Das Forschungsprojekt HYPV hat einen Leitfaden erarbeitet, der CO2-arme Strom- und Wärmenetze diskutiert. Er soll Energieversorgern die Planung erleichtern.
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Das Forschungsprojekt HYPV hat einen Leitfaden erarbeitet, der CO2-arme Strom- und Wärmenetze diskutiert. Er soll Energieversorgern die Planung erleichtern.
Heidelberg erhält für zwei Bauprojekte auf den Konversionsflächen eine massive Förderung aus der Städtebauförderung 2021. Die Entwicklung von Patrick-Henry-Village (PHV) zu einem neuen Stadtteil hat sogar die höchste Fördersumme im kompletten Programm erhalten. 3,5 Millionen Euro fließen hierfür nach Heidelberg. Zudem wird der Umbau der Sporthalle auf dem ehemaligen US-Hospital in Rohrbach mit 400.000 Euro gefördert. Das hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium am Mittwoch, 3. Februar, bekanntgegeben.
„Wir freuen uns sehr über diese Förderung und bedanken uns bei Land und Bund für den großen Rückhalt. Wir sind überzeugt, dass Heidelberg mit der Entwicklung von Patrick-Henry-Village ein Modellprojekt für die klimafreundliche und lebenswerte Stadt der Zukunft abliefern wird – genau dafür steht der dynamische Masterplan von Stadt und Internationaler Bauausstellung, den wir in den kommenden Jahren umsetzen. Es ist ein wichtiges Signal, dass Land und Bund uns hier unterstützen“, erklärt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.
Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium lobte in einer Pressemitteilung insbesondere die Pläne zur Wohnbebauung auf PHV: „Allein auf der Konversionsfläche Patrick-Henry-Village in Heidelberg sollen Wohnungen für rund 9.000 bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner entstehen. Dabei wird auf ein vielfältiges Angebot für alle Bevölkerungsgruppen Wert gelegt.“ Heidelberg erfüllt damit einen Wesenskern der Städtebauförderung, den Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut so beschreibt: „Ziel ist es, bezahlbare Wohnungen für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen zu schaffen, die barrierefrei und energetisch auf dem aktuellen Stand sind. Nach dem Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung liegt der Fokus darauf, innerörtlich nachzuverdichten und dabei historisch wertvolle Bausubstanz zu erhalten.“
Geschäftsführender IBA-Direktor Prof. Michael Braum macht es konkret: „Dass Bund und Land die PHVision so großzügig fördern zeigt, dass auch außenstehende Expertise an unseren ambitionierten Ansatz glaubt: die Integration von Themen wie Nachnutzung des Bestandes, zukunftsfähige Mobilitätsangebote und multitalentierte Freiräume machen den Städtebau von morgen innovativ, nachhaltig und attraktiv zugleich. Diese Pionierförderung für den Süden des PHV ergänzt die angelaufenen Aktivitäten der Stadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kongenial.“
„Diese Förderzusage dürfen wir als Signal verstehen, dass wir mit dem Konzept des Dynamischen Masterplans genau die richtigen Antworten auf die aktuellen und drängenden Fragen des Städtebaus geben – insbesondere was das Zusammenwirken von Wohnen, Arbeiten, Bildung, Freizeit, Sport und Kultur angeht. Das Projekt genießt bei uns absolute Priorität und wird auch international bereits wahrgenommen“, sagt Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck. Für Hans-Jürgen Heiß, Bürgermeister für Konversion und Finanzen, sind die Summen aus der Städtebauförderung ebenfalls eine Bestätigung: „Wir haben seit Jahren mehrere Konversionsflächen parallel in der Entwicklung und haben dabei bewiesen, dass wir verlässliche Partner sind. Die Summen aus der Städtebauförderung entlasten den städtischen Haushalt und ermöglichen in der Entwicklung hervorragende Qualitäten“, erklärt Heiß.
Das über 100 Hektar große Entwicklungsareal westlich der Autobahn 5 war bis zum Abzug der US-Armee im Jahr 2014 eine Wohnsiedlung für militärisches und ziviles Personal. Die Stadt Heidelberg möchte PHV in den kommenden Jahren zu ihrem 16. Stadtteil entwickeln. Rund 10.000 Menschen sollen hier wohnen und rund 5.000 ihren Arbeitsplatz haben. Grundlage der Entwicklung ist der dynamische Masterplan. Er wurde gemeinsam durch die Stadt Heidelberg und die Internationale Bauausstellung (IBA) Heidelberg unter Einbeziehung international renommierter Städtebauer und verschiedener Fachplaner, verbunden mit einer Beteiligung der Bürgerschaft, erarbeitet und anschließend vom Heidelberger Gemeinderat beschlossen.
