Als Immovielien bezeichnet die Montag-Stiftung Urbane Räume (Bonn) Immobilien, die von vielen für viele entwickelt werden und einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Eine Webseite der Stiftung ist jetzt online gegangen, auf der ausführlich Vorbildprojekte dokumentiert werden, von denen man sich insprieren lassen kann: vom ExRotaprint in Berlin bis zum Elsebad Schwerte.
Am 14. Dezember 2016 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Novelle zur Landesbauordnung beschlossen. In ihren wesentlichen Teilen wird die Neufassung ein Jahr nach Veröffentlichung im Ministerialblatt NRW in Kraft treten, also aller Voraussicht nach Anfang 2018.
Den ganzen Beitrag und eine Zusammenfassung der wichtigsten neuerungen finden Sie hier: www.aknw.de/…novelle-der-landesbauordnung
Brennstoffzellen-Heizungen werden seit August 2016 mit einem attraktiven Zuschuss von mindestens 5.700 Euro über das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ gefördert. Mit einer Brennstoffzellen-Heizung kann nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt werden.
Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, max. 28.200 Euro je eingebauter Brennstoffzelle
für den Einbau von Brennstoffzellensystemen in neue oder bestehende Wohngebäude
Die EU-Zielverschärfungen auf dem Weg zur Klimaneutralität sehen im Kontext des Green Deal eine Reduktion der CO2-Emissionen um 55% bis 2030 und 100% bis 2050 vor. Vor dem Hintergrund dieser verschärften Parameter stellt sich die Frage nach der Auswirkung auf die Energiewende in Deutschland. Das Fraunhofer ISE hat auf Basis seines Energiesystemmodells REMod die Konsequenzen der neuen EU-Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland berechnet und stellt die Ergebnisse nun in einer Kurzstudie vor.
Im Februar 2020 hatte das Fraunhofer ISE die Studie »Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem – Die Energiewende im Kontext gesellschaftlicher Verhaltensweisen« vorgelegt, die den Einfluss gesellschaftlicher Verhaltensweisen auf mögliche Transformationspfade des deutschen Energiesystems hin zu einer nahezu vollständigen Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen im Jahr 2050 aufzeigt. Den mit dem Energiesystemmodell REMod durchgeführten Berechnungen waren die zum Zeitpunkt der Erstellung anvisierten Ziele der Bundesregierung zugrunde gelegt, d.h. eine Reduktion der deutschen CO2-Emissionen um 55% im Jahr 2030 und 95% im Jahr 2050 gegenüber dem Jahr 1990.
Als Reaktion auf die im Rahmen des European Green Deal nun erfolgte Verschärfung der europäischen Ziele von 40% auf 55% bis zum Jahr 2030 hat das Institut neu gerechnet. Die in der Februar-Studie betrachteten Transformationspfade für Deutschland wurden mit Blick auf eine Reduktion der deutschen CO2-Emissionen von 65% im Jahr 2030 und eine vollständige Klimaneutralität des Energiesystems im Jahr 2050 aktualisiert. Die Freiburger Wissenschaftler berechneten dabei alle Szenarien ihrer Studie aus dem Februar neu (Referenz, Beharrung auf konventionellen Technologien, Inakzeptanz von großen Infrastrukturmaßnahmen, Suffizienz). Als zusätzlichen Aspekt fügten sie eine Untersuchung der Sensitivität für Importpreise grünen Wasserstoffs und synthetischer Brennstoffe hinzu. Die Kurzstudie betrachtet hauptsächlich das Referenzszenario, um auf die durch die Zielverschärfung hervorgerufenen Veränderungen näher eingehen zu können. Die Studie nennt aber auch Korridore für den Ausbau einer Vielzahl von Technologien, die sich aus verschiedenen Szenarien ableiten lassen. Bei Photovoltaik und Wind sind es bis zum Jahr 2030 ein jährlicher Zubau von 10-14 GW bzw. 9 GW, die notwendig sind, um genügend CO2-frei erzeugten Strom für Deutschland zur Verfügung zu stellen.
»Das Update unserer Energiewendestudie zeigt, dass das Erreichen der Klimaschutzziele, auch mit einer stärkeren Reduzierung der Treibhausgasemissionen als bisher angenommen, aus technischer und systemischer Sicht machbar ist, wenn auch mit größeren Anstrengungen«, sagt Dr. Christoph Kost, Leiter der Gruppe Energiesysteme und Energiewirtschaft und Autor der Kurzstudie. »Eine Zielverschärfung der energiebedingten CO2-Emissionen führt zu einer höheren direkten oder indirekten Nutzung von erneuerbar erzeugtem Strom in den Verbrauchssektoren. Dies wiederum erfordert einen deutlich stärkeren Ausbau von Anlagen zur Stromerzeugung aus Wind und Sonne.« Weiterhin zeige die Kurzstudie, dass der Ausbau fluktuierender erneuerbarer Energien einen starken Ausbau von Systemflexibilität bedingt.
