Wien führt Solaranlagen-Pflicht für Wohnneubauten ein
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In Wien darf im Regelfall künftig kein Wohnhaus mehr ohne Solaranlage errichtet werden. So ist es in einer Bauordnungsnovelle festgeschrieben, die dieser Tage in Begutachtung geschickt wird, informierte die rot-grüne Stadtregierung am Montag. Derzeit gilt eine solche Photovoltaik-Pflicht nur für Industriegebäude.
Mit der anstehenden Novelle wird die Vorgabe nun einerseits auf Bildungsbauten und andererseits eben auf Wohngebäude ausgeweitet, informierten Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) und der grüne Planungssprecher Peter Kraus in einer gemeinsamen Aussendung.
Förderanreize
„Die Höhe der Verpflichtung ist für den Wohnbau so bemessen, dass der produzierte Strom unmittelbar im Haus verbraucht werden kann (z. B. in den allgemeinen Hausteilen)“, wurde in der Aussendung erklärt. Dank Förderanreizen hofft man im Rathaus allerdings, dass viele Bauwerber nicht nur die Mindestvorgaben einhalten, sondern soweit sinnvoll gleich größere Anlagen zur Umwandlung von Sonnenenergie in Strom installieren werden.
Sollte es bei einem Neubau aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, eine Solaranlage zu errichten, muss der Bauwerber Ersatzflächen anbieten, um der Verpflichtung nachkommen zu können. Wohnbauten sind hier allerdings ausgenommen.
Mit der Änderung der Wiener Bauordnung will die Stadt auch einen Schritt in Richtung Digitalisierung setzen. So werde mit der Novelle eine Rechtsgrundlage geschaffen, um in Zukunft alle Behördenschritte wie die Erstattung der Bauanzeige, das Ansuchen um Baubewilligung, die Anzeige des Baubeginns oder die Meldung der Fertigstellung elektronisch abzuwickeln, hieß es. Die Behörde habe jedoch die Möglichkeit, im elektronischen Bewilligungsverfahren die Vorlage einer Ausfertigung der Baupläne zu verlangen, wenn dies für die Durchführung des Verfahrens erforderlich sei.
Gaal sah in der angekündigten Reform eine Möglichkeit, „um Wien optimal auf die Chancen und Herausforderungen von Klimawandel und Digitalisierung vorzubereiten“. „Solaranlagen auf Wiens Dächern werden zum Standard und beschleunigen den Ausstieg aus fossiler Energie“, ergänzte Kraus.
Die Stadt macht Zukunft als System. Ein Buch von Klaus Burmeister und Ben Rodenhäuser über die Stadt als Reallabor für Leben und Wirtschaften.
Anhand von vier Themenschwerpunkten (Umwelt/Nachhaltigkeit, Technik/Vernetzung, Stadtkultur/Teilhabe und Soziales/Ungleichheit) benennen Burmeister/Rodenhäuser zehn Handlungsfelder, deren Potenziale, aber auch Risiken für die Entwicklung urbaner Räume ausgelotet werden.
Beitrag von „ProZukunft“ vom 12.10.2016: www.prozukunft.org/v1/2016/10/stadt-macht-zukunft
Neben dem bekannten ökologischen Fußabdruck, der die Inanspruchnahme der Biokapazität durch die Bevölkerung beschreibt (in Deutschland etwa das 2,5 fache der vorhandenen Fläche) wird derzeit mit Geldern des Bildungs- und Forschungsministeriums versucht, einen ökologischen Handabdruck für positive Nachhaltigkeitseffekte zu entwickeln.
Dadurch soll eine Orientierung der Konsumenten in Richtung auf einen nachhaltigen Konsum ermöglicht werden. Beauftragt wurde das Wuppertaler CSCP, eine Ausgründung aus dem Wuppertaler Klima-Instituts. Beteiligt sind 3 Universitäten, Kassel, Witten Herdecke und Lüneburg. Am 5.11.2015 fand der Auftakt-Workshop in Berlin statt. Im Juni 2016 gab es einen Stakeholder-Workshop und am 22./23.9.2016 findet der 3. Workshop in Lüneburg statt.
Neben dem Bauen geht es bei dem Projekt um Lebensmittel und Konsumgüter. Zu der Fachkonferenz wurden verschiedene Akteure aus der Wirtschaft geladen.
KONFERENZ DER FÜR STÄDTEBAU, BAU- UND WOHNUNGSWESEN ZUSTÄNDIGEN MINISTER UND SENATOREN DER LÄNDER (ARGEBAU)
Die Bauminister*innen der Länder haben im Rahmen ihrer Sitzung am 24. und 25. September in Weimar unter anderem Beschlüsse zum sozialen Wohnungsbau, zur Verwendung ökologischer Baustoffe und zur Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens gefasst.
