5:15 min., veröffentlicht am 21.7.2017
Projektinfos: https://sdg21.eu/db/wohnen-am-dantebad
Schlagworte: Filme, Filme 4 bis 10 Min, Holzbau, News-Blog Bayern
5:15 min., veröffentlicht am 21.7.2017
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Dr. Kirsten David, Wissenschaftlerin an der HafenCity Universität (HCU) Hamburg, hat eine innovative Methode zur Ermittlung von Mieterhöhungen nach energetischen Maßnahmen entwickelt: Mittels Funktionalen Kostensplittings werden Mieterhöhungen sachgerecht und nachvollziehbar. Auch die Planung der energetischen Maßnahmen wird ökologisch optimiert. Für ihre Dissertation mit dem Titel „Funktionales Kostensplitting zur Ermittlung von Mieterhöhungen nach energetischen Maßnahmen“ erhält die Wissenschaftlerin heute den „BUND-Forschungspreis 2020“. Mit dem Forschungspreis würdigt der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) wissenschaftliche Arbeiten zur nachhaltigen Entwicklung.
Mieterhöhungen aufgrund von energetischen Gebäudemodernisierungen sind rechtlich zulässig und als Investitionsanreiz politisch gewollt. Schließlich gehen etwa 35% des gesamten deutschen Energieverbrauchs laut Deutscher Energie-Agentur (dena) auf das Konto des Gebäudesektors. Eine Erhöhung der Sanierungsquote ist also aus klimapolitischer Sicht geboten.
Während jedoch die Gesetzgeber*innen davon ausgehen, dass entsprechende Maßnahmen sich zugleich wirtschaftlich und warmmietenneutral umsetzen lassen, ist die Erfahrung vieler Mieter*innen eine andere: Oftmals übersteigen die Mieterhöhungen die eingesparten Heiz- und Energiekosten um ein Vielfaches. Im Extremfall können sich Mieter*innen ihre Wohnung nicht mehr leisten. „Die energetische Gebäudesanierung hat bis heute den Ruf eines Gentrifizierungstools“, so David. Mit der von ihr entwickelten Methode zur Ermittlung sachgerechter Mieterhöhungen will die 45-jährige Wissenschaftlerin auch zu einer erhöhten gesellschaftlichen Akzeptanz entsprechender Maßnahmen beitragen.
„Grundlage der politisch erwarteten Erhöhungsbeträge ist das sogenannte Kopplungsprinzip“, erklärt die Architektin. „Es geht wie die Energieeinsparverordnung davon aus, dass energieeffizienzsteigernde Maßnahmen immer dann umgesetzt werden, wenn ohnehin eine umfassende Sanierung ansteht.“ Der Knackpunkt: Nur die Modernisierungskosten berechtigen Vermieter*innen zu Mieterhöhungen, nicht aber die Kosten für die Sanierung. Letztere müssen als „Sowieso-Kosten“ von der Gesamtinvestitionssumme abgezogen werden. Acht Prozent der verbleibenden Kosten können als Modernisierungsumlage an die Mieter*innen weitergegeben werden.
„Die aktuelle Regelung ist unzureichend. In der Praxis gibt es vielfältige Abgrenzungsprobleme zwischen mieterhöhungsrelevanten Modernisierungs- und nicht mieterhöhungsrelevanten Erhaltungskosten“, so David. Die von ihr entwickelte Methode fasst hingegen die klimarelevante Verbesserung jedes einzelnen Bauteils im Vergleich zu seinem Zustand vor der Baumaßnahme ins Auge. „Funktionales Kostensplitting entspricht somit der eigentlichen Grundidee der Gesetzgeber*innen, ist praxistauglich und ermöglicht eine sachgerechte und nachvollziehbare Zuordnung in Modernisierungs- oder Sanierungskosten“, sagt David.
Ihr Ansatz führe dazu, dass bautechnisch unsinnige Maßnahmen unterblieben, die keine klimarelevante Verbesserung der Bauteile mit sich brächten, so die Wissenschaftlerin: „Solche Maßnahmen sind mit meiner Methode nicht mieterhöhungsrelevant und damit für Vermieter*innen unwirtschaftlich.“ Darüber hinaus sorgt Ihre Berechnungsmethode dafür, dass sich die Modernisierungsumlage in der Regel tatsächlich dem Niveau der Nebenkosteneinsparung annähert. Dass mit dem BUND-Forschungspreis der Nachhaltigkeitsaspekt ihrer Arbeit gewürdigt wird, freut die Preisträgerin daher besonders: „Mietwohnbestände lassen sich nur nachhaltig entwickeln, wenn ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichbedeutend berücksichtigt werden. Funktionales Kostensplitting leistet dazu einen wesentlichen Beitrag.“
Der BUND-Forschungspreis wird dieses Jahr im Rahmen einer virtuellen Konferenz verliehen. Unter anderem diskutiert Keynote-Speaker und Umweltwissenschaftler Ernst Ulrich von Weizsäcker mit den insgesamt drei Preisträger*innen, wie die Wissenschaft mehr Relevanz und Wirksamkeit für Nachhaltigkeitsziele entwickeln kann. Der Transfer in die Praxis ist auch David ein wichtiges Anliegen. Ihr nächstes Ziel ist es, das Funktionale Kostensplitting zu einem auch für Laien verständlichen Instrument weiterzuentwickeln – am liebsten als Online-Tool.