Will man die Reduktion der CO2-Emissionen um 65% bis 2030 erreichen, müssen beispielsweise im Mobilitätssektor batterieelektrische Fahrzeuge 30–35% des Personenverkehrs ausmachen. In einem dann 2050 klimaneutralen Energiesystem werden neben dem PKW-Verkehr auch im Lastgüterverkehr nahezu keine konventionellen Verbrennungsmotoren mehr betrieben.
»Wärmepumpen – eingesetzt in Haushalten oder zur Versorgung von Fernwärmenetzen – müssen ab sofort zu einer Schlüsseltechnologie für die Wärmeversorgung werden«, fasst Institutsleiter Prof. Dr. Hans-Martin Henning die Ergebnisse für den Gebäudesektor zusammen. Mit Blick auf die CO2-Vermeidungskosten ergänzt er: »Die hier zugrunde gelegte Zielverschärfung führt zu einer Erhöhung der CO2-Vermeidungskosten. Diese hängen allerdings wesentlich von der Entwicklung des Endenergiebedarfs ab.«
Link zur Studie »Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem – Die Energiewende im Kontext gesellschaftlicher Verhaltensweisen«, Februar 2020, Update Dezember 2020:
Finanzstaatssekretärin Dr. Silke Schneider: „Das Kompetenzzentrum ist ein wichtiger Partner für die Kreise und Kommunen bei der nachhaltigen Beschaffung“
Umweltstaatssekretärin Dr. Dorit Kuhnt: „Mit diesem Serviceangebot für Kommunen schafft das Land beste Voraussetzungen für eine nachhaltigere Verwaltung auf allen Ebenen.“
17.12.2019 KIEL. Seit dem 17. Dezember 2019 unterstützt das „Kompetenzzentrum für nachhaltige Beschaffung und Vergabe“ (KNBV) Kommunen und andere Träger öffentlicher Verwaltung in Schleswig-Holstein bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit. Dabei reicht die Aufgabenspanne von papierlosen Beschaffungsprozessen, PVC-freien Büroartikeln bis hin zum Elektro-Dienstwagen inklusive Ladesäulenkonzept oder nachhaltigen Dienstleistungen wie einem plastikfreien, fairen und regionalen Catering. Bei allen Fragen rund um diese Prozesse, Produkte oder auch Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit berät, informiert und unterstützt das KNBV. Interessierte Kommunen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung finden hier sowohl kompetente Antworten bei konkreten Vorhaben, als auch ein breites Angebot für Fortbildungen und Veranstaltungen.
Finanzstaatssekretärin Dr. Silke Schneider erklärte: „Gerade in der öffentlichen Verwaltung spielen Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle. Dabei ist das Kompetenzzentrum ein wichtiger Partner für die Kommunen. In diesem Zentrum bündeln wir Fachwissen und praktische Unterstützung bei der Herausforderung, nachhaltige Produkte auch wirtschaftlich zu beschaffen.“
Umweltstaatssekretärin Dr. Dorit Kuhnt sagte: „Bund und Länder sind den globalen Nachhaltigkeitszielen verpflichtet. In diesem Zusammenhang schafft das Land mit diesem Serviceangebot für Kommunen beste Voraussetzungen für eine nachhaltigere Verwaltung auf allen Ebenen. Dabei soll das Kompetenzzentrum den Verantwortlichen die Transparenz und damit die bessere Entscheidung erleichtern.“
Zu den Aufgaben des KNBV gehört künftig u.a.:
produktbezogene Beratung bei konkreten Beschaffungsmaßnahmen wie auch bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Rahmen nachhaltiger Beschaffungen und als Vorbereitung von Gremienbeschlüssen
News und Tipps zu nachhaltiger Beschaffung
Markterkundung zu nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen
Betrieb einer gemeinsamen Internetseite als „Vernetzungsplattform“ aller beteiligten Stellen inkl. Kontaktformular, „Kummerkasten“ und Veranstaltungskalender für nachhaltige Themen und Weiterbildungsangebote
Leistungsverzeichnisse über nachhaltige Produkte
Außerdem:
Planung und Umsetzung gemeinsamer Aktionen und Infoveranstaltungen
Weiterentwicklung übergreifender „Nachhaltigkeitsstandards“ von Land und Kommunen, gemeinsam mit interessierten Dienststellen, insbesondere in Kreisen und Städten
Schwerpunktthemen wie z.B. „e-Mobilität in (kleinen) Gemeinden“
Veröffentlichungen in den Medien der kommunalen Landesverbände
Kontaktpflege zu den NGO und Wirtschaftsorganisationen (IHK, HWK, etc.)
Das Kompetenzzentrum mit Sitz in Kiel ist zunächst befristet bis Ende 2021.
Weitere Informationen www.knbv.de
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