Neue Studie: weit entfernt von UN-Nachhaltigkeitszielen
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Die Welt ist vom Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen einer neuen Studie zufolge noch weit entfernt. Am besten steht Schweden da, wie aus dem unter anderem von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Bericht hervorgeht. Für die Studie wurden 149 Länder verglichen. Am nächsten ist den Zielen Schweden dahinter liegen Dänemark und Norwegen. Deutschland landete auf Rang sechs. Die UN-Nachhaltigkeitsziele sollen helfen bis 2030 extreme Armut, den Klimawandel und Diskriminierung zu bekämpfen.
Die Studie entstand in Zusammenarbeit mit dem renommierten Ökonomen und UN-Sonderberater Jeffrey Sachs und dem Sustainable Development Solutions Network (SDSN) der Vereinten Nationen. Am 20. Juli wurde sie in New York auf einer Nachhaltigkeitskonferenz der Vereinten Nationen vorgestellt und UN-Generalsekretär Ban Ki-moon überreicht.
„Ich bin sicher, dass der SDG-Index von SDSN und Bertelsmann Stiftung einen wertvollen Beitrag leistet, um die Welt friedlicher, gerechter und nachhaltiger zu gestalten.“
Das BMEL zeichnete bereits zum dritten Mal innovative und richtungsweisende Bauvorhaben aus, die einen hohen Anteil an Holz und weiteren nachwachsenden Rohstoffen in maßgeblichem Umfang einsetzten. Aus insgesamt 127 Einreichungen wählte eine zehnköpfige Jury acht herausragende Bauprojekte und weitere 12 besondere Wettbewerbsbeiträge aus. Die acht Sieger im Bereich Neubau und Sanierung wurden vom BMEL mit einem Preisgeld von je 6.000 € ausgezeichnet. Die Bauherren der 12 besonderen Gebäude erhielten eine nicht dotierte lobende Erwähnung.
Schwerpunkt der Jurorenbewertung war die Vorbildfunktion und der Beispielcharakter der realisierten Bauvorhaben. Die Gewinner demonstrieren ganzheitliche Konzepte mit einem ausgezeichneten Einsatz nachwachsender Rohstoffe in Konstruktion, Dämmung und Ausbau.
Klimaschutzziele nur durch Investitionen in grüne Zukunftstechnologien und nachhaltige Anlagestrategien erreichbar / Energieagentur unterstützt Kommunen künftig bei Divestment-Strategien.
„Um bis 2050 klimaneutral zu sein, müssen wir nicht nur zusätzliche Investitionen in grüne und innovative Zukunftstechnologien leisten. Wir brauchen vor allem auch ein Umsteuern von bestehenden Investitionen in ‚braune‘ Rohstoffe wie Kohle, Öl und Gas hin zu ‚grünen‘ klimafreundlichen Technologien. Der Ausstieg aus fossilen Energien muss dabei nach den Zielen der Weltklimakonferenz global und rasch erfolgen. Nur so können wir die Klimaschutzziele realistisch erreichen. Kirchen, Kommunen und auch Unternehmen setzen hier neue Maßstäbe und zeigen die Realisierbarkeit der Umsteuerung im ökologischen wie auch ökonomischen Sinne“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute bei der Veranstaltung „Divestment und Sustainable Finance“, die während der Klimaschutzwochen Rheinland-Pfalz stattfand.
Höfken diskutierte gemeinsam mit Saori Dubourg, Mitglied des Vorstandes der BASF SE und im Rat für nachhaltige Entwicklung, Oberkirchenrat Heinz Thomas Striegler, Leiter der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und Vorsitzender des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie Christoph Bals, politischer Geschäftsführer bei Germanwatch e.V. und Mitglied im Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung über neue nachhaltige Finanzierungsansätze.
