KONFERENZ DER FÜR STÄDTEBAU, BAU- UND WOHNUNGSWESEN ZUSTÄNDIGEN MINISTER UND SENATOREN DER LÄNDER (ARGEBAU)
Die Bauminister*innen der Länder haben im Rahmen ihrer Sitzung am 24. und 25. September in Weimar unter anderem Beschlüsse zum sozialen Wohnungsbau, zur Verwendung ökologischer Baustoffe und zur Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens gefasst.
Das Vorhaben der EU, sich im Rahmen des neuen Fonds „InvestEU“ im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung zu engagieren, wurde kritisch bewertet. Der Bund wurde daher aufgefordert, sich für eine Programmmodifizierung einzusetzen, damit Fördermittel nur dann ausgereicht werden, wenn die Bestimmungen regionaler, nationaler oder föderaler Förderregime beachtet werden, insbesondere, wenn eine Mietpreis- und Belegungsbindung vorgesehen wird. Der Vorsitzende der Bauminister*innenkonferenz, Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff sagte dazu: „Es bleibt eine wichtige Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen. Der Bund muss hier mindestens weiterhin Mittel in der bisherigen Höhe bereitstellen. Um schneller voranzukommen, bräuchten wir mehr Geld im System. Das Engagement der EU ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Aber wir müssen dafür sorgen, dass die Gelder auch im Sozialen Wohnungsbau ankommen, und wir sind uns einig darüber, dass dies am besten über die etablierten Förderprogramme der Länder gelingen kann.“
Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, erklärte dazu: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hat weiterhin höchste Priorität. Mit der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen haben wir vor zwei Jahren ein einmaliges Maßnahmenpaket geschnürt. Die Bilanz ist außergewöhnlich erfolgreich: Alle zentralen Beschlüsse des Wohngipfels sind umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Damit haben wir entscheidende Weichenstellungen vorgenommen und können auf gute Ergebnisse blicken. Dafür stehen insbesondere die erfreulichen Baufertigstellungs- und -genehmigungszahlen. Ende Februar 2021 werden wir auf einem Bilanzkongress gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein abschließendes Fazit ziehen.“ Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dorothee Stapelfeldt: „Deutschland braucht mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit den im Referentenentwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz formulierten Gesetzesänderungen können wir unserem auf dem Wohngipfel 2018 festgelegten Ziel, 1,5 Mio. neue Wohnungen zu bauen, auch im Sinne einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik ein gutes Stück näher kommen. Eine zügige Umsetzung des Gesetzentwurfs ist aus Hamburger Sicht daher ausdrücklich zu begrüßen. Was wir zur Zeit mit Sorge betrachten, ist ein durch die Corona-Pandemie stark beschleunigter Strukturwandel unserer Innenstädte. Hier müssen wir jetzt wirkungsvoll die Kommunen unterstützen. Die Bauministerinnen und -minister bitten den Bund, das BBSR mit eine Studie zur Analyse der Entwicklungen der Innenstädte zu beauftragen, um eine gute Basis für Entscheidungen zu schaffen.
Zudem setzen wir eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung Hamburgs zur ‚Entwicklung der Innenstädte‘ auf Ebene der Staatssekretäre ein.“ Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Mit den Beschlüssen legen wir das Fundament für die zukünftige Baupolitik. Dabei sind die Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus, die Verwendung ökologischer Baustoffe und die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren zentrale Bausteine. Das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern: Die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum und dies möglichst schnell. Gerade in der aktuellen Lage merken wir, wie wichtig es ist, ein Zuhause zu haben, das den Bedürfnissen jeder und jedes Einzelnen entspricht. Auch wenn Corona in den letzten Monaten die Schlagzeilen beherrschte: Wohnen ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb werden wir nicht nachlassen, die Rahmenbedingungen für Bauherrschaften und Investorinnen und Investoren weiter zu verbessern, um den Wohnungsbau weiter anzukurbeln. Denn mehr Wohnraum ist der beste Schutz für Mieterinnen und Mieter gegen steigende Mieten.“
Bauen mit Holz
Nachdem die Änderung der Musterbauordnung im vergangenen Jahr den Grundstein dafür legte, dass Holz u.a. auch für tragende Bauteile mit höheren Brandschutzanforderungen verwendet werden kann, ging es nun um die Verwendung ökologischer Dämmstoffe und weitere Folgeänderungen. Die Konferenz bekräftigt die Wichtigkeit nachhaltiger ökologischer Baustoffe als einen vergleichsweise einfachen Beitrag, Ressourcen und das Klima zu schützen. Allerdings können brennbare Baustoffe bei falscher Verwendung zum Sicherheitsrisiko werden. „Wir wollen nicht, dass der gute Ruf ökologischer Baustoffe durch Schäden aufgrund nicht hinreichender Sicherheitsvorkehrungen leidet“, so der Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Thüringens Infrastrukturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff. Wichtig ist daher, dass die Muster-Holzbaurichtlinie, die die Details für die Verwendung von Holz beschreibt, schnell in Kraft gesetzt werden kann. Weitere Erkenntnisse, die eine noch umfangreichere Verwendung von Holz ermöglichen sollen, werden von verschiedenen laufenden Forschungsvorhaben erwartet.
Quelle: PM der vom 25. September 2020
Schlagworte: DE-News, Holzbau, Preiswertes Wohnen, Wohnbau, Wohnbau-Politik