17:10 min., Vortrag von Andrew Waugh im März 2020
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17:10 min., Vortrag von Andrew Waugh im März 2020
Seit Februar 2017 können sich die Häuser von Chiemgauer Holzhaus das RAL mitd em Gütezeichen GZ 425 auszeichnen. Denn die Massivholzhäuser erreichen in ihrer Klimabilanz einen GWP (Global Warming Potential)-Wert kleiner als Null. Das hat die „Gütegemeinschaft CO2 neutrale Bauwerke in Holz e.V.“ geprüft.
Unter Berücksichtigung aller notwendigen Materialien, wie Betonfundament, Dachziegel, Glasfenster etc., bedeutet das im Fall eines Massivholzhauses mit ca. 150 m² Wohnfläche eine CO2-Senkenleistung von ca. 23.000 kg!
Zum Vergleich: Ein konventionell gebautes Haus mit Ziegelsteinen und ansonsten gleichen Bedingungen belastet die Umwelt mit 24.000 kg CO2. (Quelle: www.chiemgauer-holzhaus.de/
Zertifizierung von CO2 neutralen Massivholzbauwerken
Jedes Bauwerk erzeugt bei der Herstellung der Baustoffe und beim Bau ein nachweisbares „Global Warming Potential“ (GWP), welches vor allem durch den Energierverbrauch bei der Herstellung entsteht. Ziel der neuen Gütegemeinschaft ist es, massive Holzbauwerke zu zertifizieren, deren Herstellungsenergiebilanz einen GWP-Wert kleiner Null hat. Das bedeutet, dass ein hergestelltes Massivholzbauwerk mindestens CO2 neutral ist, oder sogar eine CO2-Senkenleistung erbringt. Hierfür wurde vom „Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung“ (RAL) 2015 das „Gütezeichen CO2 senkende Holzbauwerke“ zugelassen, welches von der „Gütegemeinschaft CO2 neutrale Bauwerke in Holz“ verliehen wird. Das Gütezeichen ist modular aufgebaut und beinhaltet derzeit den Teil A der EPDs als Bestandteil und Grundlage. Sobald weitere europäisch anerkannte und genormte Produktkennzahlen bis zur Entsorgung eines Materials vorliegen, wird das Gütezeichen mit den gleichen Kriterien erweitert werden, um eine ganzheitlichen Betrachtung zu gewährleisten.
Grundlage des „Gütezeichen CO2-senkende Holzbauwerke“ ist Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Je mehr Holz verbaut wird und je mehr Bäume entsprechend nachgepflanzt werden, desto größer ist sowohl kurz- als auch langfristig die CO2-Reduzierung in unserem Klima. Voraussetzung für die Auszeichnung mit dem Gütezeichen ist die Berechnung und Dokumentation der EPDs sowie die Fremdüberwachung nach den strengen Kriterien des RAL.
INFOS:
Gütegemeinschaft CO2-neutrale Bauwerke in Holz e.V., München
Internet: www.wood-co2.eu
RAL-Richtlinie (Juni 2015): www.wood-co2.eu/file/co2-senkende-holzbauwerke-guetesicherung-ral-gz-425_cf941.pdf
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„Die Solarenergie ist ein elementarer Pfeiler der Energiewende. Um diese weiter zu unterstützen und unsere Zielsetzung – eine vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bis 2030 – zu erreichen, bauen wir unsere erfolgreiche Solar-Offensive weiter aus: Neben der Erweiterung des stark nachgefragten Solar-Speicher-Programms, entwickeln wir aktuell ein Solarkataster für Rheinland-Pfalz. Zudem fördern wir künftig auch Solarcarports, Balkonsteckmodule, Wallboxen oder Agro-PV-Vorhaben“, kündigte Umwelt- und Energieministerin Ulrike Höfken während der Veranstaltung unter dem Motto „Solar-Offensive Rheinland-Pfalz: Investitionen für Klima und Konjunktur“ im Rahmen der Reihe „Mittwochs im MUEEF“ heute in Mainz an.
Gemeinsam mit Gästen aus der Solarwirtschaft, dem Naturschutz und der Bürgerenergie diskutierte sie über die Chancen der Solarenergie für das Land, etwa durch den Wirtschaftsfaktor der Solar-Offensive oder genossenschaftliche PV-Projekte.
Alleine 14 Millionen Euro investiere Rheinland-Pfalz zusätzlich aus dem Coronabedingten zweiten Nachtragshaushalt in die klimafreundliche Solarenergie. Denn Energie aus Sonne schütze nicht nur das Klima, sondern kurbele die Konjunktur an und generiere Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz, so Höfken weiter.
