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Energetische Gebäudesanierung: Bundesregierung darf Versagen ihrer Vorgänger nicht fortsetzen

Deutsche Umwelthilfe fordert umgehenden Vorschlag zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung – Gebäudebereich liefert entscheidenden Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele – Sanierungsrate auf 2 Prozent jährlich erhöhen

In dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 2. Mai 2018 vorgelegten Haushaltsentwurf taucht – entgegen der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag – die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung nicht auf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet dies als besorgniserregenden Offenbarungseid. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert die Bundesregierung auf, umgehend ein Programm zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung auf den Weg zu bringen und die Sanierungsrate im Bestand von derzeit 0,8 Prozent auf mindestens 2 Prozent jährlich zu erhöhen.

„Wenn der Bundesfinanzminister diese im Koalitionsvertrag vereinbarte und für den Klimaschutz zentrale Maßnahme nicht in seinem Haushaltsentwurf verankert, dann zeigt er, dass er die klimapolitischen Versprechen der neuen Regierung schon nach wenigen Wochen im Amt entweder vergessen oder schon aufgegeben hat“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die energetische Gebäudesanierung ist ein zentrales Element für die Energiewende und den Klimaschutz. Doch nur wenn die Sanierungsrate im Gebäudebestand von momentan 0,8 Prozent auf über 2 Prozent jährlich ansteigt, wird der Klimaschutz im Gebäudebereich erfolgreich sein.

„Bereits die beiden Vorgängerregierungen sind daran gescheitert, rechtzeitig die Weichen für die steuerliche Förderung zu stellen und damit einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen des Klimaschutzziels 2020 zu stellen“, so Müller-Kraenner weiter. „Die Vorbehalte der Länder, die steuerliche Förderung würde bei ihnen ein Haushaltsloch entstehen lassen, sind lange bekannt. Es ist an der Zeit, akzeptable Lösungen zur Gegenfinanzierung auf den Tisch zu bringen.“

Schließlich ist die steuerliche Förderung der Sanierungskosten nicht nur für große Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch für private Eigenheimbesitzer ein wichtiger Anreiz, um eigene Investitionsmittel in die Hand zu nehmen. Der Startschuss dafür muss nun dringend fallen.

Quelle: PM der DUH vom 07.05.2018


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