Planerwerkstatt zum Bonner Viktoriakarree vom 31.8. bis 2.9.
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Zwischen dem 31. August bis zum 2.September findet die in den Beteiligungsprozess zum Viktoriakarree eingebettete Planerwerkstatt statt. Vier Planerteams werden in diesen drei Tagen vor Ort ein eigenständiges Planungskonzept unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorherigen Beteiligungsprozesse erarbeiten.
Mit der Planerwerkstatt-Auftaktveranstaltung wird die Planerwerkstatt am Donnerstag, den 31. August 2017, um 18.30 Uhr, im Kapitelsaal St. Remigius, eröffnet. Die Abendveranstaltung bietet die Gelegenheit, die vier Planerteams kennenzulernen und sich über weitere Beteiligungsmöglichkeiten während der Planerwerkstatt zu informieren. Zudem werden an diesem Abend zwei der Themenschwerpunkte des bisherigen Beteiligungsprozesses aufgegriffen, für die während der Ideenwerkstatt gegensätzliche Haltungen deutlich geworden sind. Die Themen „Kultur/Bildung/Geschichte/Freizeit“ sowie „Arbeiten/Gewerbe“ werden in zwei offenen Diskussionsrunden, die auch das Publikum einbinden, vertieft. Ziel ist es, die Interessensgegensätze und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten, um allen Anwesenden und vor allem den ortfremden Planerteams einen Einblick in die Interessenlage zugeben.
Brennstoffzellen-Heizungen werden seit August 2016 mit einem attraktiven Zuschuss von mindestens 5.700 Euro über das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ gefördert. Mit einer Brennstoffzellen-Heizung kann nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt werden.
Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, max. 28.200 Euro je eingebauter Brennstoffzelle
für den Einbau von Brennstoffzellensystemen in neue oder bestehende Wohngebäude
In einer jüngst verfassten Kurzstudie erstellten Wissenschaftler der Abteilung Energiesystemanalyse am Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE eine Auswertung des Marktstammdatenregisters (MaStR) und der EEG-Anlagenstammdaten für die Photovoltaik (PV). Wichtige Erkenntnisse der Analysen waren, dass mit 38 Prozent der neuinstallierten Leistung der Leistungszubau in Deutschland zunehmend im Segment Aufdachanlagen größer 100 kW stattfindet, 22 Prozent der neugebauten PV-Anlagen in West, Ost oder Ost-West-Richtung errichtet werden und 19 Prozent dieser Anlagen Neigungswinkel kleiner 20 Grad haben.
Relative Anteile der verschiedenen Ausrichtungen am Anlagenzubau. Quelle: Eigene Berechnung auf Basis MaStR-Daten registriert ab 31.01.2019 (Stand 03.03.2020).
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. In ihm müssen seit Januar 2021 alle an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossenen Stromerzeugungseinheiten eingetragen sein. Dies gilt auch für die stetig wachsende Zahl von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Zusätzlich zu den Stammdaten Leistung und Standort einer PV-Anlage, die bereits im Erneuerbare-Energien-Gesetz-Register (EEG-Anlagenstammdaten) vermerkt wurden, erfasst das Marktstammdatenregister weitere Informationen wie zum Beispiel Ausrichtung, Neigung und Leistungsbegrenzung.
Diese Parameter wurden nun von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Fraunhofer ISE analysiert. Die Auswertung erstreckt sich über die Zeitspanne vom Jahr 2000 bis heute und zeigt die zeitliche Entwicklung in Bezug auf Anzahl, Leistung, Standort nach Bundesländern, Ausrichtung, Neigung sowie Leistungsbegrenzung auf. Dabei wurden unterschiedliche Auswertungskriterien in Betracht gezogen, die es ermöglichen, Aussagen zu folgenden Aspekten zu treffen: Anlagenzubau, Leistungszubau nach Anlagenklassen, Anlagenzubau nach Bundesländern, Anlagenausrichtung und Neigungswinkel.
Das Fraunhofer ISE wertet diese zentralen Parameter in regelmäßigen Abständen aus und macht die Ergebnisse öffentlich verfügbar. Zudem bietet das Institut auf Anfrage weiterführende Auswertungen dieser Datenbasis an.