Zur Person:
Kirsten David ist Gastwissenschaftlerin an der HCU in den Fachgebieten „Entwurf und Analyse von Tragwerken“ bei Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle und „Bauökonomie“ bei Prof. Dipl.-Ing. Reinhold Johrendt sowie Lehrbeauftragte in den fachübergreifenden Studienangeboten. Ihre Doktorarbeit wurde von Prof. Dipl.-Ing. Reinhold Johrendt und Prof. Dr.-Ing. Thomas Krüger, (Fachgebiet „Projektmanagement und Projektentwicklung in der Stadtplanung“) betreut und ist frei verfügbar:
https://edoc.sub.uni-hamburg.de//hcu/volltexte/2019/508/.
David betreibt die Homepage
www.funktionales-kostensplitting.de
und twittert u. a. zu den Themen Mieten, Wohnen und Nachhaltigkeit
https://twitter.com/DrKirstenDavid1
Schlagworte:
Bau- und Betriebskosten, Bestand, DE-News, Forschung, Klimaschutz, Neue Bücher und Studien, Wettbewerbe & Preise
Die Fotos entstanden August 2017
Die ganze Fotogalerie gibt es hier:
https://siedlungen.eu/galerien/fotogalerie-2017-oeko-zentrum-nrw-hamm
Weitere Infos über das Öko-Zentrum NRW:
https://sdg21.eu/db/gewerbepark-oekozentrum-nrw
Schlagworte:
News-Blog NRW, sdg21-News
In einer jüngst verfassten Kurzstudie erstellten Wissenschaftler der Abteilung Energiesystemanalyse am Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE eine Auswertung des Marktstammdatenregisters (MaStR) und der EEG-Anlagenstammdaten für die Photovoltaik (PV). Wichtige Erkenntnisse der Analysen waren, dass mit 38 Prozent der neuinstallierten Leistung der Leistungszubau in Deutschland zunehmend im Segment Aufdachanlagen größer 100 kW stattfindet, 22 Prozent der neugebauten PV-Anlagen in West, Ost oder Ost-West-Richtung errichtet werden und 19 Prozent dieser Anlagen Neigungswinkel kleiner 20 Grad haben.
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. In ihm müssen seit Januar 2021 alle an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossenen Stromerzeugungseinheiten eingetragen sein. Dies gilt auch für die stetig wachsende Zahl von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Zusätzlich zu den Stammdaten Leistung und Standort einer PV-Anlage, die bereits im Erneuerbare-Energien-Gesetz-Register (EEG-Anlagenstammdaten) vermerkt wurden, erfasst das Marktstammdatenregister weitere Informationen wie zum Beispiel Ausrichtung, Neigung und Leistungsbegrenzung.
Diese Parameter wurden nun von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Fraunhofer ISE analysiert. Die Auswertung erstreckt sich über die Zeitspanne vom Jahr 2000 bis heute und zeigt die zeitliche Entwicklung in Bezug auf Anzahl, Leistung, Standort nach Bundesländern, Ausrichtung, Neigung sowie Leistungsbegrenzung auf. Dabei wurden unterschiedliche Auswertungskriterien in Betracht gezogen, die es ermöglichen, Aussagen zu folgenden Aspekten zu treffen: Anlagenzubau, Leistungszubau nach Anlagenklassen, Anlagenzubau nach Bundesländern, Anlagenausrichtung und Neigungswinkel.
Das Fraunhofer ISE wertet diese zentralen Parameter in regelmäßigen Abständen aus und macht die Ergebnisse öffentlich verfügbar. Zudem bietet das Institut auf Anfrage weiterführende Auswertungen dieser Datenbasis an.
Die Auswertung des Anlagenzubau nach Anlagenklassen zeigt im Wesentlichen, dass die Größenordnung <10 kW seit 2014 konstant bei einem Anteil von durchschnittlich 82 Prozent geblieben ist. Aufdachanlagen über 10 und bis zu 100 kW hatten eine Blütezeit zwischen 2004 und 2011, wo ihr Anteil bei Neuinstallationen – bezogen auf die Anlagenzahl – bei durchschnittlich 43 Prozent lag.
Bei der Untersuchung des Leistungszubau nach Anlagenklassen wird deutlich, dass sich der hohe Anteil der Anlagenklasse <10 kW bezüglich der Anlagenanzahl nur bedingt in einem hohen Leistungszubau widerspiegelt. Der Anteil der Anlagenklasse liegt seit 2014 recht konstant bei durchschnittlich 19 Prozent. Ein Anlagensegment, dessen relativer Anteil am Leistungszuwachs stark zugenommen hat, ist die Anlagenklasse der Aufdachanlagen von 100 bis 750 kW. Von 17 Prozent im Jahr 2012 hat sich ihr Anteil auf 38 Prozent im Jahr 2019 mehr als verdoppelt. Hingegen nimmt die Bedeutung von Freiflächenanlagen von 45 Prozent im Jahr 2012 auf 20 Prozent im Jahr 2019 ab.
