Mit bis zu 40 Prozent fördert das Verkehrsministerium Sachsen-Anhalts neue Ladestationen für mehr E-Mobilität im Land. Antragsberechtigt sind nicht nur Kommunen, sondern auch Unternehmen die öffentlich zugängliche Ladestationen errichten wollen. In Sachsen-Anhalt können ab sofort Förderanträge für die Errichtung öffentlicher E-Ladesäulen gestellt werden.
Mit ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt seien die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt nunmehr in Kraft, erklärte Verkehrsminister Thomas Webel am 13.04.2018 in Magdeburg.
Höchstens 15 Minuten bis zum nächsten Ladepunkt – das sei das Ziel des Landes Sachsen-Anhalt zur Stärkung der Elektromobilität, erklärte Webel. Zur Umsetzung dieses Konzepts fördere das Land die Errichtung von Ladesäulen. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist nach Auskunft des Ministers die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA).
Besonders interessant ist die Förderung für Kommunen und Firmen – Anträge stellen können alle „natürlichen und juristischen Personen“. Die Antragsfrist beginnt am 16. April und endet am 15. Juni dieses Jahres. Vorgesehen ist ein Fördersatz von 40 Prozent.
Die geförderten Ladesäulen müssen der Öffentlichkeit 24 Stunden an sieben Tagen die Woche zugänglich sein. Sie müssen spätestens zum 14. November 2018 in Betrieb genommen werden und mindestens sechs Jahre lang laufen.
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