Das Vorhaben der EU, sich im Rahmen des neuen Fonds „InvestEU“ im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung zu engagieren, wurde kritisch bewertet. Der Bund wurde daher aufgefordert, sich für eine Programmmodifizierung einzusetzen, damit Fördermittel nur dann ausgereicht werden, wenn die Bestimmungen regionaler, nationaler oder föderaler Förderregime beachtet werden, insbesondere, wenn eine Mietpreis- und Belegungsbindung vorgesehen wird. Der Vorsitzende der Bauminister*innenkonferenz, Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff sagte dazu: „Es bleibt eine wichtige Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen. Der Bund muss hier mindestens weiterhin Mittel in der bisherigen Höhe bereitstellen. Um schneller voranzukommen, bräuchten wir mehr Geld im System. Das Engagement der EU ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Aber wir müssen dafür sorgen, dass die Gelder auch im Sozialen Wohnungsbau ankommen, und wir sind uns einig darüber, dass dies am besten über die etablierten Förderprogramme der Länder gelingen kann.“
Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, erklärte dazu: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hat weiterhin höchste Priorität. Mit der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen haben wir vor zwei Jahren ein einmaliges Maßnahmenpaket geschnürt. Die Bilanz ist außergewöhnlich erfolgreich: Alle zentralen Beschlüsse des Wohngipfels sind umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Damit haben wir entscheidende Weichenstellungen vorgenommen und können auf gute Ergebnisse blicken. Dafür stehen insbesondere die erfreulichen Baufertigstellungs- und -genehmigungszahlen. Ende Februar 2021 werden wir auf einem Bilanzkongress gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein abschließendes Fazit ziehen.“ Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dorothee Stapelfeldt: „Deutschland braucht mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit den im Referentenentwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz formulierten Gesetzesänderungen können wir unserem auf dem Wohngipfel 2018 festgelegten Ziel, 1,5 Mio. neue Wohnungen zu bauen, auch im Sinne einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik ein gutes Stück näher kommen. Eine zügige Umsetzung des Gesetzentwurfs ist aus Hamburger Sicht daher ausdrücklich zu begrüßen. Was wir zur Zeit mit Sorge betrachten, ist ein durch die Corona-Pandemie stark beschleunigter Strukturwandel unserer Innenstädte. Hier müssen wir jetzt wirkungsvoll die Kommunen unterstützen. Die Bauministerinnen und -minister bitten den Bund, das BBSR mit eine Studie zur Analyse der Entwicklungen der Innenstädte zu beauftragen, um eine gute Basis für Entscheidungen zu schaffen.
Zudem setzen wir eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung Hamburgs zur ‚Entwicklung der Innenstädte‘ auf Ebene der Staatssekretäre ein.“ Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Mit den Beschlüssen legen wir das Fundament für die zukünftige Baupolitik. Dabei sind die Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus, die Verwendung ökologischer Baustoffe und die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren zentrale Bausteine. Das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern: Die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum und dies möglichst schnell. Gerade in der aktuellen Lage merken wir, wie wichtig es ist, ein Zuhause zu haben, das den Bedürfnissen jeder und jedes Einzelnen entspricht. Auch wenn Corona in den letzten Monaten die Schlagzeilen beherrschte: Wohnen ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb werden wir nicht nachlassen, die Rahmenbedingungen für Bauherrschaften und Investorinnen und Investoren weiter zu verbessern, um den Wohnungsbau weiter anzukurbeln. Denn mehr Wohnraum ist der beste Schutz für Mieterinnen und Mieter gegen steigende Mieten.“
Bauen mit Holz Nachdem die Änderung der Musterbauordnung im vergangenen Jahr den Grundstein dafür legte, dass Holz u.a. auch für tragende Bauteile mit höheren Brandschutzanforderungen verwendet werden kann, ging es nun um die Verwendung ökologischer Dämmstoffe und weitere Folgeänderungen. Die Konferenz bekräftigt die Wichtigkeit nachhaltiger ökologischer Baustoffe als einen vergleichsweise einfachen Beitrag, Ressourcen und das Klima zu schützen. Allerdings können brennbare Baustoffe bei falscher Verwendung zum Sicherheitsrisiko werden. „Wir wollen nicht, dass der gute Ruf ökologischer Baustoffe durch Schäden aufgrund nicht hinreichender Sicherheitsvorkehrungen leidet“, so der Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Thüringens Infrastrukturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff. Wichtig ist daher, dass die Muster-Holzbaurichtlinie, die die Details für die Verwendung von Holz beschreibt, schnell in Kraft gesetzt werden kann. Weitere Erkenntnisse, die eine noch umfangreichere Verwendung von Holz ermöglichen sollen, werden von verschiedenen laufenden Forschungsvorhaben erwartet.
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