Mit sehr großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat am 22.07.2021 die Einleitung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) „Nördlich Hafner“. Mit der Entwicklungssatzung bekommt das Projekt einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Stadt Konstanz sowie die verbliebenen GrundstückseigentümerInnen im Gebiet. Der Beschluss ist gleichzeitig Abschluss der seit ca. vier Jahren laufenden Vorbereitenden Untersuchungen (VU), in denen nicht nur verschiedene fachbezogene Untersuchungen und der städtebauliche Rahmenplan erarbeitet, sondern auch ein umfassender Zeitplan und eine detaillierte Kosten- und Finanzierungsübersicht aufgestellt wurden. Insgesamt knapp 420 Mio. Euro wird die Erschließung des ca. 106 ha großen Gebietes (hiervon rund 60 ha Siedlungsfläche) inklusive aller technischen und sozialen Infrastrukturen (z. B. Kitas, Grundschule) kosten. Durch Einnahmen aus Grundstücksvergaben ergibt sich am Ende ein weitestgehend ausgeglichener Gesamtsaldo.
„Mit den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen sind wertvolle Grundlagen für eine zügige Entwicklung des Gebietes und damit für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Gewerbeflächen gelegt. Auch wenn in den nächsten Jahren noch große Aufgaben auf uns warten: Nun kann die Entwicklung des Hafners richtig Fahrt aufnehmen. Ich freue mich auf den weiteren gemeinsamen Prozess zur Entwicklung des neuen Stadtteils für und mit den Konstanzerinnen und Konstanzern“, so Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn.
Die Erschließung des ersten Bauabschnittes könnte ab Ende 2025 beginnen, der Abschluss aller Erschließungsmaßnahmen im dritten und letzten Bauabschnitt ist für das Jahr 2038 vorgesehen. Bis dahin sind noch viele planerische Schritte zu gehen: Weitere Eigentümergespräche und -verhandlungen (mit dem Ziel des Erwerbs der Grundstücke bzw. einer verbindlichen Mitwirkung der EigentümerInnen), die Weiterentwicklung des Rahmenplans, vertiefte Gutachten, die Erarbeitung von Bebauungsplänen sowie die Erarbeitung eines Vergabekonzeptes für Grundstücke sind nur einige der Aufgaben. Für alle Beteiligten und Interessierten wird es auch in den kommenden Jahren viele Möglichkeiten geben, sich über den weiteren Prozess zu informieren und sich zu beteiligen.
Im Jahr 2016 hat der Gemeinderat für das Gebiet Hafner beschlossen, dass vorbereitende Untersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden sollen. Nachdem diese im Mai 2021 abgeschlossen werden konnten, erreicht das Projekt nun mit den Beratungen zum Beschluss einer Entwicklungssatzung im Juli 2021 einen wichtigen Meilenstein.
In den vergangenen vier Jahren untersuchte die Stadtverwaltung gemeinsam mit externen FachgutachterInnen und ExpertInnen die Voraussetzungen zur Umsetzung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Gebiet: aus planerischer, zeitlicher, wirtschaftlicher und aus eigentumsrechtlicher Sicht. Die vorbereitenden Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis: Der Ende 2019 vom Gemeinderat beschlossene städtebauliche Rahmenplan für das Gebiet ist umsetzbar. „Die wichtige Grundlage für eine zügige Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum und Gewerbeflächen im Gebiet Hafner – über 3.000 Wohneinheiten und 15 ha Gewerbeflächen – ist damit gelegt“, so Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn.
Das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bietet im Unterschied zu klassischen Modellen der Entwicklung von Baugebieten die Möglichkeit, Bodenspekulation zu verhindern, die EigentümerInnen an der Entwicklung zu beteiligen sowie die im Gebiet benötigten Bedarfe an sozialer Infrastruktur über die Maßnahme abzuwickeln und zu finanzieren. Das Instrument verteilt Pflichten und Rechte zwischen den EigentümerInnen und dem Allgemeinwohl gerecht: Investitionskosten werden nicht vergesellschaftet und Entwicklungsgewinne nicht privatisiert, sondern für die Entwicklung reinvestiert.
Der Beschluss einer Entwicklungssatzung setzt nun den entsprechenden rechtlichen Rahmen für die Entwicklung. Er ist zeitgleich Startschuss für die weiteren Schritte im Entwicklungsprozess. Ende 2021 soll der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans für den ersten Bauabschnitt folgen, ab 2024 soll die Vergabe an Grundstücken an die WOBAK, Wohnungsbaugenossenschaften, Baugemeinschaften und weitere Bauherren über Konzeptverfahren beginnen. Mit dem Beginn der Erschließung des ersten Bauabschnittes ist ab Ende 2025 zu rechnen.