Laut Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung hat gerade die Finanzwirtschaft kurzfristig einen der größten Wirkungshebel, um andere Wirtschaftszweige zu mehr Klimaschutz zu bewegen. Zentrales Werkzeug dabei sei das Divestment, ein Kapitalabzug von Märkten und Produkten, die Nachhaltigkeitskriterien verletzten, wie etwa fossil-intensive Branchen, so Höfken weiter. „Rheinland-Pfalz ist eines von sieben Bundesländern, das bereits einen Divestment-Beschluss gefasst hat: Das Sondervermögen des Landes und die Mittel von Landesstiftungen werden nach nachhaltigen Kriterien angelegt“, erläuterte die Ministerin. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz werde Kommunen im Land künftig dabei unterstützen, Divestment-Ansätze zu etablieren, kündigte Höfken an. Hier stehe die Diskussion noch am Anfang und es sei eine weitere inhaltliche Entwicklung nötig.
Ob Kommunen, Kirchen oder Unternehmen: Es sind alle Akteure gefragt, ihre Anlagestrategien zu prüfen und in eine nachhaltige Zukunft zu investieren. Die Stadt Bonn ist mit ihrem Weg zur nachhaltigen Finanzanlage eine der Vorreiterstädte. Carsten Buschmann, Abteilungsleiter bei der Stadt Bonn, sagte: „Die Stadt Bonn verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz der weiter ausgebaut wird. Unsere Erfahrungen in Bonn haben gezeigt, dass nachhaltiges Investieren und Rendite sich nicht ausschließen.“
Klimaschutzwochen Rheinland-Pfalz:
Während der Klimaschutzwochen Rheinland-Pfalz vom 12. November bis 11. Dezember 2020 diskutieren Expertinnen und Experten über konkrete Instrumente und Maßnahmen gegen die Klimakrise. Vom klimaeffizienten Bauen über Klimafonds bis hin zu nachhaltigem Wirtschaften werden in den Veranstaltungen zahlreiche Lösungsansätze zur Erreichung der Klimaschutzziele aufgezeigt. Neben hochkarätigen Expertinnen und Experten wie zum Beispiel Prof. Hans Joachim Schellnhuber, Prof. Claudia Kemfert oder Christoph Bals, renommierten Unternehmen und Organisationen wie etwa BASF, Boehringer Ingelheim und die Europäische Investitionsbank, sind zahlreiche nationale wie internationale Politiker aus Deutschland, Luxemburg, Ruanda, Kanada und der EU vertreten.
Detaillierte Informationen zu den Klimaschutzwochen finden Sie hier
Der BUND und das ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung haben in den lezten 10 Jahren diverse Studien zu Gebäudethemen erstellt, unter anderem „13 Maßnahmen gegen Energieverschwendung im Heizungskeller“.
In dieser Studie geht es nun um das Kernthema der Kostenumlage bei energetischer Modernisierung in vermieteten Gebäuden. Schon im Jahr 2012 wurde durch den BUND, den Deutschen Mieterbund und den Deutschen Naturschutzring die Grundidee des so genannten „Drittelmodells“ vorgestellt. Kosten und Nutzen sollen zwischen Mieter*innen, Vermieter*innen und Staat möglichst ausgewogen aufgeteilt werden. Damit verbunden war und ist die Prämisse, eine warmmietneutrale Umlage zu erreichen. Zudem sollten Streitigkeiten um die Höhe der Umlage und die Aufteilung nach Instandhaltungs- und Modernisierungskosten vermieden bzw. umgangen werden.
Die vorliegende Studie stellt die Grundzüge des Drittelmodells vor, bezieht jedoch weitere Faktoren, die bei der Modernisierungsumlage eine Rolle spielen, wie Mietausfälle, Grundsteuern oder Restwerte in einem eigens entwickelten Rechenmodell ein. Die Berechnungen gehen zudem auf die unterschiedlichen Situationen bei Privatvermieter*innen und Wohnungsbaugesellschaften sowie auf verschiedene Wohnungsmarktsituationen wie wachsende, schrumpfende und konstante Wohnungsmärkte ein.
