Holz gehört zu den ältesten Werkstoffen dieser Welt und erfährt gerade im Bau eine Renaissance. Seit 2017 unterstützt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen das „Bauen mit Holz”: Im Zuge der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen oder über die Städtebauförderung des Landes und des Bundes wird das „Bauen mit Holz” finanziell angereizt.
Grundlage für den Einsatz von Holz im Bau ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und die Muster-Holzbau-Richtlinie.
„Bei der Muster-Holzbau-Richtlinie ist es uns aus Nordrhein-Westfalen zusammen mit Bayern gelungen, die neue Richtlinie einem einstimmigen Beschluss zuzuführen. Über drei Jahre haben Fachleute aus 16 Bundesländern und andere Expertinnen und Experten daran gearbeitet, das ‘Bauen mit Holz’ in Deutschland zu vereinfachen und gleichzeitig den Brandschutz zu wahren. Mit der neuen Richtlinie wird der Anwendungsbereich für das Bauen mit Holz ausgeweitet. Zukünftig werden auch ‘Standardgebäude’ der Gebäudeklasse 5 wie Wohngebäude unterhalb der Hochhausgrenze in Holztafelbauweise errichtet werden dürfen. Bisher war dies nur in Massivholzbauweise möglich. Die Änderung macht den Bau kostengünster und stärkt die serielle Vorfertigung. Des Weiteren wird der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Sonderbauten ausgeweitet. Auch ein höherer Anteil von sichtbaren Holzoberflächen wird zugelassen. Auf die neue Richtinie haben viele Bauherrschaften und Planerinnen und Planer gewartet. Jetzt gilt es, die neue Richtlinie in das nordrhein-westfälische Recht einzuführen. Damit verschaffen wir dem Holzbau in Nordrhein-Westfalen weiteres Wachstum. Wir wollen das Bauen in Nordrhein-Westfalen noch einfacher, schneller und umweltschonender machen. Als nachwachsender Rohstoff leistet Holz einen wegweisenden Beitrag zur ressourcenschonenden und nachhaltigen Entwicklung des Bauwesens. Wir sind startklar und brauchen jetzt noch das ‘go’ der Europäischen Kommission,” so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach dem Beschluss der Bauministerkonferenz ist die neue Muster-Holzbau-Richtlinie der Europäischen Kommission zur sogenannten Notifizierung vorzulegen. Dieser Prozess dauert zwischen drei und sechs Monate. Danach kann die neue Muster-Holzbau-Richtlinie als Technische Baubestimmung in Nordrhein-Westfalen formal eingeführt werden.
Für die Übergangszeit hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage von § 17 Absatz 4 BauO NRW 2018 per Erlass festgelegt, dass für die durch den Anwendungsbereich der neuen Muster-Holzbau-Richtlinie genau begrenzten Fälle eine Bauartgenehmigung nicht erforderlich ist, wenn für diese Fälle bei der Planung, Bemessung und Ausführung die von der 145. Bauministerkonferenz beschlossene Fassung der Muster-Holzbau-Richtlinie beachtet wird, da Gefahren im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauO NRW 2018 unter dieser Voraussetzung nicht zu erwarten sind.
Die Richtlinie regelt die Bauweise zur Errichtung feuerwiderstandsfähiger Bauteile für größere Mehrfamilienhäuser (Gebäudeklassen 4 und 5), die Anforderungen zur Planung von Holzbauten sowie die Anordnung von brandschutztechnisch wirksamen Bekleidungen aus Holz. Bei der Ausweitung der Holztafelbauweise auf Gebäude der Klassen 4 und 5 wird beim Bau Material eingespart und ist damit wirtschaftlicher als die bisher nur mögliche Massivholzbauweise. Bei der Holztafelbauweise handelt es sich um eine verbreitete Holzbauweise von Fertighäusern, bei der Bauteile vorgefertigt und beim Hausbau zusammengefügt werden. Hintergrund Muster-Holzbau-Richtlinie
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz hatte nach der Veröffentlichung der alten Muster-Holzbau-Richtlinie (Fassung Oktober 2020) eine Projektgruppe „Muster-Holzbau-Richtlinie“ eingesetzt. Sie hatte den Auftrag, die Richtlinie fortzuschreiben und sie insbesondere auf der Grundlage der Ergebnisse von Forschung und Wissenschaft weiterzuentwickeln.
Die Projektgruppe hat im April 2021 ihre Arbeit aufgenommen und einen ersten Entwurf der neuen Richtlinie im November 2023 veröffentlicht. Zu diesem Entwurf sind im Rahmen der öffentlichen Anhörung rund 380 Stellungnahmen eingegangen, welche die Projektgruppe seit Anfang dieses Jahres ausgewertet hat.
