Trotz gestiegenem Ökostromanteil: Regierung bremst Energiewende weiter aus
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Der aktuelle Ökostromanteil darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Bundesregierung die Energiewende an allen Ecken und Enden blockiert. Beispiel Windenergie: Die Regierung zögert die Zusatzausschreibungen immer weiter hinaus. Daher steht in den nächsten beiden Jahren ein massiver Einbruch bevor. Das bedeutet Arbeitsplatzverluste in einer zentralen Zukunftsbranche und eine stagnierende Entwicklung beim Windstromanteil.
Beispiel Solarstrom: Kaum zieht der Solarstrom-Markt nach Jahren der Flaute wieder an, will die Bundesregierung die Marktprämie für viele Anlagen massiv kürzen. Das geht aus dem aktuellen Referentenentwurf für das Energiesammelgesetz hervor. Damit würde die Regierung die positive Entwicklung wieder abwürgen. Auch der Deckel von 52 Gigawatt für Solarstrom soll bestehen bleiben.
Selbst wenn die Regierung nur ihre eigenen, viel zu niedrigen Ziele erreichen will, muss sie die bisherige Ökostromproduktion bis 2030 verdoppeln. Dafür müssen die Weichen jetzt gestellt werden. Doch statt den Ökostrom-Ausbau endlich zu beschleunigen, will die schwarz-rote Koalition weiter bremsen, deckeln und verzögern. Ganz zu schweigen vom Verkehr und Gebäuden, wo die Energiewende gar nicht vorankommt. So torpediert die Regierung den dringend notwendigen Klimaschutz immer weiter.
PM BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 2.11.2018
Der NDR hat sich in einem aufwendigen Beitrag dem Thema “Wem gehört die Straße?” gewidmet. Wer viel Fahrrad fährt, wird viele der gezeigten Situationen nur zu gut kennen.
Es werden Beispiele aus Norddeutschland u.a. Oldenburg und Hamburg, sowie das Vorbild Koppenhagen mit breiten und abgegrenzten Radwegen und der erste Schnellradweg Deutschlands in NRW “SR1” gezeigt, aber auch der Sinn von Radfahrstreifen auf der Strasse diskutiert.
Die Auszeichnung “Bürgerenergie-Projekt 2017” tragen künftig drei Bürgerenergiegenossenschaften. Am Wettbewerb um den Titel hatten sich bundesweit insgesamt 17 Projekte beteiligt. Die drei Gewinnerprojekte hatten dabei bei einem zweimonatigen Internet-Voting, an dem sich etwa tausend Interessierte beteiligten, besonders viele Stimmen erhalten und sich auch bei der Wertung der Jury aus Gremienvertretern des Bündnisses Bürgerenergie (BBEn) durchgesetzt. Die Jury, bestehend aus fünf Gremienmitgliedern des BBEn, war über die Vielzahl der Bewerbungen an dem erstmalig durchgeführten Wettbewerb sowie die Vielfalt der Bewerberprojekte begeistert. Auch das hohe Niveau der Siegerprojekte zeigt nach Ansicht der Jury zudem, wie vielseitig die Bürgerenergiegesellschaften in Deutschland aktuell agieren. Dies lässt sich an den ganz unterschiedlichen Tätigkeiten der drei Siegergenossenschaften und den von Ihnen eingereichten Projekten ablesen.
Aufbau eines Ladenetzes Das Projekt der Inselwerke eG zum Aufbau eines E-Ladenetzes auf der Ostseeinsel Usedom verbindet laut Jury nachhaltige Mobilität und den Ausbau der regionalen Infrastruktur, sodass dadurch „eine Stärkung des wichtigen Wirtschaftsfaktors Tourismus erreicht wird“, wie Thomas Banning, Mitglied der Jury und BBEn-Aufsichtsratsmitglied betont. Das professionelle Konzept der Genossenschaft hat die Jury überzeugt und zeigt, welche Geschäftsmodelle Bürgerenergiegesellschaften offen stehen. Insbesondere die mögliche Duplizierbarkeit des Ladenetzes und die damit einhergehende hohe Reichweite dieses Ansatzes stellen Aspekte dar, die die Jury als auszeichnungswürdig einstuft. Die Inselwerke eG entwickelte ein spezielles Usedomer Modell für einen mehrstufigen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge – nicht nur auf der Ostseeinsel, sondern auch für das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Seit April 2016 hat die Genossenschaft an 12 Standorten 16 Lade-Stationen in Kooperation mit 11 Partnern errichten können, weitere sind aktuell in Planung.
