Planerwerkstatt zum Bonner Viktoriakarree vom 31.8. bis 2.9.
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Zwischen dem 31. August bis zum 2.September findet die in den Beteiligungsprozess zum Viktoriakarree eingebettete Planerwerkstatt statt. Vier Planerteams werden in diesen drei Tagen vor Ort ein eigenständiges Planungskonzept unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorherigen Beteiligungsprozesse erarbeiten.
Mit der Planerwerkstatt-Auftaktveranstaltung wird die Planerwerkstatt am Donnerstag, den 31. August 2017, um 18.30 Uhr, im Kapitelsaal St. Remigius, eröffnet. Die Abendveranstaltung bietet die Gelegenheit, die vier Planerteams kennenzulernen und sich über weitere Beteiligungsmöglichkeiten während der Planerwerkstatt zu informieren. Zudem werden an diesem Abend zwei der Themenschwerpunkte des bisherigen Beteiligungsprozesses aufgegriffen, für die während der Ideenwerkstatt gegensätzliche Haltungen deutlich geworden sind. Die Themen „Kultur/Bildung/Geschichte/Freizeit“ sowie „Arbeiten/Gewerbe“ werden in zwei offenen Diskussionsrunden, die auch das Publikum einbinden, vertieft. Ziel ist es, die Interessensgegensätze und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten, um allen Anwesenden und vor allem den ortfremden Planerteams einen Einblick in die Interessenlage zugeben.
Finanzstaatssekretärin Dr. Silke Schneider: „Das Kompetenzzentrum ist ein wichtiger Partner für die Kreise und Kommunen bei der nachhaltigen Beschaffung“
Umweltstaatssekretärin Dr. Dorit Kuhnt: „Mit diesem Serviceangebot für Kommunen schafft das Land beste Voraussetzungen für eine nachhaltigere Verwaltung auf allen Ebenen.“
17.12.2019 KIEL. Seit dem 17. Dezember 2019 unterstützt das „Kompetenzzentrum für nachhaltige Beschaffung und Vergabe“ (KNBV) Kommunen und andere Träger öffentlicher Verwaltung in Schleswig-Holstein bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit. Dabei reicht die Aufgabenspanne von papierlosen Beschaffungsprozessen, PVC-freien Büroartikeln bis hin zum Elektro-Dienstwagen inklusive Ladesäulenkonzept oder nachhaltigen Dienstleistungen wie einem plastikfreien, fairen und regionalen Catering. Bei allen Fragen rund um diese Prozesse, Produkte oder auch Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit berät, informiert und unterstützt das KNBV. Interessierte Kommunen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung finden hier sowohl kompetente Antworten bei konkreten Vorhaben, als auch ein breites Angebot für Fortbildungen und Veranstaltungen.
Finanzstaatssekretärin Dr. Silke Schneider erklärte: „Gerade in der öffentlichen Verwaltung spielen Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle. Dabei ist das Kompetenzzentrum ein wichtiger Partner für die Kommunen. In diesem Zentrum bündeln wir Fachwissen und praktische Unterstützung bei der Herausforderung, nachhaltige Produkte auch wirtschaftlich zu beschaffen.“
Umweltstaatssekretärin Dr. Dorit Kuhnt sagte: „Bund und Länder sind den globalen Nachhaltigkeitszielen verpflichtet. In diesem Zusammenhang schafft das Land mit diesem Serviceangebot für Kommunen beste Voraussetzungen für eine nachhaltigere Verwaltung auf allen Ebenen. Dabei soll das Kompetenzzentrum den Verantwortlichen die Transparenz und damit die bessere Entscheidung erleichtern.“
Zu den Aufgaben des KNBV gehört künftig u.a.:
produktbezogene Beratung bei konkreten Beschaffungsmaßnahmen wie auch bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Rahmen nachhaltiger Beschaffungen und als Vorbereitung von Gremienbeschlüssen
News und Tipps zu nachhaltiger Beschaffung
Markterkundung zu nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen
Betrieb einer gemeinsamen Internetseite als „Vernetzungsplattform“ aller beteiligten Stellen inkl. Kontaktformular, „Kummerkasten“ und Veranstaltungskalender für nachhaltige Themen und Weiterbildungsangebote
Leistungsverzeichnisse über nachhaltige Produkte
Außerdem:
Planung und Umsetzung gemeinsamer Aktionen und Infoveranstaltungen
Weiterentwicklung übergreifender „Nachhaltigkeitsstandards“ von Land und Kommunen, gemeinsam mit interessierten Dienststellen, insbesondere in Kreisen und Städten
Schwerpunktthemen wie z.B. „e-Mobilität in (kleinen) Gemeinden“
Veröffentlichungen in den Medien der kommunalen Landesverbände
Kontaktpflege zu den NGO und Wirtschaftsorganisationen (IHK, HWK, etc.)
Das Kompetenzzentrum mit Sitz in Kiel ist zunächst befristet bis Ende 2021.