„Vitaler, heterogener, grüner“ ist der Leitgedanke des neuen Stadtteils. Er wird mit zukunftsfähigen Wohn- und Arbeitstypologien, innovativen Freiraum- und Mobilitätskonzepten, einer klimaneutralen Energieversorgung sowie dem intelligenten und gesellschaftlich verantwortlichen Einsatz digitaler Technologien Antworten auf drängende Zukunftsfragen geben. Hierfür wurden fünf Quartierstypen mit unterschiedlichen Identitäten entwickelt, die oftmals Neu- und Bestandsbauten der US-amerikanischen Wohnsiedlung mischen. Ein zentraler Park mit einem See zum Wassermanagement im Zentrum, Vielfalt in der Architektur und bei der Nutzung von Gebäuden, die Produktion von Nahrungsmitteln und Energie direkt im Quartier – das sind nur einige Aspekte des ganzheitlichen Ansatzes. Dank Quartiersgaragen in Randlage sind der öffentliche Raum und die Quartiere fußgängerfreundlich und stellplatzfrei geplant.
Auf dem Gelände des ehemaligen Hospitals der US-Armee in Rohrbach entsteht in den kommenden Jahren ein zukunftsweisendes emissionsarmes Quartier für die Mitte der Gesellschaft. Die ehemalige Sporthalle – für die nun im Rahmen der Städtebauförderung 400.000 Euro fließen – könnte in eine attraktive Beachhalle umgebaut werden. Ein entsprechendes Konzept für eine energieneutrale Freilufthalle wurde bereits erstellt. Im nächsten Schritt werden die voraussichtlichen Kosten für einen Umbau ermittelt, ehe der Gemeinderat über die künftige Nutzung der Halle entscheiden wird. Das 1903 als Exerzierhalle errichtete Gebäude war später durch die US-Amerikaner zu einer Sporthalle umgebaut worden. Es steht unter Denkmalschutz.
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GGH entwickelt auf dem Gesamtareal bis 2025 ein Wohngebiet mit rund 600 Wohnungen, das sowohl dem demografischen und gesellschaftlichen Wandel Rechnung trägt, den sozialen Zusammenhalt fördert als auch eine funktionale Durchmischung von Wohn- und Arbeitsstätten bietet. Das Quartier setzt in den Bereichen Wohnen, Energie, Verkehr und Städtebau auf zukunftsweisende Bausteine, die teilweise deutschlandweit einmalig sind. Das Wohnzielgruppenkonzept sieht für 40 Prozent der Wohnungen im Quartier vor, dass die Bewohner nur 30 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Warmmiete bezahlen müssen.
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisieren ein fehlendes Gesamtkonzept der Bundesregierung für Klimaschutz und Sozialverträglichkeit beim Wohnen. Die nach geltendem Recht existierenden Mieterhöhungsmöglichkeiten machen energetische Sanierungen für viele Haushalte unbezahlbar. Aktuell versuchen einzelne Bundesländer, steigende Mieten durch Instrumente wie dem Milieuschutz oder dem Mietendeckel einzudämmen. Bei vielen solcher Initiativen kommt der Klimaschutz jedoch deutlich zu kurz oder wird sogar verhindert.
Für Klimaschutz im Gebäudesektor und sozial gerechtes Wohnen mit bezahlbaren Mieten müssen die vermieteten Bestandsgebäude energetisch saniert werden und neue Gebäude entstehen, die kompatibel mit dem Klimaziel 2050 sind. DUH und DMB fordern deshalb im vermieteten Gebäudebestand eine gerechte Kostenverteilung zwischen Staat, Mieter und Vermieter. Hierzu legen die Organisationen ein gemeinsames 10-Punkte-Sofortprogramm vor.
Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Wir brauchen eine klare politische Haltung der Regierungsparteien in Sachen Gebäudeeffizienz. Dazu gehört an erster Stelle die Festlegung zielkompatibler energetischer Anforderungen von KfW-Effizienzhaus 40 Standard für Neubauten sowie der KfW-Effizienzhaus 55 Standard für Bestandsgebäude. Außerdem muss es einen sofortigen Stopp des Neueinbaus von Ölheizungen sowie ein Verbot von neuen Gasheizungen ab 2025 geben. Das schafft Planbarkeit und Orientierung für die Industrie und Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch die aktuell neue Förderung zum Heizungstausch läuft in die falsche Richtung und wird an den viel zu hohen Energieverbräuchen im Gebäudebereich nichts ändern, vielmehr manifestiert diese fossile Strukturen im Wärmebereich auf Jahrzehnte, denn mit dem Förderprogramm wird vor allem der Umstieg auf Gasheizungen angereizt. Damit sabotiert die Bundesregierung die selbst gesteckten Klimaziele. In den letzten Jahren wurde der Gebäudesektor von den verantwortlichen Regierungspolitikern sträflich vernachlässigt, deshalb werden die nun angekündigten Fördersummen nicht ausreichen, um die Herausforderungen im Gebäudebereich zu stemmen. Diese müssen deutlich aufgestockt werden und die richtigen Anreize für klimaverträgliches Bauen und Sanieren setzen.“
Die Bundesregierung plant für die kommenden Jahre nur knapp 4 Milliarden Euro jährlich für Klimaschutz in Gebäuden. DUH und DMB fordern eine Aufstockung des jährlichen Förderbudgets. Laut einer Studie von DMB und dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. sind dafür zwischen 14 und 25 Milliarden Euro bereitzustellen. Neben der Mittelaufstockung sollten im Bestand nur noch Maßnahmen gefördert werden, die mit dem KfW-Effizienzhausstandard 55 und in Einzelfällen mit KfW-Effizienzhaus 70 kompatibel sind. Anlassbezogene, verpflichtende Energieberatungen müssen für die Qualitätssicherung eingeführt werden und, um Bauwillige über Modernisierungswege zum klimaneutralen Gebäude aufzuklären.
Vor allem für den vermieteten Gebäudebestand muss die öffentliche Förderung für ambitionierte Effizienzstandards steigen, um die Kosten gerechter zu verteilen. Dazu Ulrich Ropertz, Geschäftsführer vom DMB: „Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind energetische Sanierungen der Gebäudebestände unverzichtbar. Hinzu kommt, dass ohne energetische Sanierungen die Heizkosten und damit das Wohnen spürbar teurer werden. Aber wir brauchen auch Maßnahmen, die Mieter vor steigenden Wohnkosten aufgrund von Sanierungsmaßnahmen schützen. Eine zentrale Maßnahme ist dabei die Absenkung der Modernisierungsumlage auf höchstens 4 Prozent.
Gleichzeitig müssen Vermieter dann zusätzliche Anreize erhalten, energetische Sanierungsmaßnahmen weiterhin durchzuführen. Die öffentlichen Fördermittel sind deshalb deutlich aufzustocken und das jetzige Fördersystem muss so umgebaut werden, dass die Fördermittel unmittelbar dem Vermieter zufließen und ihm zugutekommen. Daraus ergibt sich letztlich eine Neuverteilung der Kosten zwischen Mieter, Vermieter und Staat nach dem Prinzip des Drittelmodells.“
Die Bundesregierung hat in ihrem Klimapaket angekündigt, die bürokratischen Hürden der öffentlichen Förderung abzubauen und Transparenz zu schaffen. Der von der Bundesregierung angekündigte „One-Stop-Shop“, um Förderangebote einfacher zu finden und den Zugang zu erleichtern, wurde aber in das Wahljahr 2021 verschoben. Tatsächlich haben sich seit 2018 die Förderbedingungen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) durch den Wegfall der kostenlosen Sondertilgungsrechte und kürzere Zinsbindungszeiten deutlich verschlechtert. Das spiegelt sich auch in einem Rückgang der Förderanträge beim energieeffizienten Bauen und Sanieren wider. Dazu kommt, dass aktuell die KfW sowie Landesbanken Kredite und Zuschüsse zu Konditionen, die je nach zugeordnetem Zweck und Förderprogramm – zum Beispiel energieeffizientes Bauen oder sozialer Wohnungsbau – variieren und selten miteinander kombinierbar sind.
„Hier behindert das bestehende Fördersystem die Vereinbarkeit von sozialem Wohnungsbau und energieeffizientem Bauen, indem sich Bauwillige zwischen den Zielen entscheiden müssen. Die Förderprogramme müssen einfacher und flexibler werden“, so Bernhard Bihler, Bauherr aus Süddeutschland. „Damit es für mich als Immobilieneigentümer Sinn macht, die Fördermittel abrufen, muss ich grundsätzlich immer die Wahl zwischen Darlehen, Zuschüssen oder steuerlicher Abschreibung haben und verschiedene Förderprogramme miteinander kombinieren können“, meint Bihler weiter.
Neben der Förderung müssen auch ordnungsrechtliche Bestimmungen auf den Prüfstand. So erlauben beispielsweise die Bestimmungen des Milieuschutzes keine energetischen Sanierungen, die über die aktuellen energetischen Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung hinausgehen. Diese sind aber nicht mit den energetischen Standards kompatibel, die zur
Erreichung des Klimaziels 2050 nötig sind. In einem konkreten Beispiel in Berlin-Neukölln wird eine ambitionierte energetische Modernisierung eines unter Milieuschutz stehenden Gebäudes auch dann nicht zugelassen, obwohl der Vermieter bereit ist, diese ohne jegliche Umlage der Kosten auf die Mieter durchzuführen.