Lärmschutzwand mit integrierter Photovoltaikanlage Der zweite Gewinner, die EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG, wird für ihre Lärmschutzwand mit integrierter PV-Anlage ausgezeichnet. Die Energiegenossenschaft in der oberbayerischen Region hatte zusammen mit der Stadt Neuötting eine Lärmschutzwand errichtet. Das 230 Meter lange und knapp fünf Meter hohe Bauwerk entlang einer viel befahrenen Straße ist zugleich mit Solarstrom-Paneelen ausgestattet. Die Module leisten zusammen maximal 64 Kilowatt, womit der Strombedarf einer nahegelegenen Schule tagsüber zur Hälfte gedeckt werden kann. Darüber hinaus grenzt die Wand auch die Schule vom Verkehrslärm ab. Zudem fließt das Projekt in den Unterricht ein und sorgt damit für eine erlebbare Integration der Thematik für die Schülerinnen und Schüler.
Dieses integrative Konzept spiegelt laut Jury den aktuellen Fortgang der Energiewende wider und nutzt schlummerndes Potenzial. Den erkennbaren Doppelnutzen der solaren Lärmschutzwand hebt Thomas Banning wie folgt hervor: „Die Lärmschutzwand kombiniert die Erzeugung sauberer Energie mit dem Schutz vor den negativen Folgen des Autoverkehrs. Das Ganze hat zudem einen hohen ästhetischen Wert und lässt sich gut vermitteln. So bewegt man mehr!”
Innovatives kommunales Energiekonzept Der dritte Gewinner, die BürgerEnergiegenossenschaft Emmendingen eG, wird für ihre Tätigkeiten als Genossenschaft ausgezeichnet. Laut Kai Hock, Mitglied der Jury und BBEn-Aufsichtsratsmitglied, bemüht sie sich mit ihrem Engagemet für eine aus technischer Sicht ganzheitliche Energiewende. Sie erzielt mit ihren Aktivitäten eine starke lokale Wirkung, was z.B. an der Zahl von 180 Mitgliedern erkennbar wird. Somit weist die Genossenschaft mit ihren Projekten eine hohe Reichweite der Energiewende auf und erzielt dies mit unterschiedlichen Anwendungsformen und Technologien, weshalb ihr ebenso ein hoher innovativer Charakter zugeschrieben werden kann.
So verpasste die Emmendinger eG Schulen und Wohnhäusern eine energetische Rundumerneuerung, bestehend aus Heizungsanlagen, KWK-Anlagen und Solaranlagen. Weiter stattete sie Gebäude wie unter anderem die Volkshochschule mit Photovoltaikanlagen im Pachtmodell aus. Daneben befindet sich aktuell eine PV-Anlage auf einem Ziegenstall mit immerhin 250 kWp in Planung.
Die drei Gewinner repräsentieren laut Jury den hohen Aktionsgrad der vielen Bürgerenergiegesellschaften in Deutschland in besonderem Maße. Sie werden daher zu Recht als “BürgerenergieProjekt des Jahres” ausgezeichnet, wozu die Jury sie herzlich beglückwünscht.
Mit der sogenannten Kleinserien-Richtlinie startet das Bundesumweltministerium ein neues Förderprogramm im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Gefördert werden Produkte und Verfahren für den Klimaschutz, die bereits marktreif sind, aber den Durchbruch noch nicht geschafft haben. Die Richtlinie tritt am 1. März 2018 in Kraft.
Innovative Produkte und Verfahren haben es oft schwer, sich zügig am Markt durchzusetzen und den Sprung in die reguläre Serienproduktion zu schaffen. Hier will das Bundesumweltministerium künftig mit Investitionszuschüssen im Rahmen der Kleinserien-Förderrichtlinie helfen.
