In Norderstedt gibt es ein Wohnprojekt, in dem man nur wohnen darf, wenn man ein spezielles Elektro-Auto mit rückladefähiger Auto-Ladebox hat. Kleiner Haken: das gibt es so noch gar nicht.
Die Bundesstadt Bonn hat sich erfolgreich um die Teilnahme beim Modellprojekt „Global nachhaltige Kommune in NRW“ beworben. Das Projekt wird von der Landesarbeitsgemeinschaft AGENDA 21 NRW e.V. in Zusammenarbeit mit der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt / Engagement Global durchgeführt. Bonn ist eine von 16 Kommunen in NRW, die an dem Projekt teilnehmen. Ziel des Projekts ist es, bis Herbst 2017 eine kommunale Nachhaltigkeitsstrategie im Kontext der neuen UN-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 zu entwickeln.
Im September 2015 haben die Vereinten Nationen die Agenda 2030 verabschiedet, mit der erstmals global gültige Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) beschlossen wurden. Die neue Entwicklungsagenda leitet einen Perspektivwechsel in der internationalen Zusammenarbeit ein. Sie betrifft Länder des globalen Südens und des globalen Nordens gleichermaßen. Für die Länder des Globalen Nordens stellt sich vor allem die Frage, was hier getan werden kann, um nachhaltige Entwicklung weltweit zu fördern.
Nähere Informationen: Verena Schwarte, Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit der Stadt Bonn, Telefon: 0228- 77 67 31, E-Mail: verena.schwarte@bonn.de
Die UrStrom eG bietet ab September ihren e-Carsharing-Nutzer*innen eine kundenfreundliche genossenschaftliche Buchungs-App. Ziel ist eine gemeinsame e-Carsharing Plattform für Energiegenossenschaften in ganz Europa.
Mainz, 23.08.2019 Mit dem Smartphone Elektroautos auswählen, buchen und öffnen. Das sind die Funktionen der genossenschaftlichen Buchungs-App „e-Carsharing in Bürgerhand“, die mit der UrStrom BürgerEnergieGenossenschaft in Mainz die erste deutsche Energiegenossenschaft einsetzt. „Das Smartphone wird zum Autoschlüssel“, sagt Klaus Grieger, Projektleiter Elektromobilität bei der UrStrom eG. Die viersprachige Buchungs-App ist schon länger bei Energiegenossenschaften in Belgien und Spanien im Einsatz. „Die App ist extrem aus der Praxis gedacht“, zeigt sich Klaus Grieger begeistert.
Nach der UrStrom eG werden weitere Energiegenossenschaften in Rheinland-Pfalz die Buchungs-App nutzen. „Wir möchten die App erst regional für den Einsatz in Deutschland optimieren, um dann deutschlandweit Energiegenossenschaften für die gemeinsame Plattform zu gewinnen“, sagt Dr. Verena Ruppert, Geschäftsführerin des Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e. V. (LaNEG) e.V. In der Arbeitsgruppe e-Carsharing des LaNEG arbeiten gerade acht Energiegenossenschaften, die lokal e-Carsharing-Projekte auf den Weg bringen wollen oder es schon tun. Energiegenossenschaften können mit der genossenschaftlichen App auch Unternehmen und Kommunen bedarfsgerechte e-Carsharing-Lösungen anbieten. Die Buchungsplattform ist der erste Schritt, um die genossenschaftliche Marke „e-Carsharing in Bürgerhand“ deutschlandweit zu etablieren
Ende 2018 haben Bürgerenergiegenossenschaften aus vier europäischen Ländern The Mobility Factory (TMF) als Dachgenossenschaft der europäischen e-Carsharing-Genossenschaften gegründet. TMF stellt seinen Mitgliedern eine professionelle e-Carsharing Plattform zur Verfügung. Derzeit können alle Mitglieder bei TMF als Lizenznehmer die Buchungs-App nutzen und sich in die Weiterentwicklung des Systems einbringen. Perspektivisch soll die komplette Wertschöpfungskette im e-Carsharing in Hand der Genossenschaften liegen, und somit nutzerorientiert und unabhängig von rein renditeorientierten Konzernstrukturen sein. „Die Nutzung und Weiterentwicklung bleibt in Bürgerhand, in den demokratischen Strukturen von Genossenschaften“, sagt Michael König, Vorstandsvorsitzender von TMF.