Bundesweit soll das Bauen mit Holz für Gebäude bis an die Hochhausgrenze einfacher und die Musterbauordnung (MBO) entsprechend angepasst werden. Das hat die Bauministerkonferenz (BMK) zum Abschluss der zweitägigen Konferenz in Norderstedt verabschiedet. Neben dem klimafreundlichen Bauen mit Schwerpunkt Holz stand auch das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ auf der Agenda.
Viereinhalb Jahre nach der gesetzlichen Gleichstellung des Holzbaus in der LBO Baden-Württemberg und fast ein halbes Jahr nachdem mit Bremen das sechste Bundesland aus der breiten Phalanx der „Holzbaubehinderer“ ausgebrochen ist, reift nun bundesweit die Erkenntnis, dass Holz ein besonders umweltschonender und klimaverträglicher Baustoff ist, mit dem vielfältige Bauaufgaben gut und kostengünstig gelöst werden können.
Mit dem Architekten Amandus Samsøe Sattler hat die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. einen neuen Präsidenten. Er folgt in dieser Funktion Prof. Alexander Rudolphi, der seine Arbeit im Präsidium des Vereins fortsetzt. Der Wechsel wurde heute im Rahmen des DGNB Tags der Nachhaltigkeit in Stuttgart bekanntgegeben. Die Wahl erfolgte am Vorabend der Veranstaltung durch die zehn Mitglieder des DGNB Präsidiums. Samsøe Sattler übernimmt das Amt zunächst bis zur nächsten DGNB Mitgliederversammlung Mitte des kommenden Jahres.
„Ich freue mich sehr über das mir entgegengebrachte Vertrauen“, sagt Amandus Samsøe Sattler, der sich seit 2015 ehrenamtlich als Teil des DGNB Präsidiums engagiert. Viele Entwicklungen der vergangenen Jahre, wie etwa der Start der Initiative „Phase Nachhaltigkeit“, hätten für ihn die neue Vertretungsfunktion innerhalb der DGNB noch interessanter gemacht, so Samsøe Sattler. Daher werde es mit ihm als Präsidenten auch keinen grundlegenden Kurswechsel geben – im Gegenteil. „Ich schätze die Zusammenarbeit mit der DGNB Geschäftsstelle als sehr wertvoll ein und möchte den in den letzten Jahren eingeschlagenen Weg der DGNB weiter fortsetzen.“ Als eine zentrale Aufgabe sieht er für sich, bei Architekten, Ingenieuren und bei den Bauherren aus der Immobilienwirtschaft die Themen der Nachhaltigkeit noch stärker einzubringen.
„Im Präsidium der DGNB arbeiten wir Hand in Hand als Team“, erklärt der Gründer und Geschäftsführer des Münchner Büros Allmann Sattler Wappner Architekten. „Das wird auch in Zukunft so sein, nur dass ich künftig unser Gremium zusätzlich noch stärker stellvertretend repräsentieren werde.“ Dabei freue er sich, dass Alexander Rudolphi weiterhin seine umfassende Erfahrung in der DGNB einbringen wird.
Prof. Alexander Rudolphi bleibt im DGNB Präsidium aktiv
Prof. Alexander Rudolphi hatte den Posten als DGNB Präsident insgesamt acht Jahre lang eingenommen – als Gründungspräsident im ersten Jahr des Vereins 2007 sowie in den letzten sieben Jahren seit 2013. „Die DGNB befindet sich seit vielen Jahren auf einem sehr guten Weg. Die Kernforderungen des Bewertungs- und Zertifizierungssystems sind heute richtiger und aktueller denn je“, erklärt Rudolphi. „Gleichzeitig bin ich zunehmend ungeduldig, dass es politisch und im Markt nicht schnell genug die notwendigen Fortschritte gibt. Hier möchte ich mich in Zukunft noch stärker für unsere gemeinsamen Ziele einsetzen. Dafür wünsche ich mir mehr Freiräume – sowohl zeitlich als auch inhaltlich. Bei Amandus Samsøe Sattler weiß ich das Amt in den allerbesten Händen.“ Künftig will sich der Bauingenieur insbesondere im politischen Berlin sowie für eine stärkere regionale Verbreitung der DGNB im Nordosten Deutschlands einsetzen.
