Holz gehört zu den ältesten Werkstoffen dieser Welt und erfährt gerade im Bau eine Renaissance. Seit 2017 unterstützt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen das „Bauen mit Holz”: Im Zuge der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen oder über die Städtebauförderung des Landes und des Bundes wird das „Bauen mit Holz” finanziell angereizt.
Grundlage für den Einsatz von Holz im Bau ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und die Muster-Holzbau-Richtlinie.
„Bei der Muster-Holzbau-Richtlinie ist es uns aus Nordrhein-Westfalen zusammen mit Bayern gelungen, die neue Richtlinie einem einstimmigen Beschluss zuzuführen. Über drei Jahre haben Fachleute aus 16 Bundesländern und andere Expertinnen und Experten daran gearbeitet, das ‘Bauen mit Holz’ in Deutschland zu vereinfachen und gleichzeitig den Brandschutz zu wahren. Mit der neuen Richtlinie wird der Anwendungsbereich für das Bauen mit Holz ausgeweitet. Zukünftig werden auch ‘Standardgebäude’ der Gebäudeklasse 5 wie Wohngebäude unterhalb der Hochhausgrenze in Holztafelbauweise errichtet werden dürfen. Bisher war dies nur in Massivholzbauweise möglich. Die Änderung macht den Bau kostengünster und stärkt die serielle Vorfertigung. Des Weiteren wird der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Sonderbauten ausgeweitet. Auch ein höherer Anteil von sichtbaren Holzoberflächen wird zugelassen. Auf die neue Richtinie haben viele Bauherrschaften und Planerinnen und Planer gewartet. Jetzt gilt es, die neue Richtlinie in das nordrhein-westfälische Recht einzuführen. Damit verschaffen wir dem Holzbau in Nordrhein-Westfalen weiteres Wachstum. Wir wollen das Bauen in Nordrhein-Westfalen noch einfacher, schneller und umweltschonender machen. Als nachwachsender Rohstoff leistet Holz einen wegweisenden Beitrag zur ressourcenschonenden und nachhaltigen Entwicklung des Bauwesens. Wir sind startklar und brauchen jetzt noch das ‘go’ der Europäischen Kommission,” so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach dem Beschluss der Bauministerkonferenz ist die neue Muster-Holzbau-Richtlinie der Europäischen Kommission zur sogenannten Notifizierung vorzulegen. Dieser Prozess dauert zwischen drei und sechs Monate. Danach kann die neue Muster-Holzbau-Richtlinie als Technische Baubestimmung in Nordrhein-Westfalen formal eingeführt werden.
Für die Übergangszeit hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage von § 17 Absatz 4 BauO NRW 2018 per Erlass festgelegt, dass für die durch den Anwendungsbereich der neuen Muster-Holzbau-Richtlinie genau begrenzten Fälle eine Bauartgenehmigung nicht erforderlich ist, wenn für diese Fälle bei der Planung, Bemessung und Ausführung die von der 145. Bauministerkonferenz beschlossene Fassung der Muster-Holzbau-Richtlinie beachtet wird, da Gefahren im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauO NRW 2018 unter dieser Voraussetzung nicht zu erwarten sind.
Die Richtlinie regelt die Bauweise zur Errichtung feuerwiderstandsfähiger Bauteile für größere Mehrfamilienhäuser (Gebäudeklassen 4 und 5), die Anforderungen zur Planung von Holzbauten sowie die Anordnung von brandschutztechnisch wirksamen Bekleidungen aus Holz. Bei der Ausweitung der Holztafelbauweise auf Gebäude der Klassen 4 und 5 wird beim Bau Material eingespart und ist damit wirtschaftlicher als die bisher nur mögliche Massivholzbauweise. Bei der Holztafelbauweise handelt es sich um eine verbreitete Holzbauweise von Fertighäusern, bei der Bauteile vorgefertigt und beim Hausbau zusammengefügt werden.
Hintergrund Muster-Holzbau-Richtlinie
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz hatte nach der Veröffentlichung der alten Muster-Holzbau-Richtlinie (Fassung Oktober 2020) eine Projektgruppe „Muster-Holzbau-Richtlinie“ eingesetzt. Sie hatte den Auftrag, die Richtlinie fortzuschreiben und sie insbesondere auf der Grundlage der Ergebnisse von Forschung und Wissenschaft weiterzuentwickeln.
- Die Projektgruppe hat im April 2021 ihre Arbeit aufgenommen und einen ersten Entwurf der neuen Richtlinie im November 2023 veröffentlicht. Zu diesem Entwurf sind im Rahmen der öffentlichen Anhörung rund 380 Stellungnahmen eingegangen, welche die Projektgruppe seit Anfang dieses Jahres ausgewertet hat.
- Anfang September hat die Projektgruppe den neuen und überarbeiteten Entwurf fertiggestellt. Diesen Entwurf hat die 145. Bauministerkonferenz am 27. September 2024 in Passau mit geringfügigen Änderungen beschlossen.