Dazu Paula Brandmeyer, Stellvertretende Leiterin Energie und Klimaschutz: „Die Beispiele aus der Praxis offenbaren den hohen Reformbedarf bei Ordnungsrecht und Förderung. Es ist absurd, dass denjenigen Wohneigentümern, die sowohl ökologisch als auch sozial bewusst handeln möchten, Steine in den Weg gelegt werden. Bestimmungen wie die des Milieuschutzes haben ihre Berechtigung, doch greifen sie zu kurz und adressieren einseitig das Problem der Verdrängung – der Klimaschutz bleibt auf der Strecke. Stattdessen müssen die Herausforderungen des bezahlbaren und sozialgerechten Wohnens und des Klimaschutzes im Gebäudebereich gemeinsam angegangen werden.“
DUH und DMB fordern deshalb ein kluges Ordnungsrecht, flankiert durch ausreichend Förderung, das weitere Sanierungsanreize setzt. Die Organisationen schlagen dafür die Einteilung der bestehenden Gebäude in Klassen von A-F vor, je nach energetischer Qualität. Je früher der Eigentümer eine Maßnahme durchführt und je schlechter die Gebäudeklasse, desto höher der Zuschuss.
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Fünf Preisträger dürfen sich über den Niederösterreichischen Holzbaupreis 2016 freuen, der am 6.6.2016 zum 15. Mal verliehen wurde.
Weingut Högl, Wachau Preisträger Nutzbau
(Copyright Elmar Ludescher)
„Die Planungen werden immer kreativer und jedes Jahr gibt es neue technische Lösungen. Dadurch gewinnt Holz als Baustoff für Bauherren und Planer jedes Jahr an Attraktivität“, fasst Landeshauptmann-Stellvertreterin Johanna Mikl-Leitne zusammen. „Das sieht man nicht nur bei den Einfamilienhäusern, sondern auch im öffentlichen Bereich, in dem immer öfter mit Holz gebaut wird.“ Die Holzwirtschaft habe in Niederösterreich mittlerweile einen Produktionswert von rund 1,7 Milliarden Euro erreicht und beschäftige rund 22.000 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher.
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Durch effektivere Entwicklung von Baugebieten soll Wohnraum geschaffen werden
Die Stadt Köln hat ihre Verzichtserklärung zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes mit Wirkung zum 1. Februar 2018 widerrufen und im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gegeben. Zeitgleich hat die Stadt Köln das Grundbuchamt Köln, die Notarkammer Köln sowie die Bundesnotarkammer über den Widerruf ihrer generellen Verzichtserklärung informiert. Damit hat die Stadt Köln den Weg für ein wichtiges gesetzliches Instrument zur Sicherung ihrer städtebaulichen Planung freigemacht. Ziel des kommunalen Vorkaufsrechtes ist die effektivere Entwicklung von Baugebieten, die insbesondere der Schaffung preiswerten Wohnraumes in dem weiterhin angespannten Wohnungsmarkt in Köln dient.
Das Vorkaufsrecht steht der Stadt nach den gesetzlichen Vorgaben beispielsweise beim Kauf von Grundstücken
Die Stadt Köln kann damit in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht zusteht.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes nicht vorliegen oder die Stadt nicht beabsichtigt, ihr Vorkaufsrecht auszuüben, wird sie entsprechende Bescheinigungen an die Beteiligten ausstellen. Hierbei werden Gebühren von 61,69 Euro bis zu 89,11 Euro erhoben. Die Vertragsparteien oder Notarinnen und Notare sind nun angehalten, Kaufverträge über Immobiliengeschäfte im Kölner Stadtgebiet dem zuständigen Amt für Liegenschaften, Kataster und Vermessung zur Prüfung des Vorkaufsrechtes vorzulegen. Der Stadt Köln steht ab Einreichung vollständiger Unterlagen ein Zeitraum von zwei Monaten zur Verfügung, in denen sie das Bestehen des Vorkaufsrechtes prüfen und dessen eventuelle Ausübung vollziehen kann.
Der Rat der Stadt Köln beschloss am 18. Mai 2017 mehrheitlich die Wiedereinführung des Vorkaufsrechtes, nachdem die Stadt seit 1995 auf dieses verzichtet hatte.
Quelle: PM vom 17.1.2018
www.stadt-koeln.de/…stadt-fuehrt-kommunales-vorkaufrecht-wieder-ein
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