Derzeit sind etwa 100 Elektrofahrzeuge bei den Mitgliedsgenossenschaften aus Spanien, Belgien, Niederlande und Deutschland im Einsatz. In drei Jahren sollen es europaweit mindestens 1800 Fahrzeuge sein, die allen Nutzer*innen des genossenschaftlichen e-Carsharings zur Verfügung stehen sollen.
Der BUND und das ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung haben in den lezten 10 Jahren diverse Studien zu Gebäudethemen erstellt, unter anderem „13 Maßnahmen gegen Energieverschwendung im Heizungskeller“.
In dieser Studie geht es nun um das Kernthema der Kostenumlage bei energetischer Modernisierung in vermieteten Gebäuden. Schon im Jahr 2012 wurde durch den BUND, den Deutschen Mieterbund und den Deutschen Naturschutzring die Grundidee des so genannten „Drittelmodells“ vorgestellt. Kosten und Nutzen sollen zwischen Mieter*innen, Vermieter*innen und Staat möglichst ausgewogen aufgeteilt werden. Damit verbunden war und ist die Prämisse, eine warmmietneutrale Umlage zu erreichen. Zudem sollten Streitigkeiten um die Höhe der Umlage und die Aufteilung nach Instandhaltungs- und Modernisierungskosten vermieden bzw. umgangen werden.
Die vorliegende Studie stellt die Grundzüge des Drittelmodells vor, bezieht jedoch weitere Faktoren, die bei der Modernisierungsumlage eine Rolle spielen, wie Mietausfälle, Grundsteuern oder Restwerte in einem eigens entwickelten Rechenmodell ein. Die Berechnungen gehen zudem auf die unterschiedlichen Situationen bei Privatvermieter*innen und Wohnungsbaugesellschaften sowie auf verschiedene Wohnungsmarktsituationen wie wachsende, schrumpfende und konstante Wohnungsmärkte ein.
Basierend auf den Modell-Rechnungen werden folgende Änderungen im Mietrecht vorgeschlagen, um die Ideen des Drittelmodells umzusetzen:
Zielkonforme Fördermaßnahmen
Erhöhung des Zuschusses für Effizienzhäuser 55 auf 40 %.
Erhöhung des Zuschusses für Einzelmaßnahmen auf 30 %.
Abschaffung der Effizienzhausförderung EH 85, 100 und 115.
Abschaffung der Förderung von fossilen Heizungen.
Abfangen von Härtefällen
Wenn eine energetische Modernisierung eine unzumutbare Härte für Mieter*innen verursacht, wird ihnen die entstehende Warmmietenerhöhung aus öffentlichen Mitteln bezahlt.
Höhe der Modernisierungsumlage
Fördermittel müssen nicht mehr von der umzulegenden Investitionssumme abgezogen werden, sondern kommen direkt den Vermieter*innen zu Gute.
Die Modernisierungsumlage sinkt von 8 % auf bis zu 1,5 %. Da die Bezugsgröße geändert wird, entspricht das ca. 3 % im heutigen System.
Die Änderungen können nur als Paket eingeführt werden. Nur so entfalten sie die gewünschte Wirkung, nämlich die Klimaschutzziele zu erfüllen und die Kosten zwischen den Akteur*innen auszubalancieren.
Die Grundidee des Drittelmodells, eine gerechtere Kostenverteilung für alle Parteien, kann für alle untersuchten Fälle angewendet werden. Das gewünschte Ergebnis, die Auflösung des scheinbaren Widerspruchs zwischen Klimaschutz und sozialer Sicherheit, wird für die verschiedenen Akteur*innen erreicht. Die öffentlichen Haushalte werden zwar mit mehr als einem Drittel an den Modernisierungskosten beteiligt, profitieren aber in höherem Maß von den volkswirtschaftlichen Vorteilen der Energieeffizienz.
Der BUND verbindet damit die Erwartung, dass eine Novelle des Mietrechts das Drittelmodell umsetzt und dies durch alle beteiligten Ak-teur*innen und Verbände Unterstützung finden kann. Es wäre ein konkreter Beitrag, die vielbeschworene soziale Komponente in Klimaschutzmaßnahmen einzubauen und umzusetzen. Somit wird eine höhere Akzeptanz für die dringend notwendige energetische Modernisierung erreicht – der Mietwohnungsbestand leistet damit seinen unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz. Der Erhalt der Bausubstanz wird hiervon ebenso profitieren wie die Wohnqualität, wenn der Wohnkomfort durch sachgerechte energetische Modernisierung erhöht wird.
