Irland will kein Geld mehr mit fossilen Energieträgern verdienen. Mit 90 Stimmen und 53 Gegenstimmen sprachen sich die Abgeordneten des irischen Parlaments am vergangenen Donnerstag für ein entsprechendes Gesetz aus. Demnach soll der staatliche Strategic Investment Fund seine Gelder aus fossilen Investments abziehen. Als erstes Land könnte der Inselstaat damit das Divestment, den Abzug öffentlicher Gelder aus Kohle, Erdöl und -gas, vollziehen.
Der Fonds verfügt über Gelder in Höhe von acht Milliarden Euro. Pringle zufolge sind rund 17 Prozent des staatlichen Fonds in Geldanlagen mit fossilen Energien angelegt. Noch ist das Gesetz allerdings nicht in Kraft. Erst muss der Finanzausschuss zustimmen. Nach dem Inkrafttreten blieben dem staatlichen Fonds fünf Jahre, um seine Gelder aus fossilen Investitionen abzuziehen. Neue Investitionen in dem Sektor wären künftig untersagt.
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck das sogenannte Osterpaket verabschiedet. Dabei handelt es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Mit dem Osterpaket werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben.
Robert Habeck hierzu: „Das Osterpaket ist der Beschleuniger für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir werden den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppeln. Wir verdreifachen die Geschwindigkeit beim Erneuerbaren Ausbau – zu Wasser, zu Land und auf dem Dach. Die erneuerbaren Energien liegen künftig im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen. Insgesamt schaffen wir mit dem Osterpaket die Voraussetzungen für die Energiesicherheit und die Energiesouveränität Deutschlands. Zugleich legt es die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird.“
Habeck erklärte weiter: „Das Osterpaket ist Teil unserer Agenda und ist in den letzten Monaten unter Hochdruck erarbeitet worden. Es hat angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine nun eine doppelte Dringlichkeit erhalten. Zum einen spitzt sich die Klimakrise zu. Zum anderen zeigt der Einmarsch Russlands, wie wichtig es ist, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren konsequent voranzutreiben. Das tun wir beherzt und konsequent.“
Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Osterpaket wird nun dem Deutschen Bundestag zugeleitet und geht in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, welches auf über 500 Seiten folgende Einzelgesetze umfasst:
das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG),
das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG),
das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.
Welche Maßnahmen beinhaltet das Osterpaket konkret?
Es wird als Herzstück des Pakets der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See wird auf ein völlig neues Niveau gehoben. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren bezogen werden.
Es werden umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Erneuerbaren Ausbau voranzutreiben. So werden neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt, die Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik ausgeweitet, windschwache Standorte verstärkt erschlossen und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessert.
Der Ausbau der Windenergie auf See soll zukünftig auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt werden. Neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen werden zukünftig auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze wird beschleunigt, indem Hemmnisse abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden.
Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert und es werden neue Projekte aufgenommen, damit die Netze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten können.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet.
Es werden die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten gestärkt, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen.
Ein Überblickspapier zum Osterpaket und die Gesetzentwürfe finden Sie hier.
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5. Fachtagung Bürgerenergie & Energiegenossenschaften in NRW
Foto: EnergieAgentur.NRW
Recklinghausen. Energie in Bürgerhand: Das war das Thema der Fachtagung Bürgerenergie & Energiegenossenschaften in Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, 6. Dezember, in Recklinghausen. Rund 80 Akteure der Bürgerenergie trafen sich dort zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer. Die nunmehr 5. Fachtagung ist eine Kooperation des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen e.V. und der EnergieAgentur.NRW.
Zum Auftakt betonte Marlies Diephaus vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Wichtigkeit von Bürgerenergiegesellschaften: „Die Energiewende ist eine große Herausforderung, die es auch hier in Nordrhein-Westfalen positiv und zukunftsgerichtet zu gestalten gilt. Dazu muss insbesondere ein verlässlicher Rahmen geschaffen werden, in dem sich alle Akteure und Betroffene wiederfinden können. Nicht zuletzt spielt dabei auch die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen Formen eine zentrale Rolle. Sie kann mit dazu beitragen, die Akzeptanz für dieses Jahrhundertprojekt zu erhalten.“
Im Raiffeisenjahr 2018 – im Jubiläumsjahr der Genossenschaftsidee – sind rund 20 Millionen Menschen in Deutschland Mitglied einer Genossenschaft. Auch im Bereich der Bürgerenergie entdecken immer mehr Menschen diese Form des gemeinschaftlichen Wirtschaftens. „Die globale Energiewende wird durch lokales Handeln überhaupt erst möglich. Hier sind die Bürgerinnen und Bürger, organisiert in Bürgerenergiegesellschaften, Treiber und Fürsprecher zugleich. Hier passiert Mitbestimmung und regionale Teilhabe vor Ort“, erklärte Dr. Frank-Michael Baumann, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW.
Dominik Kitzinger, Bereichsleiter im Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V., betonte: „In Nordrhein-Westfalen sind rund 100 Energiegenossenschaften als Betreiber von Erzeugerkapazitäten – von der Photovoltaik- bis zur Windenergieanlage – aktiv, sowie rund 150 Bürgerenergiegesellschaften anderer Rechtsform. Bundesweit entspringen über 41 Prozent der Investitionen in Erneuerbare Energie dem bürgerschaftlichen Engagement. Will Deutschland seine Klimaziele einhalten, geht dies nur mit diesem Engagement vor Ort.“
Neben Projekten aus den Bereichen Photovoltaik, Nahwärme und Wind stand auch die Mobilitätswende im Fokus. Hier waren sich die Teilnehmer einig, dass die E-Mobilität mit der Energiewende Hand in Hand gehen müsse. Bürgerenergiegesellschaften und -Genossenschaften müssten deshalb durch Kooperation und Transformation gestärkt werden. Als Best-Practice-Beispiele stellten sich Genossenschaften vor, die bereits heute Carsharing, den Betrieb von Ladeinfrastrukturen sowie gemeinsam produzierten Strom vermarkten. In ganz NRW sind in diesen Bereichen rund 40 Energiegenossenschaften aktiv.
Trotz des steigenden Interesses für gemeinschaftliches Wirtschaften sind in den letzten Jahren die Neugründungen von Energiegenossenschaften zurückgegangen. Hierfür macht René Groß vom Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich, ebenso aber auch die komplexen Anforderungen an die meist ehrenamtlich organisierten Bürgergesellschaften. In diesem Zusammenhang debattierten die Tagungsteilnehmer auch über die kontroversen Auswirkungen der Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene, wie zum Beispiel durch das Energiesammelgesetz und die neue EU-Richtlinie sowie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
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