Auf die beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg entfielen zwischen 2000 und 2009 durchschnittlich 59,6 Prozent des Zubaus von Anlagen in Deutschland, dieser Anteil ging zwischen 2010 und 2019 auf durchschnittlich 44,5 Prozent zurück. In den gleichen Zeiträumen steigerte Nordrhein-Westfalen seinen durchschnittlichen Beitrag von 14,1 auf 18,3 Prozent, Niedersachsens Anteil stieg von 6,5 auf 9,2 Prozent und Brandenburgs Anteil erhöhte sich von 0,7 auf 2,2 Prozent. Alle restlichen Bundesländer verzeichneten ebenfalls Zuwächse, allerdings in geringerem Maße. Trotz des Rückgangs ihres Anteils verbleiben Bayern und Baden-Württemberg in 2019 mit 24,4 Prozent und 18,6 Prozent auf Platz eins und zwei beim Zubau von Anlagen. Hierauf folgen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen mit 17,9 Prozent, 9,2 Prozent und 6,1 Prozent.
Nur rund ein Viertel der zugebauten Anlagen im Jahr 2019 besitzen keine Leistungsbegrenzung. 66 Prozent der neuinstallierten Anlagen dürfen gemäß EEG nur maximal 70 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen, weil sie über kein fernsteuerbares Einspeisemanagement verfügen. Dieser Anteil ist seit 2014 jährlich um durchschnittlich 4 Prozentpunkte pro Jahr gewachsen. Die restlichen leistungsbegrenzten Anlagen haben sogar noch höhere Begrenzungen auf 60 bis 50 Prozent infolge der Kombination mit einer Batteriespeicheranlage.
Während der Anteil von PV-Anlagen mit Südausrichtung von 61 Prozent im Jahr 2000 auf 42 Prozent im Jahr 2019 zurückgegangen ist, stieg in fast gleichem Maße der Anteil von Anlagen mit Ost- und Westausrichtung: Ost von 1 Prozent im Jahr 2000 auf 7 Prozent im Jahr 2019, West von 3 Prozent im Jahr 2000 auf 9 Prozent im Jahr 2019, Ost-West von 1 Prozent im Jahr 2000 auf 6 Prozent im Jahr 2019.
Anlagen werden zunehmend mit geringerem Neigungswinkel aufgebaut.
Der Anteil der zugebauten PV-Anlagen (Dach- und Freiflächenanlagen) mit weniger als 20 Grad Neigungswinkel betrug zwischen den Jahren 2000 und 2009 durchschnittlich 10 Prozent. Anschließend, zwischen 2010 und 2019, stieg der Anteil er auf durchschnittlich 19 Prozent an. Anlagen mit 20 bis 40 Grad Neigung machen zwischen 2000 und 2009 einen Anteil von durchschnittlich 63 Prozent aus, zwischen 2010 und 2019 fiel dieser auf 54 Prozent.
Quelle: PM Fraunhofer ISE vom 19. Mai 2021
Schlagworte:
Bestand, DE-News, Erneuerbare, Klimaschutz, Neue Bücher und Studien, PV, Plusenergiehaus-/siedlung, Quartiere, Siedlungen
Berlin, 24.6.2021: Zur heutigen Beratung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bundestag kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
„Die Große Koalition bricht ihr Versprechen, noch in dieser Wahlperiode höhere Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien für das Jahr 2030 festzulegen. Eine Einigung scheiterte vor allem an den Energiewendebremsern innerhalb der Unionsfraktion. Damit ignoriert die Bundesregierung die Umsetzung der neuen EU-Klimaziele und missachtet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, schon vor 2030 ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen anzugehen. Der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes fehlt das Herzstück. Noch Ende 2020 hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für das erste Quartal 2021 einen ambitionierten Ausbaupfad für Wind- und Solarenergie angekündigt. Nach langem Warten gab es lediglich den berühmten Tropfen auf den heißen Stein: Vier Gigawatt Windenergie an Land und sechs Gigawatt Photovoltaik sind die Ziele für das Jahr 2022. Längerfristige Ausbauziele? Fehlanzeige. Ganz offensichtlich ist die Notwendigkeit einer schnellen Transformation unserer Energieversorgung bei der Union trotz all ihrer Klimaschutzbekenntnisse im Wahlkampf noch nicht angekommen.“
Der steigende Strombedarf durch elektrische Wärmepumpen und die Elektromobilität macht einen Ausbau von mindestens sechs Gigawatt Windenergie an Land und mindestens zehn Gigawatt Photovoltaik notwendig – und das jährlich bis 2030. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Freiflächen-Photovoltaik und ein erleichtertes Repowering von Windenergieanlagen sind dagegen grundsätzlich positive Maßnahmen.
Quelle: PM der DUH vom 24.6.2021
Schlagworte:
DE-News, Erneuerbare, Klimaschutz, PV, Umweltpolitik