Energetische Sanierung von Gebäuden verstärken und Verantwortung der Vermieter einfordern.
Wohnungspolitik muss fördernde Rahmenbedingungen schaffen und damit einen Beitrag zur Wohnflächenreduktion leisten.
„Für eine erforderliche Energiewende in der Wohnungswirtschaft müssen Bedingungen geschaffen werden, die spürbare Anreize für Eigentümer und Nutzer aufzeigen, um zukünftig weniger Energie zu verbrauchen,“ sagt DAI Präsident Dipl.-Ing. Architekt Arnold Ernst. Anlässlich der Verbandstages der Deutschen Architekten- und Ingenieurvereine e.V. (DAI) wird in jährlicher Folge eine Erklärung zu aktuellen Themen der Bau- und Planungskultur veröffentlicht. Bisherige Erklärungen des DAI siehe ganz unten.
Die CO2-Emission von Gebäuden entspricht in Deutschland der Belastung durch den Verkehr. Die Intensität der öffentlichen Diskussion bildet dies nicht ab. Umso mehr sind Architekten und Ingenieure aufgefordert, sich in ihrem Fachgebiet verantwortlich zu zeigen und Wege aufzuzeigen, wie sie ihren Beitrag für einen nachhaltigen Klimaschutz leisten wollen.
Die technischen Lösungen sind vorhanden, bessere Verfahren insbesondere zur nachhaltigen Ertüchtigung des Bestandes müssen wir entwickeln. Es fehlen aber die Anreize für Eigentümer und Nutzer, energetische Sanierung umzusetzen und zu dulden. Es ist einfacher, Klimaschutz zu fordern als Klimaschutz zu bezahlen. Die Umweltbelastung durch CO2-Emissionen ist (noch) kostenlos, die Vermeidung aber kostet Geld, im Bestand viel Geld. Der Vermieter scheut die Investition, weil nur ein geringer Teil auf die Mieten umgelegt werden kann. Der Mieter hat ein nachvollziehbares Beharrungsvermögen, Größe und Lage seiner Wohnung nicht zu verändern, insbesondere solange die Parteien im Wettstreit um die billigsten Mieten immer neue sozial undifferenzierte Wohltaten beschließen. Beide, Vermieter und Mieter müssen ihren wirtschaftlichen Beitrag leisten, um die umfassende energetische Sanierung des Bestandes zu finanzieren.
Maßstab für alle Beteiligten muss das Verursacherprinzip sein. Wer dazu beiträgt, dass CO2 freigesetzt wird, muss einen wirtschaftlichen Vorteil haben, wenn er aktiv an der Reduzierung mitwirkt, wer seine Mitwirkung verweigert, muss dadurch einen wirtschaftlichen Nachteil haben.
Der DAI fordert:
Eine CO2-Abgabe für jeden qm beheizter Nutzfläche entsprechend der Angaben im Energieausweis ab Stufe B. Diese Abgabe ist durch den Eigentümer zu zahlen.
Eine CO2-Abgabe auf die eingesetzte Energie entsprechend dem Verbrauch und dem spezifischen CO2 Ausstoß. Diese Abgabe ist durch den Mieter zu zahlen.
Beide Abgaben verteuern das Wohnen in energetisch nicht optimierten Gebäuden. In Abwägung zwischen der direkten finanziellen Belastung der Betroffenen und der langfristigen Belastung durch die Klimaveränderung hält der DAI die entstehenden Mehrkosten für gerechtfertigt. Durch eine der sozialen Marktwirtschaft entsprechende Unterstützung wirtschaftlich schwacher Haushalte muss sichergestellt werden, dass der Anspruch auf angemessenen Wohnraum erfüllt wird.
Als angemessen im Sinne sozialer Bedürftigkeit werden 30 qm pro Person + 20 qm für jede weitere Person in einer Wohnung angesehen. Durch entsprechende Übergangsfristen sollen einerseits soziale Härten vermieden und andererseits kontinuierlich stärkere Anreize für die Anpassung der Wohnverhältnisse an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angeregt werden. Um auch die entsprechenden Anpassungsprozesse oberhalb der sozialen Bedürftigkeit anzuregen, sollte auf die Regulierung der Miethöhe verzichtet werden, bei bestehenden Mietverhältnissen jedoch mit angemessener Begrenzung der jährlichen Anhebung, ebenfalls um die Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erleichtern.
DAI Präsidium
Anmerkung sdg21: die hier dargestellte Erklärung entspricht nicht der Meinung der sdg21-Redaktion.
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