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Höherer CO2-Preis für Wärme und Verkehr ab Januar 2021

Bundestag billigt Gesetzesänderung. Bürgerinnen und Bürgern werden aus Einnahmen entlastet

Ab dem 1. Januar 2021 werden klimaschädliche fossile Brennstoffe mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 belegt. Damit verteuern sich Öl und Diesel um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um 7 Cent pro Liter und Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Für die Mehrkosten werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem über eine Senkung des Strompreises entlastet. Die bereits am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung hat heute auch den Bundesrat passiert. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird ein in den nächsten Jahren steigender CO2-Preis in Form eines nationalen Zertifikatehandels für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der CO2-Preis kommt. Entscheidend für den Erfolg wird sein, dass es gute und bezahlbare Alternativen gibt zu Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel. Darum geben wir die Einnahmen aus dem CO2-Preis auf mehreren Wegen an die Bürgerinnen und Bürger zurück: über eine Entlastung beim Strompreis oder über Fördermittel etwa für neue klimafreundliche Heizungen. Das Ziel ist ja nicht, mehr Geld einzunehmen – das Ziel ist, dass der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen auch die richtige Wahl für den Geldbeutel ist.“

Die nun verabschiedete Gesetzesänderung setzt die Vereinbarungen des Vermittlungsausschusses vom 18. Dezember 2019 um und legt einen neuen Preispfad fest, der mit 25 Euro pro Tonne CO2 am 1. Januar 2021 startet. Im Jahr 2026 geht der Festpreis in einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 über. Eine Evaluation im Jahr 2025 wird ergeben, ob für die Folgejahre eine freie Preisbildung erfolgen wird. Das neue System erfasst sämtliche Brennstoffemissionen Deutschlands soweit sie nicht unter den EU-Emissionshandel (EUETS) fallen.

Parallel dazu werden höhere Ausgleichsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen umgesetzt. Die Einnahmen des nationalen Emissionshandelssystems werden insbesondere für die Entlastung der EEG-Umlage verwendet, einem Kernbestandteil des Strompreises. Haushalte und Unternehmen werden so gezielt entlastet. Die Absenkung des Strompreises macht auch den Wechsel zu strombasierten Alternativen wie Elektroautos oder Wärmepumpen finanziell attraktiver. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die klimafreundlichen Alternativen, etwa durch mehr Investitionen in ÖPNV, Schienennetz und Ladeinfrastruktur sowie durch gut ausgestattete Förderprogramme für Gebäudesanierung und klimafreundliche Heizungen.

Das Gesetz zum Download:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/199/1919929.pdf

Quelle: BMU-Pressemitteilung Nr. 177/20 vom 09.10.2020 


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