Weitere Informationen www.knbv.de
Amandus Samsøe Sattler zum neuen DGNB Präsidenten gewählt | Foto: DGNB
Mit dem Architekten Amandus Samsøe Sattler hat die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. einen neuen Präsidenten. Er folgt in dieser Funktion Prof. Alexander Rudolphi, der seine Arbeit im Präsidium des Vereins fortsetzt. Der Wechsel wurde heute im Rahmen des DGNB Tags der Nachhaltigkeit in Stuttgart bekanntgegeben. Die Wahl erfolgte am Vorabend der Veranstaltung durch die zehn Mitglieder des DGNB Präsidiums. Samsøe Sattler übernimmt das Amt zunächst bis zur nächsten DGNB Mitgliederversammlung Mitte des kommenden Jahres.
„Ich freue mich sehr über das mir entgegengebrachte Vertrauen“, sagt Amandus Samsøe Sattler, der sich seit 2015 ehrenamtlich als Teil des DGNB Präsidiums engagiert. Viele Entwicklungen der vergangenen Jahre, wie etwa der Start der Initiative „Phase Nachhaltigkeit“, hätten für ihn die neue Vertretungsfunktion innerhalb der DGNB noch interessanter gemacht, so Samsøe Sattler. Daher werde es mit ihm als Präsidenten auch keinen grundlegenden Kurswechsel geben – im Gegenteil. „Ich schätze die Zusammenarbeit mit der DGNB Geschäftsstelle als sehr wertvoll ein und möchte den in den letzten Jahren eingeschlagenen Weg der DGNB weiter fortsetzen.“ Als eine zentrale Aufgabe sieht er für sich, bei Architekten, Ingenieuren und bei den Bauherren aus der Immobilienwirtschaft die Themen der Nachhaltigkeit noch stärker einzubringen.
„Im Präsidium der DGNB arbeiten wir Hand in Hand als Team“, erklärt der Gründer und Geschäftsführer des Münchner Büros Allmann Sattler Wappner Architekten. „Das wird auch in Zukunft so sein, nur dass ich künftig unser Gremium zusätzlich noch stärker stellvertretend repräsentieren werde.“ Dabei freue er sich, dass Alexander Rudolphi weiterhin seine umfassende Erfahrung in der DGNB einbringen wird.
Prof. Alexander Rudolphi bleibt im DGNB Präsidium aktiv
Das DGNB Präsidium (v.l.n.r.) 1. Reihe: Barbara Ettinger-Brinckmann (Bundearchitektenkammer), Prof. Anett-Maud Joppien (TU Darmstadt), Amandus Samsøe Sattler (Allmann Sattler Wappner Architekten), Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner (Stadt Karlsruhe) 2. Reihe: Prof. Alexander Rudolphi (Rudolphi + Rudolphi), Prof. Matthias Rudolph (Transsolar), Hermann Horster (BNP Paribas Real Estate), Martin Haas (haascookzemmrich – STUDIO 2050) es fehlen: Dr.-Ing. Peter Mösle (Drees & Sommer), und Prof. Josef Steretzeder (Lindner) zum DGNB Präsidium. Foto: DGNB
Prof. Alexander Rudolphi hatte den Posten als DGNB Präsident insgesamt acht Jahre lang eingenommen – als Gründungspräsident im ersten Jahr des Vereins 2007 sowie in den letzten sieben Jahren seit 2013. „Die DGNB befindet sich seit vielen Jahren auf einem sehr guten Weg. Die Kernforderungen des Bewertungs- und Zertifizierungssystems sind heute richtiger und aktueller denn je“, erklärt Rudolphi. „Gleichzeitig bin ich zunehmend ungeduldig, dass es politisch und im Markt nicht schnell genug die notwendigen Fortschritte gibt. Hier möchte ich mich in Zukunft noch stärker für unsere gemeinsamen Ziele einsetzen. Dafür wünsche ich mir mehr Freiräume – sowohl zeitlich als auch inhaltlich. Bei Amandus Samsøe Sattler weiß ich das Amt in den allerbesten Händen.“ Künftig will sich der Bauingenieur insbesondere im politischen Berlin sowie für eine stärkere regionale Verbreitung der DGNB im Nordosten Deutschlands einsetzen.
Neben Amandus Samsøe Sattler und Prof. Alexander Rudolphi (Rudolphi + Rudolphi) zählen noch Barbara Ettinger-Brinckmann (Bundearchitektenkammer), Martin Haas (haascookzemmrich – STUDIO 2050), Hermann Horster (BNP Paribas Real Estate), Prof. Anett-Maud Joppien (TU Darmstadt), Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner (Stadt Karlsruhe), Dr.-Ing. Peter Mösle (Drees & Sommer), Prof. Matthias Rudolph (Transsolar) und Prof. Josef Steretzeder (Lindner) zum DGNB Präsidium.
Für die kommenden Monate stehen bei der DGNB verschiedene Schwerpunktthemen auf der Agenda. So wird beispielsweise die Zusammenarbeit mit Kommunen im Bereich von Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Rahmen einer neuen Initiative intensiviert. Auch das Thema Digitalisierung spielt im nächsten halben Jahr eine zentrale Rolle bei der DGNB. Außerdem werden die bereits zu Jahresbeginn angestoßenen Aktivitäten rund um klimapositive Gebäude – nicht nur im Neubau, sondern gerade auch im Bestand – weiter verstärkt.