82 Prozent der zugebauten Anlagen sind kleiner als 10 kW
Die Auswertung des Anlagenzubau nach Anlagenklassen zeigt im Wesentlichen, dass die Größenordnung <10 kW seit 2014 konstant bei einem Anteil von durchschnittlich 82 Prozent geblieben ist. Aufdachanlagen über 10 und bis zu 100 kW hatten eine Blütezeit zwischen 2004 und 2011, wo ihr Anteil bei Neuinstallationen – bezogen auf die Anlagenzahl – bei durchschnittlich 43 Prozent lag.
Wachsender Teil der zugebauten Leistung geht auf große Aufdachanlagen zurück
Bei der Untersuchung des Leistungszubau nach Anlagenklassen wird deutlich, dass sich der hohe Anteil der Anlagenklasse <10 kW bezüglich der Anlagenanzahl nur bedingt in einem hohen Leistungszubau widerspiegelt. Der Anteil der Anlagenklasse liegt seit 2014 recht konstant bei durchschnittlich 19 Prozent. Ein Anlagensegment, dessen relativer Anteil am Leistungszuwachs stark zugenommen hat, ist die Anlagenklasse der Aufdachanlagen von 100 bis 750 kW. Von 17 Prozent im Jahr 2012 hat sich ihr Anteil auf 38 Prozent im Jahr 2019 mehr als verdoppelt. Hingegen nimmt die Bedeutung von Freiflächenanlagen von 45 Prozent im Jahr 2012 auf 20 Prozent im Jahr 2019 ab.
Mehr als die Hälfte der PV-Anlagen wird nicht mehr in Bayern und Baden-Württemberg gebaut
Auf die beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg entfielen zwischen 2000 und 2009 durchschnittlich 59,6 Prozent des Zubaus von Anlagen in Deutschland, dieser Anteil ging zwischen 2010 und 2019 auf durchschnittlich 44,5 Prozent zurück. In den gleichen Zeiträumen steigerte Nordrhein-Westfalen seinen durchschnittlichen Beitrag von 14,1 auf 18,3 Prozent, Niedersachsens Anteil stieg von 6,5 auf 9,2 Prozent und Brandenburgs Anteil erhöhte sich von 0,7 auf 2,2 Prozent. Alle restlichen Bundesländer verzeichneten ebenfalls Zuwächse, allerdings in geringerem Maße. Trotz des Rückgangs ihres Anteils verbleiben Bayern und Baden-Württemberg in 2019 mit 24,4 Prozent und 18,6 Prozent auf Platz eins und zwei beim Zubau von Anlagen. Hierauf folgen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen mit 17,9 Prozent, 9,2 Prozent und 6,1 Prozent.
73 Prozent der neu installierten PV-Anlagen sind in ihrer Leistung begrenzt
Nur rund ein Viertel der zugebauten Anlagen im Jahr 2019 besitzen keine Leistungsbegrenzung. 66 Prozent der neuinstallierten Anlagen dürfen gemäß EEG nur maximal 70 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen, weil sie über kein fernsteuerbares Einspeisemanagement verfügen. Dieser Anteil ist seit 2014 jährlich um durchschnittlich 4 Prozentpunkte pro Jahr gewachsen. Die restlichen leistungsbegrenzten Anlagen haben sogar noch höhere Begrenzungen auf 60 bis 50 Prozent infolge der Kombination mit einer Batteriespeicheranlage.
Zunehmender Anteil von PV-Anlagen mit Ausrichtung nach Osten und Westen
Während der Anteil von PV-Anlagen mit Südausrichtung von 61 Prozent im Jahr 2000 auf 42 Prozent im Jahr 2019 zurückgegangen ist, stieg in fast gleichem Maße der Anteil von Anlagen mit Ost- und Westausrichtung: Ost von 1 Prozent im Jahr 2000 auf 7 Prozent im Jahr 2019, West von 3 Prozent im Jahr 2000 auf 9 Prozent im Jahr 2019, Ost-West von 1 Prozent im Jahr 2000 auf 6 Prozent im Jahr 2019.