Basierend auf den Modell-Rechnungen werden folgende Änderungen im Mietrecht vorgeschlagen, um die Ideen des Drittelmodells umzusetzen:
Zielkonforme Fördermaßnahmen
Erhöhung des Zuschusses für Effizienzhäuser 55 auf 40 %.
Erhöhung des Zuschusses für Einzelmaßnahmen auf 30 %.
Abschaffung der Effizienzhausförderung EH 85, 100 und 115.
Abschaffung der Förderung von fossilen Heizungen.
Abfangen von Härtefällen
Wenn eine energetische Modernisierung eine unzumutbare Härte für Mieter*innen verursacht, wird ihnen die entstehende Warmmietenerhöhung aus öffentlichen Mitteln bezahlt.
Höhe der Modernisierungsumlage
Fördermittel müssen nicht mehr von der umzulegenden Investitionssumme abgezogen werden, sondern kommen direkt den Vermieter*innen zu Gute.
Die Modernisierungsumlage sinkt von 8 % auf bis zu 1,5 %. Da die Bezugsgröße geändert wird, entspricht das ca. 3 % im heutigen System.
Die Änderungen können nur als Paket eingeführt werden. Nur so entfalten sie die gewünschte Wirkung, nämlich die Klimaschutzziele zu erfüllen und die Kosten zwischen den Akteur*innen auszubalancieren.
Die Grundidee des Drittelmodells, eine gerechtere Kostenverteilung für alle Parteien, kann für alle untersuchten Fälle angewendet werden. Das gewünschte Ergebnis, die Auflösung des scheinbaren Widerspruchs zwischen Klimaschutz und sozialer Sicherheit, wird für die verschiedenen Akteur*innen erreicht. Die öffentlichen Haushalte werden zwar mit mehr als einem Drittel an den Modernisierungskosten beteiligt, profitieren aber in höherem Maß von den volkswirtschaftlichen Vorteilen der Energieeffizienz.
Der BUND verbindet damit die Erwartung, dass eine Novelle des Mietrechts das Drittelmodell umsetzt und dies durch alle beteiligten Ak-teur*innen und Verbände Unterstützung finden kann. Es wäre ein konkreter Beitrag, die vielbeschworene soziale Komponente in Klimaschutzmaßnahmen einzubauen und umzusetzen. Somit wird eine höhere Akzeptanz für die dringend notwendige energetische Modernisierung erreicht – der Mietwohnungsbestand leistet damit seinen unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz. Der Erhalt der Bausubstanz wird hiervon ebenso profitieren wie die Wohnqualität, wenn der Wohnkomfort durch sachgerechte energetische Modernisierung erhöht wird.
Die Gemeinde Wüstenrot will bis 2020 energieautark sein. Das Projekt „EnVisaGe – Entwicklung eines kommunalen Plusenergiekonzepts am Beispiel der Gemeinde Wüstenrot“ ist Teil der Initiative EnEff:Stadt und beschreibt, wie neben der Reduzierung des Primärenergieeinsatzes und der CO₂-Emissionen (Stichwort „Dekarbonisierung“) die Unabhängigkeit von Energieimporten erreicht und die lokale Wertschöpfung gestärkt werden können.
Die vorliegende Publikation „Vision 2020 – Die Plusenergiegemeinde Wüstenrot“ beschreibt:
die Ausgangslage der rund 6.500 Einwohner großen Gemeinde,
die wesentlichen Schritte bei der Konzeptionierung und Umsetzung des Ziels bilanzielle Energieautarkie und
die bis 2015 im Rahmen des Forschungsprojekts erarbeiteten Ergebnisse
Da die Energiewende vor allem in den Kommunen umgesetzt werden wird, soll die vorliegende Publikation wertvolle Informationen liefern, die zum Nachmachen anregen soll.
Bibliographische Angaben:
Vision 2020 – Die Plusenergiegemeinde Wüstenrot
von Dirk Pietruschka
2016, 139 Seiten, 97 Abbildungen,
11 Tabellen, Kartoniert
ISBN 978-3-8167-9545-2
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