Neben Amandus Samsøe Sattler und Prof. Alexander Rudolphi (Rudolphi + Rudolphi) zählen noch Barbara Ettinger-Brinckmann (Bundearchitektenkammer), Martin Haas (haascookzemmrich – STUDIO 2050), Hermann Horster (BNP Paribas Real Estate), Prof. Anett-Maud Joppien (TU Darmstadt), Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner (Stadt Karlsruhe), Dr.-Ing. Peter Mösle (Drees & Sommer), Prof. Matthias Rudolph (Transsolar) und Prof. Josef Steretzeder (Lindner) zum DGNB Präsidium.
Für die kommenden Monate stehen bei der DGNB verschiedene Schwerpunktthemen auf der Agenda. So wird beispielsweise die Zusammenarbeit mit Kommunen im Bereich von Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Rahmen einer neuen Initiative intensiviert. Auch das Thema Digitalisierung spielt im nächsten halben Jahr eine zentrale Rolle bei der DGNB. Außerdem werden die bereits zu Jahresbeginn angestoßenen Aktivitäten rund um klimapositive Gebäude – nicht nur im Neubau, sondern gerade auch im Bestand – weiter verstärkt.
Im bayerischen 10.000-Häuser-Programm gibt es jetzt auch Geld für Stromspeicher, wenn der Nutzer sie zusammen mit einer PV-Anlage installiert. Bis Ende 2020 stehen für das Gesamtprogramm 24 Millionen Euro bereit.
Das bayerische Wirtschaftsministerium hat das neue Photovoltaik-Speicher-Programm gestartet. Es ist Teil des bekannten 10.000-Häuser-Programms. Ab 1. August können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern einen Antrag auf Förderung eines neuen Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage stellen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit für einen Zuschuss für die Installation einer privaten Ladestation für Elektrofahrzeuge.
„Wir müssen das Potenzial der Sonne besser nutzen“, sagt Wirtschaftminister Hubert Aiwanger. „ Mit dem neuen Förderprogramm werden wir der Energiewende zusätzlichen Schwung verleihen. Es setzt die richtigen Anreize, den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien in Bayern voranzubringen und wird die Bürger aktiv an der Energiewende beteiligen.“ Auch ihre Stromkosten können die Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe des Programms senken. Die im Rahmen der Förderung vorgesehenen intelligenten Steuerungen und Anschlüsse ermöglichen es, dass die Betreiber der Anlage künftig auch an einer regionalen Stromdirektvermarktung teilnehmen können.
Die Förderhöhe ist nach der Kapazität des Batteriespeichers gestaffelt und reicht von 500 Euro für einen Drei-Kilowattstunden-Speicher bis zur 3.200 Euro für einen 30-Kilowattstunden-Speicher. Voraussetzung ist aber, dass der Antragsteller gleichzeitig eine neue Photovoltaikanlage installiert, deren Leistung in Kilowatt-Peak mindestens dem Wert der Kapazität des Batteriespeichers entspricht. Für eine zusätzliche Ladestation für Elektrofahrzeuge beträgt der Zuschuss 200 Euro. Für das 10.000-Häuser-Programm stellt das Wirtschaftsministerium bis Ende 2020 bis zu 24 Millionen Euro bereit.
Der erfolgreiche Programmteil EnergieSystemHaus wird fortgesetzt. Auch dort werden die Nutzung von Solarenergie und ihre Speicherung in Kombination mit energetischer Sanierung oder besonders effizienten Häusern und Systemen gefördert. „Die gezielte Förderung innovativer Techniken wirkt, die Hersteller entwickeln neue Systeme und bringen sie auf den Markt“, sagt Aiwanger. „Die Zahl besonders effizienter Wärmepumpen hat sich auf dem Markt von 40 Modellen auf über 160 Modelle erhöht. Bei hocheffizienten Wärmespeichern haben sich die förderfähigen Modelle im gleichen Zeitraum auf mehr als 250 Modelle verfünffacht. Energieberater berichten, dass viele Bauherren ihre Planungen nachbessern und die Gebäude wegen des Programms deutlich effizienter bauen oder sanieren.“
Alle Förderungen des 10.000-Häuser-Programms sind mit den Bundesprogrammen abgestimmt und kombinierbar. Die Antragstellung ist sehr einfach elektronisch möglich. Weitere Informationen und die Antragsplattform finden sich unter diesem Link.
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