Anlagen werden zunehmend mit geringerem Neigungswinkel aufgebaut.
Der Anteil der zugebauten PV-Anlagen (Dach- und Freiflächenanlagen) mit weniger als 20 Grad Neigungswinkel betrug zwischen den Jahren 2000 und 2009 durchschnittlich 10 Prozent. Anschließend, zwischen 2010 und 2019, stieg der Anteil er auf durchschnittlich 19 Prozent an. Anlagen mit 20 bis 40 Grad Neigung machen zwischen 2000 und 2009 einen Anteil von durchschnittlich 63 Prozent aus, zwischen 2010 und 2019 fiel dieser auf 54 Prozent.
Bis zum Jahr 2018 verdoppelt sich die Anzahl an nachhaltig gebauten Gebäuden weltweit. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „World Green Building Trends 2016“, die in dieser Woche von der Marktforschungsorganisation Dodge Data & Analytics veröffentlicht wurde. Über 1.000 Architekten, Ingenieure und Bauexperten aus 69 Ländern haben an der Studie teilgenommen, die eindrucksvoll unterstreicht, dass sich viel bewegt hat in Sachen Nachhaltigkeit im globalen Bau- und Immobilienmarkt.
Zum Abschluss der UN-Konferenz Habitat III in Quito (Ecuador) zieht die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch eine gemischte Bilanz. “An der Konferenz haben rund 50.000 Menschen teilgenommen. Allein dies zeigt schon, dass Städten eine sehr große Bedeutung auf dem Weg in eine nachhaltige Welt zugeschrieben wird. Es ist sehr gut, dass die verabschiedete New Urban Agenda Städte als wichtige Akteure für das Erreichen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Pariser Klimaziele sieht”, sagt Lisa Junghans, Referentin für Klimawandel, Anpassung und urbane Transformation bei Germanwatch. Sie schränkt jedoch ein: “Die New Urban Agenda ist aber in Teilen zu wenig konkret. Bürgerinnen und Bürger werden sich nicht direkt angesprochen fühlen und messbare Ziele sowie Kriterien, um den Erfolg der Agenda zu überprüfen, fehlen völlig. Inwiefern die Agenda also wirklich Städte bei der Entwicklung zu mehr Nachhaltigkeit und größerer Lebensqualität unterstützt, muss sich noch zeigen. Insbesondere der Zivilgesellschaft wird in den kommenden Jahren eine tragende Rolle zukommen, damit die hier verabschiedeten Grundsätze und Prinzipien für künftige Stadtentwicklung auch Wirkung entfalten.”
Habitat III war die dritte Weltkonferenz für Siedlungswesen und nachhaltige Stadtentwicklung nach 1976 und 1996. Sie soll Leitplanken für die künftige Entwicklung in Städten festlegen. Trotz des sehr partizipativen Prozesses in der Vorbereitung der New Urban Agenda fanden die Verhandlungen in der finalen Phase erwartungsgemäß ausschließlich im Kreis der Regierungsverhandler statt. Junghans: “Zwar ist dieser Prozess ein klassischer von Staaten getriebener UN-Prozess, dennoch ist es problematisch, dass Städtevertreter bei den finalen Entscheidungen über ihre eigene Entwicklung ausgeschlossen werden.”
Positiv beurteilt Germanwatch vor allem, dass das Abschlussdokument Städten mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bei der Umsetzung der New Urban Agenda einräumt und dass “niemand zurückgelassen” werden soll – ein Hinweis auf die besonders verletzlichen Bevölkerungsgruppen, die in die Planung und Umsetzung künftiger Stadtentwicklungspolitik einbezogen werden müssen.
Die Hoffnung, dass eine größere Zahl von Städten mit Selbstverpflichtungen zum Beispiel auf die Entwicklung zur Klimaneutralität voran gehen, hat sich leider nicht erfüllt. “Zwar gibt es einige sehr gute Ankündigungen aus der Zivilgesellschaft sowie von Deutschland und der EU hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum und klimafreundlicher Mobilität, aber konkrete Ankündigungen von Lokalregierungen selbst waren sehr begrenzt”, so Junghans.
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