Anfang September hat die Projektgruppe den neuen und überarbeiteten Entwurf fertiggestellt. Diesen Entwurf hat die 145. Bauministerkonferenz am 27. September 2024 in Passau mit geringfügigen Änderungen beschlossen.
Das Bundesbauministerium (BBSR) hat neben dem etablierten Standard für die Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Bundesgebäuden (BNB) auch einen neuen vereinfachten Standard für Kleinwohngebäude (BNK) entwickelt. Im Rahmen dieses Standards werden auch Anforderungen an Holzprodukte und -materialien definiert, die erfüllt sein müssen, damit diese hier die volle Punktzahl erhalten. Die Einhaltung dieser Anforderungen kann nun auch mit einem HOLZ VON HIER Zertifikat für die Holzprodukte nachgewiesen werden.
Bedeutung des BNK für den Holzbau
Es ist politischer Wille, dass verstärkt bei Neubauten in Deutschland eine Nachhaltigkeitszertifizierung durchgeführt wird. Dies scheiterte bislang bei den allermeisten vor allem kleineren Gebäuden an den enormen Kosten und dem erheblichen Aufwand für eine entsprechende Zertifizierung. Aus diesem Grund hat das BBSR einen vereinfachten Standard für Kleinwohngebäude entwickelt. Mit diesem Standard können nun auch leichter Ein- oder Mehrfamilienhäuser ausgezeichnet werden. Inzwischen bieten verschiedene Fertighaushersteller ihren Kunden eine entsprechende Nachhaltigkeitszertifizierung an.
Welchen Nutzen haben Betriebe der Holzwirtschaft mit einem Nachweis nach Holz von Hier?
Hersteller von Holzbauprodukten können nun über ein Holz von Hier Zertifikat alternativ zu FSC oder PEFC als einem Nachweis für nachhaltige Waldwirtschaft die Anforderungen des BNK an eingesetzte Holzprodukte erfüllen. Diese Anforderungen sind im Steckbrief 3.3.1 des Standards festgehalten.
Dies gilt natürlich erst Recht für Holzbaubetriebe für den Fall, dass diese ihren Kunden eine entsprechende Zertifizierung nach dem BNK anbieten wollen. Holz von Hier bietet für Holzbaubetriebe neben der Eignung für den BNK Standard aber auch einen unmittelbaren Marketingvorteil, da regional hergestellte Produkte einen wachsenden Trend bei Verbrauchern erfahren und sie so eine wachsende Zielgruppe umweltbewußter Käufer ansprechen können.
Die Nutzung des Zertifizierungssystems von Holz von Hier ist dabei für interessierte Unternehmen sehr einfach und mit geringen administrativem, personellem und finanziellem Aufwand verbunden. Die produkt- oder objektbezogene Ausstellung eines Zertifikats erfolgt über ein elektronisches Controllingsystem, wie es ähnlich z.B. im bundesdeutschen Biogasregister im Rahmen des Kohlenstoff-Zertifikatehandels im Einsatz ist. Holz von Hier bietet Unternehmen der Holzwirtschaft damit zusätzliche Marktchancen, ohne die Abläufe im Betrieb zu erschweren oder einzuschränken.
Der städtebauliche Wettbewerb Rosenstein ist kürzlich mit der Entscheidung über den Siegerentwurf beendet worden. Den ersten Platz hat die Stuttgarter Arbeitsgemeinschaft asp Architekten/Koeber Landschaftsarchitektur belegt. Detlef Kron, Leiter des Amts für Stadtplanung und Wohnen, hat am Freitag, 27. September, um 17 Uhr die Ausstellung zum Rosenstein-Wettbewerb in der Kirche St. Maria in der Tübinger Straße 36 in Stuttgart eröffnet.
Dr. Detlef Kron (rechts), Leiter des Amts für Stadtplanung und Wohnen, hat die Ausstellung zum städtebaulichen Wettbewerb eröffnet. Mit dabei waren Cem Arat von der siegreichen Stuttgarter Arbeitsgemeinschaft asp Architekten/Koeber Landschaftsarchitektur (Mitte) sowie Domenik Schleicher, Laienvorsitzender im Kirchengemeinderat St. Maria. Foto: Thomas Wagner/Stadt Stuttgart
Bei der Eröffnungsveranstaltung sagte Kron: „Der städtebauliche Wettbewerb Rosenstein war ein voller Erfolg: Mit über 50 eingereichten Arbeiten internationaler Planungsbüros hat die Stadt Stuttgart eine hohe Bandbreite an Gestaltungsideen für das künftige Rosenstein-Quartier erhalten. Damit sich die Stuttgarterinnen und Stuttgarter nun auch ein Bild davon machen können, stellen wir die Ergebnisse in den kommenden vier Wochen in der Kirche St. Maria aus.“
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen zeigt in der Ausstellung alle eingereichten Arbeiten aus dem Wettbewerb. Neben Plänen, Zeichnungen und Informationen zu jedem eingereichten Vorschlag werden auch die überarbeiteten Modelle des ersten und zweiten Platzes ausgestellt. Die Ausstellung wird bis zum 25. Oktober 2019 täglich (außer am 3. Oktober) zwischen 10 und 18 Uhr zu besichtigen sein. Der Eintritt in die Ausstellung ist kostenlos.