Gegenstand der Förderung sind fünf verschiedene Technologien, die im Rahmen eines Ideenwettbewerbs und dessen Auswertung durch ein Expertengremium ausgewählt wurden. Förderfähig sind künftig
Kleinstwasserkraftanlagen mit bis zu 30 Kilowatt elektrischer Leistung in technischen Installationen,
energieeffiziente Geräte zur lokalen Sauerstoffproduktion (die beispielsweise in Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen, chemischen Prozessen oder Klärwerken zum Einsatz kommen können),
dezentrale Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus häuslichem Brauchwarmwasser (zum Beispiel Duschrinnen, -wannen oder -rohre mit Wärmetauscher),
Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden sowie
elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und Lastenradanhänger mit hoher Nutzlast und hohem Transportvolumen für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Die Förderung von Lastenrädern ist Bestandteil des Sofortprogramms Saubere Luft.
Von der Förderung profitieren können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Für die Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus häuslichem Brauchwarmwasser können auch Privatpersonen Anträge stellen.
Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1. März 2018 entgegen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.
Anlässlich des Treffens der EU-Minister:innen für Stadtentwicklung und Territoriale Kohäsion zur „Neuen Leipzig-Charta“ erklärt Daniela Wagner, Sprecherin für Stadtentwicklung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag:
Die „Neue Leipzig-Charta“ begrüßen wir. Denn ohne die Transformationskraft der Städte und die Ideen und Tatkraft ihrer Bewohner:innen werden wir die Herausforderungen der Klimakrise nicht bewältigen. Dennoch enthält die Charta erhebliche Leerstellen. Es fehlt das Leitbild der resilienten Stadt. Dabei ist die Entwicklung zu robusten und widerstandsfähigen Städten wichtig, um Risiken besser einschätzen sowie Gefahren rechtzeitig erkennen und vorbeugen zu können. Auch wird das Leitbild der gesunden Stadt nicht benannt – trotz der Hitzewellen aufgrund der Klimakrise, eines nie versiegenden Stroms an Luftschadstoffen aus fossilen Verbrennungsmotoren und der aktuellen Herausforderung einer globalen Pandemie.
Hinzu kommt, dass zwischen den Ansprüchen der „Neuen Leipzig-Charta“ und dem Handeln der Bundesregierung, die die Charta immerhin mitentwickelt hat, eine riesige Lücke klafft. Dabei wäre es schön, wenn sich der Inhalt der Charta ansatzweise in der Politik der Bundesregierung wiederfinden würde. So ist es schwer vermittelbar, wenn in dem Papier von der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu lesen ist, die Bundesregierung aber das genaue Gegenteil tut und den umwelt- und wohnungspolitisch höchst fragwürdigen Flächenfraß-Paragraphen 13b im Baugesetzbuch wieder aufnimmt oder den Bau uralter Planungen aus dem Bundesverkehrswegeplan durchdrückt.
Wenn es die Bundesregierung ernst meint, dass bezahlbarer und gut gestalteter Wohnraum grundlegend für die Stadtentwicklungspolitik ist, dann sollte sie endlich für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen, die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau verdoppeln und die Neue Wohngemeinnützigkeit einführen. Es sollte endlich die Energiewende im Gebäudebestand vorangebracht werden. Wir haben mit dem Aktionsplan „Faire Wärme“ ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das Investitionen in energetische Modernisierung von Wohnraum mit Energieeinsparung und den Umstieg auf erneuerbare Wärme finanziell anreizt und die Hürden für die Investitionen erheblich senkt.
Auch die Feststellung in der Charta, dass Stadtverkehrs- und Mobilitätssysteme effizient, klimaneutral und multimodal sein sollten, ist richtig. Leider hapert es erheblich an der Umsetzung der Verkehrswende. Was die Bundesregierung hinsichtlich der Stärkung von Bus und Bahn bislang unternommen hat, verblasst im Vergleich zu den Milliardenzuschüssen für die Automobilbranche. Gleichzeitig bremst die Bundesregierung den Ausbau der Elektromobilität aus und hat das Thema Ladestellennetz auf dem Standstreifen geparkt.
Quelle: PM von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 30.11.2020
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