Durch effektivere Entwicklung von Baugebieten soll Wohnraum geschaffen werden
Die Stadt Köln hat ihre Verzichtserklärung zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes mit Wirkung zum 1. Februar 2018 widerrufen und im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gegeben. Zeitgleich hat die Stadt Köln das Grundbuchamt Köln, die Notarkammer Köln sowie die Bundesnotarkammer über den Widerruf ihrer generellen Verzichtserklärung informiert. Damit hat die Stadt Köln den Weg für ein wichtiges gesetzliches Instrument zur Sicherung ihrer städtebaulichen Planung freigemacht. Ziel des kommunalen Vorkaufsrechtes ist die effektivere Entwicklung von Baugebieten, die insbesondere der Schaffung preiswerten Wohnraumes in dem weiterhin angespannten Wohnungsmarkt in Köln dient.
Das Vorkaufsrecht steht der Stadt nach den gesetzlichen Vorgaben beispielsweise beim Kauf von Grundstücken
- im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt worden sind,
- in einem Umlegungsgebiet,
- in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet,
- im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, soweit es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich handelt, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist oder
- in beplanten oder unbeplanten Gebieten, die vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können, soweit die Grundstücke unbebaut sind, zu.
Die Stadt Köln kann damit in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht zusteht.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes nicht vorliegen oder die Stadt nicht beabsichtigt, ihr Vorkaufsrecht auszuüben, wird sie entsprechende Bescheinigungen an die Beteiligten ausstellen. Hierbei werden Gebühren von 61,69 Euro bis zu 89,11 Euro erhoben. Die Vertragsparteien oder Notarinnen und Notare sind nun angehalten, Kaufverträge über Immobiliengeschäfte im Kölner Stadtgebiet dem zuständigen Amt für Liegenschaften, Kataster und Vermessung zur Prüfung des Vorkaufsrechtes vorzulegen. Der Stadt Köln steht ab Einreichung vollständiger Unterlagen ein Zeitraum von zwei Monaten zur Verfügung, in denen sie das Bestehen des Vorkaufsrechtes prüfen und dessen eventuelle Ausübung vollziehen kann.
Der Rat der Stadt Köln beschloss am 18. Mai 2017 mehrheitlich die Wiedereinführung des Vorkaufsrechtes, nachdem die Stadt seit 1995 auf dieses verzichtet hatte.
Quelle: PM vom 17.1.2018
www.stadt-koeln.de/…stadt-fuehrt-kommunales-vorkaufrecht-wieder-ein
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