Die Gemeinde St. Maria im Stuttgarter Süden stellt ihre Kirche seit 2017 auch für andere Veranstaltungen als Gottesdienste zur Verfügung. Ob Theater, Café, Galerie oder Marktplatz – seit nunmehr zwei Jahren wird die Kirche St. Maria mit der Durchführung verschiedener Veranstaltungsformate als Raum des Miteinanders erprobt.
Städtebaulicher Wettbewerb 2018 und Bürgerbeteiligung
Im Sommer 2018 hatte die Stadt Stuttgart den „internationalen offenen städtebaulichen Wettbewerb Rosenstein – Ideen für den neuen Stadtteil“ ausgelobt. Ziel des Planungswettbewerbs war, einen städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurf als Leitbild für die zukünftige Entwicklung des Rosenstein-Quartiers zu erhalten. Teilgenommen haben insgesamt 54 internationale Planungsbüros. Zuvor konnten die Bürgerinnen und Bürger ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen für das Rosenstein-Quartier auf verschiedenen Informationsveranstaltungen und Workshops der Stadt Stuttgart einbringen. Diese sind in die Auslobung des Wettbewerbs eingeflossen.
Die Entwicklungsfläche Rosenstein gilt als derzeit größtes Bauprojekt, das in naher Zukunft in Stuttgart verwirklicht werden soll. Sie erstreckt sich zwischen Hauptbahnhof, Nordbahnhofviertel, Rosensteinpark und Schlossgarten und bietet mitten im Zentrum der Stadt 85 Hektar Fläche für zukunftsorientiertes Wohnen und Arbeiten. Das Rosenstein-Quartier soll zu einem urbanen, und durchmischten Stadtteil mit hoher Nutzungsvielfalt, attraktiven öffentlichen Räumen und international angesehenen kulturellen Angeboten ausgebaut werden. Außerdem soll das Quartier unter klimagerechten Gesichtspunkten entwickelt werden. Neben der Erweiterung der Parkanlagen spielt das Leitbild des Energie-Plus-Quartiers eine große Rolle: Die künftigen Gebäude sollen mehr Energie erzeugen als sie verbrauchen.
Ausstellung im Gläsernen Büro
Derzeit werden die Entwürfe des Siegerbüros asp Architekten/Koeber Landschaftsarchitektur ebenfalls im Info-Laden Rosenstein auf der Prag e.V. gezeigt. Die Ausstellung im Gläsernen Büro in der Nordbahnhofstraße 81 ist noch bis zum 12. Oktober zu sehen, immer montags und mittwochs zwischen 17 und 19 Uhr, samstags von 10 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Energie- und Zukunftsspeicher Pfaffengrund Modell Straßenansicht. Abb.: Stadtwerke Heidelberg
Am Montag, den 17. Juli 2017, fand ein symbolischer Spatenstich für das Leuchtturmprojekt der IBA auf dem Werksgelände der Stadtwerke Heidelberg im Pfaffengrund statt. Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner, Heidelbergs Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck, Dr. Rudolf Irmscher, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg, Michael Teigeler, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Energie sowie Projektpartner gaben – begleitet von 180 Gästen – den symbolischen Startschuss für das Projekt. Der Energie- und Zukunftsspeicher der Stadtwerke Heidelberg wurde jüngst als Projekt der Internationalen Bauausstellung (IBA) ausgezeichnet: Der IBA-Aufsichtsrat hat, auf Empfehlung des international besetzten Kuratoriums, den Energie- und Zukunftsspeicher als eines derjenigen Projekte ausgewählt, die von der IBA Heidelberg weiterhin intensiv begleitet und deren anspruchsvolle Realisierung nun ansteht. Mit dem Büro LAVA–Laboratory for visionary architecture und den A24 Landschaftsarchitekten (beide Berlin) hatte ein international arbeitendes, innovatives Architekturbüro den Wettbewerb gewonnen. Während einer Talkrunde beim Spatenstichfest überreichte der geschäftsführende Direktor der IBA Heidelberg, Prof. Michael Braum, sowie Jürgen Odszuck die IBA-Projekt-Urkunde an Michael Teigeler. Bis Ende 2019 soll der Speicher in Betrieb gehen.
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