Solar-Speicher-Programm: Mehr als 3.250 Anträge eingereicht
Solarspeicher ermöglichen es, Sonnen-Energie auch dann zu nutzen, wenn es bewölkt oder dunkel ist. „Damit der Eigenbedarf stärker aus regenerativen Energiequellen gedeckt werden kann, unterstützen wir Privathaushalte, Schulen, kommunale Liegenschaften, karitative Einrichtungen und Unternehmen dabei, neben einer PV-Anlage auch in einen Solarspeicher zu investieren. Mit Erfolg: Mehr als 3.250 Anträge sind bereits bei der Energieagentur eingegangen. Und mit den zusätzlichen Mitteln können wir noch viele weitere Vorhaben unterstützen“, erläuterte die Ministerin. Gerade das Handwerk profitiere enorm von diesen Investitionen: 1.000 neue PV-Dachanlagen mit Solarspeicher bringen rund 19 Millionen Euro Investition nach Rheinland-Pfalz, führte Höfken abschließend an.
Hintergrund:
Bis zum Jahr 2030 soll die Stromversorgung im Land vollständig aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Jede zweite in Rheinland-Pfalz erzeugte Kilowattstunde Strom besteht bereits heute aus Energie aus Wind, Sonne, Biomasse oder Wasser.
Die Solar-Offensive wird einen Beitrag dazu leisten, den Anteil der Solar-Energie im Land weiter auszubauen. Auch auf Bundesebene setzt sich Rheinland-Pfalz innerhalb der Offensive für den Wegfall von Hemmnissen sowie bessere gesetzliche Vorgaben ein. So hat sich das Umweltministerium im Bundesrat etwa für den ersatzlosen Wegfall des Zubaudeckels von 52 Gigawatt installierte PV-Leistung engagiert.
Zudem umfasst die Solar-Offensive die Leitlinie Elektromobilität in der Landesverwal-tung, eine Freiflächenverordnung zur Installation von PV-Anlagen auf ertragsschwachem und artenarmen Grünland sowie die umfassende Beratung und Information durch viele Partner.
Weitere Informationen zum Solar-Speicher-Programm sind online abrufbar unter: www.energieagentur.rlp.de/service-info/foerderinformationen/solar-speicher-programm
Quelle:
PM des Umwelt- und Energieministerium RLP vom 30.9.2020
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In den europäischen Ballungszentren mangelt es an Wohnraum, allein deutschlandweit fehlen etwa 1,5 Millionen Wohneinheiten (WE). Aus diesem Grund hat die Bundesregierung beschlossen, jährlich 400.000 WE zu errichten. Gleichzeitig sieht der Klimaschutzplan der Bundesregierung einen deutlichen Rückgang der Gebäudeemissionen von 209 Mio. auf 67 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten bis 2030 vor, was einer Emissionsminderung von 68 % seit 1990 entsprechen würde. Auch andere europäische Länder haben sich verpflichtet, weitreichende Klimaschutzziele umzusetzen. Vor diesem Hintergrund setzen viele der am Bau Beteiligten neben dem energieeffizienten Bauen und dem Einsatz erneuerbarer Energien zunehmend auf den nachwachsenden Baustoff Holz.
Die Baukosten-Studie zu großen Holzbausiedlungen und -quartieren in Europa (kurz Holzwohnbau-Studie), finanziert aus Mitteln des Förderprogramms ZUKUNFT BAU des Bundesbauministeriums BMWSB und angesiedelt an der Hochschule Rottenburg (HFR), recherchiert und erfasst systematisch jene Projekte in Holz- und Holzhybridbauweise, die bereits realisiert oder derzeit in Planung sind. Dabei werden die Erstellungskosten der Gebäude ebenso analysiert wie die Beweggründe der Investoren und Auftraggeber mit Holz zu bauen. Ein weiteres Ziel ist es, darstellen zu können, wie Holzbauweisen im Segment der Wohnsiedlungen und Stadtquartiere weiter etabliert werden können, um das Angebot von großvolumigen Wohnungsbauprojekten um eine umwelt- und klimafreundliche Variante zu erweitern.
Erste Ergebnisse der Untersuchung werden im Rahmen des 15. Kongress Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum am 19. Oktober 2022 in Köln vorgestellt. Europaweit wurden von den Wissenschaftlern der HFR bislang 118 großvolumige Wohnungsbauprojekte mit mehr als 100 WE identifiziert, von denen sich 47 in Deutschland befinden. Endgültige Ergebnisse werden Anfang Dezember auf dem 26. Internationalen Holzbau-Forum in Innsbruck am 30. November 2022 präsentiert und zudem in einer Broschüre des Informationsdienstes Holz veröffentlicht.
Gefördert aus Mitteln des Förderprogramms „Zukunft Bau“
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Seit dem 1. Mai 2018 sind die Änderungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in Kraft getreten. Der Beschluss dazu wurde im Juni 2017 beschlossen.
Künftig kann Holz für Bauvorhaben mit einer Höhe von bis zu 22 Metern – also etwa 6 bis 7 Stockwerke – genutzt werden.
Auch im Bereich der Barrierefreiheit wirken sich die Änderungen der neuen HBauO aus. So war es bisher erforderlich, alle barrierefreien Wohnungen eines Gebäudes im selben Geschoss zu bauen. Zukünftig können die Wohnungen auch über mehrere Geschosse verteilt werden.
Die Hamburgische Bauordnung gibt es hier
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