gesellschaftlicher Verhaltensweisen«, Februar 2020, Update Dezember 2020:
Anreiz zu weniger „Grauer Energie“ beim Bau von Nichtwohngebäuden
Die Stadt Hamburg fördert die Verwendung von Holz für den Neubau von Nicht-Wohngebäuden ab einer Nutzfläche von 100 m².
Der Einsatz von Holz in der Gebäudekonstruktion von Neubauten wird mit 800 € je Tonne Holzprodukt gefördert.
Außerdem werden Dämmstoffe mit dem Gütezeichen RAL-UZ 132 bzw. 140 (Blauer Engel) oder dem natureplus-Siegel mit einem Zuschuss von 10,– €/m² Bauteilfläche gefördert. Mindestens 80 Volumenprozent des wärmedämmenden Bauteilaufbaus müssen aus dem nachhaltigen Dämmstoff bestehen.
In einem Bürogebäude mit 1.000 m² beheizter Nutzfläche und Massivholzaußenwand – und -decken sind etwa 200 Tonnen Holz verbaut. Hierfür gäbe es eine Förderung von 160.000 €. Die maximale Förderhöhe beträgt je Gebäude 250.000 €*.
Bei dem Neubau von drei Mehrfamilienhäusern realisierte die Stadtwerke Heidelberg Umwelt GmbH im Wieblinger Weg ein innovatives energetisches Gesamtkonzept für die Baugenossenschaft Neu Heidelberg eG . Auf den Dächern der Neubauten wurden PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 30 kWp und einer Modulfläche von 200 qm installiert. Die Mietparteien werden mit Strom aus einer PV-Anlage und einem Batteriespeicher versorgt. Die restliche Strommenge wird in Form von zertifiziertem Ökostrom aus dem öffentlichen Netz geliefert. Foto: Stadtwerke Heidelberg Umwelt GmbH
Bonn/Düsseldorf. Die schnelle, günstige und vollständige Energiewende hin zu 100 Prozent erneuerbaren Energien braucht Vordenker und Wegbereiter, die andere inspirieren. Mit der jährlichen Verleihung des Deutschen Solarpreises rückt EUROSOLAR diese Akteure in das Licht der Öffentlichkeit und bietet neue Impulse für eine dezentrale, bürgernahe und regenerative Umstellung des Energiesystems.
EUROSOLAR e.V. und die EnergieAgentur.NRW präsentieren gemeinsam am Samstag, den 14. Oktober 2017, in der VillaMedia in Wuppertal die PreisträgerInnen des Deutschen Solarpreises 2017.
Im Vorfeld der Verleihung veranstaltet EUROSOLAR in Zusammenarbeit mit der Hermann-Scheer-Stiftung ein Symposium und knüpft damit an das visionäre Werk Hermann Scheers „Der Energethische Imperativ“ an. Gemeinsam mit dem Publikum diskutieren die ReferentInnen, wie der zügige Weg in ein erneuerbares Energiezeitalter umgesetzt werden kann.
Die Verleihung des Deutschen Solarpreises beginnt mit Grußworten von Lothar Schneider, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW, Bettina Brücher, Bürgermeisterin der Stadt Wuppertal und Jörg Heynkes, Geschäftsführer der VillaMedia GmbH. Eine Einführung geben Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und Stephan Grüger, MdL und Vizepräsident von EUROSOLAR e.V. Mit der anschließenden Würdigung der PreisträgerInnen übernimmt Dr. Axel Berg, Vorsitzender von EUROSOLAR Deutschland, den Höhepunkt der Veranstaltung.
Im Anschluss wird zu einem gemeinsamen Beisammensein mit Imbiss geladen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, um eine Anmeldung bis zum 6. Oktober wird gebeten.
Weitere Informationen und Anmeldung
Der Deutsche Solarpreis 2017 wird an neun PreisträgerInnen vergeben:
Kategorie: Städte, Gemeinden, Landkreise, Stadtwerke
• Stadtwerke Heidelberg Umwelt GmbH
Vorreiter und Weichensteller für Mieterstromprojekte
Kategorie: Solare Architektur und Stadtentwicklung
• elobau Werk 2, Leutkirch im Allgäu
Integrales Gebäudekonzept mit regenerativer und effizienter Energietechnik und hohem architektonischen Anspruch
Kategorie: Industrielle, kommerzielle oder landwirtschaftliche Betriebe/Unternehmen
• Unternehmensgruppe ALDI SÜD, Mülheim an der Ruhr
Umfangreiche Nutzung von Solarenergie im Einzelhandel mit Einbindung von
E-Mobilität und gezielter Kundenkommunikation
Kategorie: Lokale und regionale Vereine/Gemeinschaften
• Freunde von Prokon e.V., Dortmund
Unermüdlicher Einsatz für erneuerbare Energien in Bürgerhand
Kategorie: Medien • Frank Farenski, Berlin
Langjähriges Engagement für eine transparente und frei zugängliche Berichterstattung über die Energiewende
Kategorie: Transportsysteme
• StreetScooter der Deutschen Post DHL Group, Bonn
Umfassende Realisierung einer umweltfreundlichen City-Logistik und Weckruf für die deutsche Automobilindustrie
Kategorie: Bildung und Ausbildung
• :metabolon – Bergisches Energiekompetenzzentrum, Lindlar
Innovative Nutzung einer Mülldeponie als Lern-, Forschungs- und Informationsstandort für Ressourcenmanagement sowie Energie- und Umwelttechnologien
Kategorie: Eine-Welt-Zusammenarbeit
• Stiftung Solarenergie, Freiburg im Breisgau
Nachhaltiger und ganzheitlicher Beitrag zur Armutsminderung in Entwicklungsländern mit Hilfe der Solarenergie
Kategorie: Sonderpreis für persönliches Engagement
• Umweltgruppe Elbvororte, Hamburg
30 Jahre herausragendes Engagement im Bereich Umweltschutz und erneuerbarer Energien
Mitglieder der Jury:
Dr. Axel Berg, Vorsitzender EUROSOLAR Deutschland e.V.
Prof. Peter Droege, Präsident EUROSOLAR e.V.
Wibke Brems, MdL, EUROSOLAR e.V.
Dr. Joachim Frielingsdorf, EnergieAgentur.NRW
Stephan Grüger, MdL, Vizepräsident EUROSOLAR e.V.
Thomas Günther, EUROSOLAR e.V.
Rosa Hemmers, EUROSOLAR e.V.
Dr. Nina Scheer, MdB, Hermann-Scheer-Stiftung
Irm Scheer-Pontenagel, EUROSOLAR e.V.
Prof. Eberhard Waffenschmidt, SFV Deutschland e.V.
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