Am 30.6. startete im nordrhein-westfälischen Herten der Feldtest. Wissenschaftler koordinieren für ein Jahr den Betrieb dreier Blockheizkraftwerke mit dem Einsatz dreier Wärmepumpen, einer PV-Anlage, eines großen Lithium-Ionen-Speichers und einer privaten Elektrospeicherheizung zum Ausgleich der PV- und Windeinspeisung.
Die Blockheizkraftwerke nutzen dafür die Wärmespeicherfähigkeit der angeschlossenen Verbraucher: ein Freizeitbad, ein Hallenbad sowie ein Nahwärmenetz. Dafür werden aktuelle Wetterprognosen genutzt, aus denen optimale Einsatzfahrpläne für die einzelnen Anlagen berechnet werden. Diese Fahrpläne werden durch das Internet an die Anlagen gesendet und vor Ort umgesetzt. Dabei können die Belastungen des Stromnetzes mit berücksichtigt werden, sodass der vieldiskutierte Leitungsausbau im Stromnetz auf langfristige Sicht reduziert werden kann.
Quelle: Die Stadt als Speicher auf
(die Webseite wurde im Februar 2021 deaktiviert)
Dem Landtag wird heute ein Gesetzentwurf zum Landesaufnahmegesetz zugeleitet. Mit diesem werden die Kommunen mehr Geld zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden erhalten. „Die Änderung des Landesaufnahmegesetzes führt bei den Kommunen zu einer deutlichen Verbesserung bei der Finanzierung der Aufgabe der Flüchtlingshilfe und ist eine wichtige Grundlage dafür, dass Kommunen und Land ihren Aufgaben weiterhin gerecht werden“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Integrationsministerin Irene Alt.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung haben gestern am frühen Abend zusammen festgehalten, welche Kostenerstattung ab dem 1. Januar 2016 für Aufwendungen der Flüchtlingshilfe geleistet werden soll. Ausgangspunkt waren die Bundesmittel, die Rheinland-Pfalz nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 24. September 2015 zur Verfügung stehen. „Wir haben die notwendigen Eckpunkte gemeinsam erarbeitet, damit sie nun als Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden können“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen, die gemeinsam mit der Staatssekretärin im Integrationsministerium Margit Gottstein und Finanzstaatssekretär Salvatore Barbaro das Gespräch führte.
„Die gemeinsam zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung erarbeiteten Eckpunkte begrüße ich sehr. Sie stellen sicher, dass Land und Kommunen weiterhin gemeinsam die große Herausforderung der Flüchtlingsaufnahme bewältigen“, so die Ministerpräsidentin.
Ab dem Jahr 2016 soll den Kommunen eine Pauschale in Höhe von monatlich 848 Euro je Flüchtling gezahlt werden. Diese bezieht sich auf den Zeitraum ab Verteilung auf eine kommunale Gebietskörperschaft bis zur Erteilung des Erstbescheides im Rahmen des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Diese Pauschale zahlt das Land genau entsprechend der Anzahl der Flüchtlinge und der Monate vollständig aus. So werden die Kommunen wirksam und schnell entlastet – unabhängig davon, wie und wann der Bund die Entlastung für die Länder abrechnet.
Das Land wird darüber hinaus ab 2016 jeweils zu Beginn eines Jahres eine Pauschale in Höhe von 35 Millionen Euro für Kosten leisten, die nach Erteilung des Erstbescheides noch anfallen. Für das Jahr 2015 ist vorgesehen, dass der rheinland-pfälzische Anteil an der zusätzlichen Flüchtlingsmilliarde des Bundes in Höhe von 48 Millionen Euro für das laufende Jahr vollständig den Kommunen zur Verfügung gestellt wird. Davon werden 24 Millionen Euro als pauschale Kostenbeteiligung geleistet. Die verbleibenden 24 Millionen Euro der Flüchtlingsmilliarde und weitere 20 Millionen Euro Landesgeld bilden eine Abschlagszahlung von insgesamt 44 Millionen Euro auf im Jahr 2016 fällige Landesleistungen. Ziel ist es, die Kommunen zeitnah mit den notwendigen Mitteln auszustatten.
Auch für die Verteilung der Bundesmittel, die nach dem Wegfall des Betreuungsgeldes in den Ländern für die Kindertagesbetreuung eingesetzt werden sollen, besteht nun Klarheit. Rheinland-Pfalz erhält in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt rund 95 Millionen Euro. Diese Mittel sollen hälftig auf die Kommunen und das Land aufgeteilt werden. Für eine möglichst gleichmäßige Unterstützung erhalten die Kommunen drei gleiche Jahrestranchen von je rund 16 Millionen Euro (insgesamt rund 48 Millionen Euro). Diese Mittel können im Rahmen von Zielvereinbarungen vor Ort flexibel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung und für zusätzliche Ausgaben in diesem Bereich eingesetzt werden.
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